Sperrung der Straße ''Am Rott'' in Hamminkeln; hier: Anregung der Anwohner gemäß § 24 GO NW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0021 befasst sich mit der Sperrung der Straße „Am Rott“ in Hamminkeln aufgrund einer Anregung der Anwohner gemäß § 24 GO NW. Die Anlieger der Straße haben gegenüber der Verwaltung angezeigt, dass das Verkehrsaufkommen aus dem Baugebiet „Halfmannsfeld“ reduziert werden soll. Als mögliche Maßnahme zur Trennung der Verkehrsströme wird die Installation von Pollern oder ähnlichen Vorrichtungen auf der Feldblumenstraße in Höhe des Bolzplatzes in Betracht gezogen.
Im Vorfeld der Beratung wurde mit den Antragstellern eine Einigung erzielt, wonach die Zufahrt über die Straße „Am Rott“ während der laufenden Baumaßnahmen zur Herstellung der Verkehrsflächen des ersten Bauabschnittes uneingeschränkt zur Verfügung stehen muss. Zudem soll die Erschließung der Grundstücke auf dem ehemaligen Tennisgelände sowie der Baustellenverkehr zu diesen Baugrundstücken weiterhin über die Straße „Am Rott“ erfolgen.
Da ein Eigentümer der Feldblumenstraße den Wunsch nach einer Erschließung zur Brüner Straße geäußert hat, soll die Trennung der Verkehrsströme unmittelbar nördlich der Garagenzufahrt zur Hausnummer 11 erfolgen. Der genaue Standort der Maßnahme ist nach Abschluss der aktuellen Baumaßnahmen vor Ort festzulegen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Anregungen der Anwohner stattzugeben und die Verwaltung mit der Ausführung der beschriebenen Trennung zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 06.02.2002kein Ergebnis hinterlegt
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