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Beschlussvorlage

Generalentwässerungsplan Wertherbruch; hier: Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 58 Abs. 1 und 2 LWG

2002/0018

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung behandelt den neuen Generalentwässerungsplan für das Gebiet Wertherbruch. Dieser ersetzt die bisherige Planung aus dem Jahr 1981 und wurde durch ein Ingenieurbüro neu berechnet. Ziel der Vorlage ist die Erteilung einer Genehmigung sowie die Anzeige des Plans gemäß den Bestimmungen des Landeswassergesetzes bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

Die Überarbeitung des Plans erfolgt aufgrund technischer Anpassungen an europäische Normen zum Überflutungsschutz sowie an geänderte Anforderungen bei der Abwassereinleitung in Gewässer. Zudem berücksichtigt die neue Planung eine Systemänderung im Entwässerungsnetz sowie die Erweiterung des Schmutzwassernetzes in Richtung B 67 und Loikum über eine Druckentwässerung. Die Planung deckt das vorhandene Mischwassergebiet und die Druckentwässerung ab und berücksichtigt zukünftige Entwicklungen bis zum Jahr 2015.

Die hydraulische Berechnung zeigt, dass im bestehenden Mischwassernetz keine Überstauergebnisse zu erwarten sind. Für das geplante Schmutzwasser-Druckleitungsnetz wird die Installation von Spülvorrichtungen empfohlen. Zudem wird eine Anpassung der Pumpenleistung im Schmutzwasserpumpwerk vorgeschlagen. Die Kosten für die Spülvorrichtung und den Notüberlauf des Kanalstauraums belaufen sich auf insgesamt 20.000 Euro. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Einreichung des Plans zur Genehmigung bei der zuständigen Bezirksregierung zu beauftragen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 182 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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