Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Nachbesetzung von Gremien von DrittorganisationenZur Vorlage · 2002/0060 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0060 befasst sich mit der Nachbesetzung von Vertretungen der Stadt Hamminkeln in Gremien von Drittorganisationen. Anlass für die Neubesetzung sind das Ausscheiden eines ehemaligen Amtsleiters aus dem Dienst der Stadt zum 01.01.2002 sowie die Neubesetzung von Sitzen, die zuvor dem Bürgermeister in seiner Funktion als Beigeordneter übertragen worden waren. Da die Position der Beigeordneten nach der Kommunalwahl 1999 nun wieder besetzt ist, sieht die Verwaltung die Grundlage für personelle Änderungen in den entsprechenden Gremien.
Die Verwaltung schlägt für verschiedene Gremien spezifische Nachbesetzungen vor. Im Sparkassenzweckverband sowie in der Lenkungsgruppe „Neues Steuerungsmodell“ soll die Beigeordnete als stellvertretendes Mitglied fungieren. Für den Wasserversorgungsverband Wittenhorst wird der Kämmerer als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen. In der Derik-Baegert-Gesellschaft sollen die Beigeordnete als Mitglied im Vorstand sowie als stellvertretendes Mitglied in der Mitgliederversammlung entsandt werden.
Hinsichtlich der Wasser- und Bodenverbände sieht der Vorschlag vor, ein Mitglied für die Verbände Untere Issel Süd, Unterer Isselverband Nord und Raesfelder Isselverband zu entsenden. Im Verband Obere Issel soll der Erste Beigeordnete als Mitglied und eine weitere Person als stellvertretendes Mitglied vertreten werden. Für den Wasser- und Bodenverband „Mengering-Rümping-Honselbach“ liegt zum Zeitpunkt der Vorlage noch kein Wahlvorschlag für die vakante stellvertretende Position vor. Die Nachbesetzung erfolgt nach den Regelungen der Gemeindeordnung durch Mehrheitswahl.
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Beratungsfolge
- 14.03.2002 · Rat (25. Sitzung)
- 236. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Bürgerbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 2002/0049 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2002/0049 behandelt die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln. Grundlage für die Überarbeitung ist ein Antrag der Hamminkelner Werbegemeinschaft aus dem Oktober 2000. Dieser Antrag regelt Schwerpunkte für die Überarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbegebiet an der Autobahn“, wobei die Vermeidung eines weiteren Einzelhandelsschwerpunktes zu Lasten des innerörtlichen Einzelhandels, die Integration gestalterischer Elemente sowie die Ausweisung neuer Gewerbeflächen im Fokus stehen.
Da der bereits gefasste Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Flächen umfasst, die im aktuellen Flächennutzungsplan nicht als gewerbliche Bauflächen ausgewiesen sind, ist eine gleichzeitige Änderung des vorbereitenden Bauleitplans im Parallelverfahren vorgesehen. Die Änderung sieht vor, Flächen, die derzeit im Flächennutzungsplan als Ergänzungsbereiche für die Landwirtschaft dargestellt sind, in gewerbliche Bauflächen sowie in Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft umzuwandeln.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen. Zudem wird die Durchführung der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschlagen. Die Beratung der Vorlage ist für den Planungsausschuss am 27. Februar 2002 und für den Rat am 14. März 2002 vorgesehen.
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- 14.03.2002 · Rat (25. Sitzung)
- 27.02.2002 · Planungsausschuss (17. Sitzung)
- 322. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufhebung des Feststellungsbeschlusses - Beschluss zur erneuten öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2002/0045 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0045 befasst sich mit der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Mehrhoog, konkret im Bereich der Alten Reeser Straße. Der Rat der Stadt hatte am 26. September 2001 einen Feststellungsbeschluss für diese Änderung gefasst, woraufhin das Vorhaben der Genehmigung durch die Bezirksregierung vorgelegt wurde.
Die Bezirksregierung hat im Rahmen ihrer Überprüfung die Auffassung vertreten, dass die vorliegende Änderung in der aktuellen Form nicht genehmigungsfähig ist. Als Gründe werden eine unzureichende Konkretisierung des Sondergebietes sowie die damit verbundene Bewertung von Emissionen, insbesondere Verkehrslärm, angeführt. Die Darstellung des Sondergebietes müsse analog zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes abschließend konkretisiert werden. Zudem wird auf eine bestehende Erschließungsproblematik hingewiesen. Die Bezirksregierung fordert die planerische Sicherstellung einer alternativen Erschließungsvariante zur Alten Reeser Straße, um einen Immissionskonflikt zu vermeiden. In diesem Zusammenhang ist zudem die Anwendung der DIN 18005 anstelle der bisher zugrunde gelegten 16. Bundesimmissionsschutzverordnung für die immissionsschutzrechtliche Betrachtung erforderlich.
Aufgrund dieser Anforderungen wird vorgeschlagen, den Feststellungsbeschluss vom 26. September 2001 aufzuheben. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer erneuten öffentlichen Auslegung unter Berücksichtigung der geforderten Konkretisierungen und Erläuterungen zum Immissionsschutz erneut vorzulegen.
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- 14.03.2002 · Rat (25. Sitzung)
- 27.02.2002 · Planungsausschuss (17. Sitzung)
- 421. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Kuckuck'' in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2002/0033 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2002/0033 behandelt die 21. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Kuckuck“ in Mehrhoog. Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für diese Änderung zu fassen. Die Änderung umfasst unter anderem die Aufhebung einer Baulinie entlang des Storchenweges sowie die Aufhebung der Vorschrift für zwingend vorgeschriebene Flachdächer, um eine flexiblere Gestaltung der Wohnbebauung zu ermöglichen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden verschiedene Anregungen vorgebracht. Das Staatliche Umweltamt Duisburg bat um die Angabe von Daten zur Genehmigung des Mischkanalisationsnetzes. Die Verwaltung teilte mit, dass eine Erschließung des Änderungsbereiches im Mischsystem vorgesehen ist und die gewünschten Informationen übermittelt werden.
Ein Rechtsbeistand der Grundstückseigentümer wandte gegen die Planänderung ein, da durch die Festsetzung einer maximalen Anzahl von Wohneinheiten pro Grundstücksfläche eine Reduzierung der Ausnutzbarkeit und somit eine Wertminderung vorliege. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Änderung der Bebauungsstruktur und die Vermeidung einer baulichen Verdichtung städtebauliche Erfordernisse darstellen. Die Begrenzung der Wohneinheiten dient der Anpassung an das bestehende Umfeld. Die Verwaltung sieht die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Grundstücke durch die neuen Gestaltungsmöglichkeiten weiterhin als gegeben an und empfiehlt, den Bedenken der Eigentümer nicht zu folgen.
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- 14.03.2002 · Rat (25. Sitzung)
- 27.02.2002 · Planungsausschuss (17. Sitzung)
- 5Änderung textlicher Festsetzungen von verschiedenen Bebauungsplänen bezüglich der GrundstückseinfriedungenZur Vorlage · 2002/0043 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2002/0043 befasst sich mit der Frage, ob die textlichen Festsetzungen in verschiedenen Bebauungsplänen der Stadt Hamminkeln hinsichtlich der Grundstückseinfriedungen geändert werden sollen. Ziel der ursprünglichen Anfrage war es, die Beschränkung im Bebauungsplan Nr. 15 „Im Mühlenbusch“ aufzuheben, wonach Einfriedungen im Vorgartenbereich nur als Hecken oder Holzspriegelzäune bis zu einer Höhe von 60 cm zulässig sind.
Die Verwaltung stellte fest, dass diese Regelung in etwa 35 Bebauungsplänen der Stadt sowie in zahlreichen eigenständigen Bebauungsplanänderungen enthalten ist. Ein Auftrag des Rates an die Verwaltung sah vor, eine Änderung der textlichen Festsetzungen für alle betroffenen Bebauungspläne vorzubereiten.
Nach einem Erörterungsgespräch mit Vertretern der Bezirksregierung Düsseldorf wurde jedoch klargestellt, dass bei einer solchen Änderung jeder einzelne Bebauungsplan sowie die entsprechenden Änderungen separat betrachtet werden müssten. Für jeden Plan wäre eine individuelle städtebauliche Begründung für die Aufhebung der Festsetzung erforderlich, da eine pauschale Begründung nicht zulässig ist. Da die rechtssichere Herleitung solcher Begründungen nach Einschätzung der Bezirksregierung als schwierig einzustufen ist, empfiehlt die Verwaltung, von einer Änderung der Festsetzungen bezüglich der Vorgarteneinfriedungen abzusehen. Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat entsprechend, die textlichen Festsetzungen nicht zu ändern.
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- 14.03.2002 · Rat (25. Sitzung)
- 27.02.2002 · Planungsausschuss (17. Sitzung)
- 611. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2002/0034 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Stellungnahme zur 11. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Ziel dieser Änderung ist die Integration von Flächen für den Schutz der Natur (BSN) sowie von Bereichen für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (BSLE) in die Planung, um die EU-weiten Vorgaben der FFH- und Vogelschutzrichtlinie umzusetzen.
Für das Stadtgebiet von Hamminkeln sind zwei spezifische Anpassungen vorgesehen. Im Bereich des Hagener Meeres soll die bestehende Wasserfläche in die Darstellung der BSN-Flächen aufgenommen werden, wobei sich die Abgrenzung vom westlichen auf das Ostufer verschiebt. Im Bereich des Diersfordter Forsts und des Schwarzen Wassers ist eine Erweiterung bereits vorhandener BSN-Flächen geplant, wobei die Auswirkungen auf das Stadtgebiet auf die Grenzbereiche beschränkt bleiben. Diese Flächen sind im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt als Land- und Forstwirtschaftsflächen oder als Wasserflächen ausgewiesen.
Die Verwaltung stellt fest, dass durch diese Änderungen keine bisher definierten Entwicklungsziele oder konkreten Planungsabsichten der Stadt berührt werden. Aufgrund dieser Einschätzung schlägt die Verwaltung vor, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur 11. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes keine Bedenken vorzutragen. Der entsprechende Beschlussvorschlag liegt dem Planungsausschuss und dem Rat zur Entscheidung vor.
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- 14.03.2002 · Rat (25. Sitzung)
- 27.02.2002 · Planungsausschuss (17. Sitzung)
- 7Antrag auf Ausweisung einer Fläche für Windkraftanlagen Antragsteller: Elisabeth und Klaus KöllerZur Vorlage · 2002/0039 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2002/0039 liegt ein Antrag auf Ausweisung einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen im Bereich der Gemarkung Ringenberg vor. Die Antragsteller beantragten die Ausweisung einer Fläche, die sich südlich der Ortslage zwischen der Autobahn und der Issel an der Straße Belenhorst befindet.
Die Verwaltung hat den Sachverhalt geprüft und stellt fest, dass die Fläche bereits im Rahmen der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht als Konzentrationszone ausgewiesen werden konnte. Als Gründe für das Scheitern werden mehrere Kriterien angeführt. Die betreffende Fläche liegt innerhalb des Schutzabstands von 550 Metern zu Siedlungsbereichen. Unter Berücksichtigung des Gewerbegebiets an der Industriestraße unterschreitet der Abstand das erforderliche Mindestmaß von 300 Metern. Zudem ist eine 100-Meter-Abstandsfläche zur Bundesautobahn einzuhalten. Des Weiteren verläuft eine Richtfunktrasse von Wesel nach Ringenberg durch das Gebiet, und die Fläche liegt innerhalb eines förmlich festgesetzten Landschaftsschutzgebietes.
Aufgrund dieser Kriterien sieht die Verwaltung keine Aussicht auf Erfolg für den Antrag. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln daher, dem Antrag auf Ausweisung der Konzentrationszone für Windkraftanlagen nicht zu folgen. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Planungsausschusses am 27. Februar 2002 und des Rates am 14. März 2002 vorgesehen.
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- 14.03.2002 · Rat (25. Sitzung)
- 27.02.2002 · Planungsausschuss (17. Sitzung)
- 8Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 ''Am Friedhof'' in Dingden Antragsteller: Fa. Hülsken MassivbauZur Vorlage · 2002/0041 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2002/0041 liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 „Am Friedhof“ in Dingden vor. Die Antragstellerin beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur 2, Flurstück 994, in der Gemarkung Dingden ein zweigeschossiges Wohngebäude zu errichten. Da der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1965 für einen Teilbereich des Flurstückes lediglich eine eingeschossige Bebauung vorsieht, ist eine Anpassung der Festsetzungen erforderlich. Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die Erhöhung der Geschosszahl keine Bedenken, da benachbarte Gebäude ebenfalls zwei Vollgeschosse aufweisen.
Zudem soll der Änderungsantrag die Anpassung der Wegeführung der Erschließungsstraßen an die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort beinhalten. Der aktuelle Bebauungsplan weist den Verlauf eines Fuß- und Radweges sowie eine zusätzliche Verbindungsstraße zwischen der „An der Flande“ und der „Klausenhofstraße“ anders aus, als es die örtliche Situation widerspiegelt. Die Realisierung der geplanten Verbindungsstraße ist aufgrund eines bereits vorhandenen Gebäudes mit Nebenanlagen nicht mehr möglich.
Der vorliegende Änderungsentwurf sieht für den betroffenen Bereich ein allgemeines Wohngebiet mit offener Bauweise, einer zulässigen Anzahl von zwei Geschossen und einer maximalen Firsthöhe von 10,5 Metern vor. Die restlichen Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans sollen übernommen werden. Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes nach § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen und das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB anzuwenden.
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- 14.03.2002 · Rat (25. Sitzung)
- 27.02.2002 · Planungsausschuss (17. Sitzung)
- 9Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BN 3 ''Kösters Kamp'' in Dingden Antragsteller: Maria Belting und Hans DietrichZur Vorlage · 2002/0040 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2002/0040 wird die Änderung des Bebauungsplanes Nr. BN 3 „Kösters Kamp“ in Dingden beantragt. Die Antragstellung erfolgt durch zwei Privatpersonen und umfasst die Flurstücke 1 und 554 der Flur 1 der Gemarkung Dingden an der Einmündung der Kolpingstraße in die Bocholter Straße.
Der erste Teil des Antrags sieht vor, das bestehende Baufenster entlang der Bocholter Straße zurückzunehmen und die überbaubare Fläche in westlicher Richtung zu erweitern. Ziel ist die Errichtung eines weiteren Gebäudes mit einer maximalen Firsthöhe von 11,0 Metern. Der Bereich soll als allgemeines Wohngebiet in zweigeschossiger, offener Bauweise festgesetzt werden. Die bauliche Erweiterung soll die Lücke zwischen der zweigeschossigen Bebauung an der Bocholter Straße und der eingeschossigen Bauweise an der Kolpingstraße schließen.
Der zweite Teil des Antrags bezieht sich auf das Flurstück 554. Hier wird eine Rückkehr zur zweigeschossigen Bauweise angestrebt, um die Errichtung eines Staffelgeschosses zur Schaffung einer weiteren Wohneinheit oder eines Daches mit 30 Grad Dachneigung zu ermöglichen. Die maximale Firsthöhe soll dabei auf 11,0 Meter begrenzt werden. Der Entwurf sieht eine Unterteilung des Grundstücks in ein Haupt- und ein Nebengebäude vor, wobei das Hauptgebäude als allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,6 festgesetzt werden soll.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu fassen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2002 · Rat (25. Sitzung)
- 27.02.2002 · Planungsausschuss (17. Sitzung)
- 10Querungshilfe auf der Bahnhofstraße in Mehrhoog; hier: Vertrag mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRWZur Vorlage · 2002/0020 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Errichtung einer Querungshilfe auf der Bahnhofstraße in Mehrhoog. Konkret geht es um den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zur Erstellung einer Mittelinsel im Bereich der Ortsdurchfahrt der Landesstraße 602, und zwar im Einmündungsbereich der Hoogefeldstraße. Diese Maßnahme soll als Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer dienen.
Der Bauausschuss hatte bereits in einer Sitzung im Dezember 2001 einstimmig einen Haushaltsansatz in Höhe von 21.000,00 Euro für dieses Vorhaben befürwortet, welcher im Haushaltsplan 2002 bereitgestellt wurde. Der Entwurf der Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sieht vor, dass sich die Stadt mit einem Pauschalbetrag von 15.339,00 Euro an den Gesamtkosten der Maßnahme beteiligt. Nach Informationen der Verwaltung beabsichtigt der Landesbetrieb Straßenbau NRW, die Querungshilfe im laufenden Jahr umzusetzen, sofern die finanzielle Beteiligung der Stadt erfolgt.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, den Vertrag mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zu den genannten Konditionen abzuschließen. Durch die Maßnahme entstehen keine jährlichen Folgekosten.
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Beratungsfolge
- 14.03.2002 · Rat (25. Sitzung)
- 06.02.2002 · Bauausschuss (17. Sitzung)
- 11Generalentwässerungsplan Loikum; hier: Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 58 Abs. 1 und 2 LWGZur Vorlage · 2002/0019 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit dem Generalentwässerungsplan für das Gebiet Loikum. Dieser Plan wurde durch ein Ingenieurbüro neu berechnet und ersetzt die bisherige Planung aus dem Jahr 1981. Ziel der Vorlage ist die Beauftragung der Verwaltung, den Plan gemäß den Vorgaben des Landeswassergesetzes zur Anzeige und Genehmigung bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen.
Die Überarbeitung des Plans erfolgt aufgrund technischer Anpassungen an europäische Normen zum Überflutungsschutz sowie geänderter Anforderungen an die Beschaffenheit und Menge der Abwassereinleitungen in Gewässer. Zudem wird der Anschluss weiterer Schmutzwassernetze über das Pumpwerk Wertherbruch berücksichtigt. Der Plan umfasst das bestehende Mischwassergebiet inklusive der Niederschlagswasserbehandlung und berücksichtigt die Entwicklung bis zum Jahr 2015, wobei ein Anschluss von bis zu 610 Einwohnern vorgesehen ist.
Die hydraulische Untersuchung ergibt, dass im bestehenden Mischwassernetz keine Überstauungen zu erwarten sind. Für zukünftige abflusswirksame Flächen ist jedoch eine Vergrößerung des Regenrückhaltebeckens durch eine Anhebung der Notüberlaufschwelle um etwa 40 cm erforderlich. Die Kosten für diese Maßnahme werden mit 18.000 Euro beziffert. Die Ableitung der Abwässer erfolgt über die Issel sowie über eine Transportdruckleitung zur Zentralkläranlage. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Einreichung des Plans bei der zuständigen Bezirksregierung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2002 · Rat (25. Sitzung)
- 06.02.2002 · Bauausschuss (17. Sitzung)
- 12Generalentwässerungsplan Wertherbruch; hier: Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 58 Abs. 1 und 2 LWGZur Vorlage · 2002/0018 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung behandelt den neuen Generalentwässerungsplan für das Gebiet Wertherbruch. Dieser ersetzt die bisherige Planung aus dem Jahr 1981 und wurde durch ein Ingenieurbüro neu berechnet. Ziel der Vorlage ist die Erteilung einer Genehmigung sowie die Anzeige des Plans gemäß den Bestimmungen des Landeswassergesetzes bei der Bezirksregierung Düsseldorf.
Die Überarbeitung des Plans erfolgt aufgrund technischer Anpassungen an europäische Normen zum Überflutungsschutz sowie an geänderte Anforderungen bei der Abwassereinleitung in Gewässer. Zudem berücksichtigt die neue Planung eine Systemänderung im Entwässerungsnetz sowie die Erweiterung des Schmutzwassernetzes in Richtung B 67 und Loikum über eine Druckentwässerung. Die Planung deckt das vorhandene Mischwassergebiet und die Druckentwässerung ab und berücksichtigt zukünftige Entwicklungen bis zum Jahr 2015.
Die hydraulische Berechnung zeigt, dass im bestehenden Mischwassernetz keine Überstauergebnisse zu erwarten sind. Für das geplante Schmutzwasser-Druckleitungsnetz wird die Installation von Spülvorrichtungen empfohlen. Zudem wird eine Anpassung der Pumpenleistung im Schmutzwasserpumpwerk vorgeschlagen. Die Kosten für die Spülvorrichtung und den Notüberlauf des Kanalstauraums belaufen sich auf insgesamt 20.000 Euro. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Einreichung des Plans zur Genehmigung bei der zuständigen Bezirksregierung zu beauftragen.
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- 14.03.2002 · Rat (25. Sitzung)
- 06.02.2002 · Bauausschuss (17. Sitzung)
- 13Förderung regenerativer Energien; hier: Überarbeitung der Förderrichtlinien der StadtZur Vorlage · 2002/0007 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Überarbeitung der Förderrichtlinien für regenerative Energien. Im Rahmen der Beschlussvorlage 2002/0007 schlägt die Verwaltung vor, die Bestimmungen zur Höhe der Zuwendungen anzupassen. Ziel der Änderung ist es, durch eine Neugestaltung der Fördersätze eine größere Anzahl an Anträgen innerhalb des bereitgestellten Budgets von 30.000 Euro für das Jahr 2002 zu ermöglichen.
Die Förderung umfasst solarthermische sowie fotovoltaische Anlagen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der städtischen Mittel ist die gleichzeitige Nutzung von Förderprogrammen auf Bundes- oder Landesebene, wie etwa dem REN-Programm des Landes.
Für thermische Solaranlagen soll der Fördersatz auf dem bisherigen Niveau bleiben, jedoch wird der Maximalbetrag pro Anlage auf 900 Euro festgesetzt. Bei Fotovoltaikanlagen wird die Förderung auf einen Pauschalbetrag von 750 Euro umgestellt, sofern eine installierte Leistung von mindestens 1,5 kWp vorliegt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vorgeschlagenen Änderungen zu den Förderbedingungen zu verabschieden. Die neuen Regelungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2002 in Kraft treten.
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- 14.03.2002 · Rat (25. Sitzung)
- 07.03.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 14Vorlage der vorläufigen Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2001Zur Vorlage · 2002/0059 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorläufige Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2001 liegt zur Kenntnisnahme vor. Der Verwaltungshaushalt weist einen Überschuss von 918.418 DM auf, während im Vermögenshaushalt ein Überschuss von 728.828 DM erzielt wurde. Das Ergebnis der Jahresrechnung ist noch vorläufig, da abschließende Buchungen der Kasse ausstehen, die jedoch nur geringfügige Auswirkungen auf das Gesamtergebnis haben dürften.
Im Verwaltungshaushalt resultierten Mehreinnahmen in Höhe von 1,34 Mio. DM primär aus höheren Gewerbesteuereinnahmen im vierten Quartal sowie aus Zinserträgen. Zudem fielen der Gemeinde höhere Anteile an der Einkommensteuer sowie Mehreinnahmen bei der Grundsteuer B zu. Auf der Ausgabenseite wurden Minderausgaben von über 1,4 Mio. DM verzeichnet, wobei die Verwaltung darauf hinweist, dass Teile dieser Einsparungen, wie etwa bei der Abwasserbeseitigung, die Gebührenbedarfsberechnungen der Folgejahre beeinflussen werden. Zudem führten die hohen Gewerbesteuerergebnisse zu Nachzahlungen bei der Gewerbesteuerumlage im Jahr 2002.
Im Vermögenshaushalt wurde der im Nachtragshaushaltsplan vorgesehene Überschuss nahezu erreicht. Trotz nicht realisierter Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen für das Gebiet Dingden-Süd konnten Mehreinnahmen bei Kanalanschlussbeiträgen und Investitionspauschalen sowie geringere Ausgaben bei Grunderwerb und Baumaßnahmen diesen Ausgleich bewirken.
Es wird vorgeschlagen, das Ergebnis der Haushaltswirtschaft 2001 zur Kenntnis zu nehmen und die Jahresrechnung gemäß der Gemeindeordnung zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten.
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Beratungsfolge
- 14.03.2002 · Rat (25. Sitzung)
- 15Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 16Mitteilungen und Anfragen