Änderung textlicher Festsetzungen von verschiedenen Bebauungsplänen bezüglich der Grundstückseinfriedungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0043 befasst sich mit der Frage, ob die textlichen Festsetzungen in verschiedenen Bebauungsplänen der Stadt Hamminkeln hinsichtlich der Grundstückseinfriedungen geändert werden sollen. Ziel der ursprünglichen Anfrage war es, die Beschränkung im Bebauungsplan Nr. 15 „Im Mühlenbusch“ aufzuheben, wonach Einfriedungen im Vorgartenbereich nur als Hecken oder Holzspriegelzäune bis zu einer Höhe von 60 cm zulässig sind.
Die Verwaltung stellte fest, dass diese Regelung in etwa 35 Bebauungsplänen der Stadt sowie in zahlreichen eigenständigen Bebauungsplanänderungen enthalten ist. Ein Auftrag des Rates an die Verwaltung sah vor, eine Änderung der textlichen Festsetzungen für alle betroffenen Bebauungspläne vorzubereiten.
Nach einem Erörterungsgespräch mit Vertretern der Bezirksregierung Düsseldorf wurde jedoch klargestellt, dass bei einer solchen Änderung jeder einzelne Bebauungsplan sowie die entsprechenden Änderungen separat betrachtet werden müssten. Für jeden Plan wäre eine individuelle städtebauliche Begründung für die Aufhebung der Festsetzung erforderlich, da eine pauschale Begründung nicht zulässig ist. Da die rechtssichere Herleitung solcher Begründungen nach Einschätzung der Bezirksregierung als schwierig einzustufen ist, empfiehlt die Verwaltung, von einer Änderung der Festsetzungen bezüglich der Vorgarteneinfriedungen abzusehen. Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat entsprechend, die textlichen Festsetzungen nicht zu ändern.
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Beratungsfolge
- 14.03.2002kein Ergebnis hinterlegt
- 27.02.2002kein Ergebnis hinterlegt
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