Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Bebauungsplan Nr. 15 ''Ortskern Brünen Süd'' - Abwägungsbeschlüsse Bürgerbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 2002/0035 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0035 der Stadt Hamminkeln befasst sich mit den Abwägungsbeschlüssen zur Bürgerbeteiligung sowie zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 15 „Ortskern Brünen Süd“. Gegenstand der Vorlage ist die Prüfung verschiedener Anregungen und Einwände aus der Anliegerschaft sowie der Feuerwehr.
Hinsichtlich der Flächennutzung sieht die Planung vor, ein Flurstück als Wohngebiet einzubeziehen, wobei die Verwaltung den Erwerb durch die Kämmerei plant. Im Gegensatz dazu wird die Überplanung eines Flurstücks der evangelischen Kirchengemeinde abgelehnt; die Fläche soll zum Schutz der ökologischen Funktionen als Wald- bzw. Grünfläche erhalten bleiben. Ein Antrag auf Erhöhung der Baugrenzen für Hinterliegergebäude wird nicht berücksichtigt, um eine Verdichtung zu vermeiden.
In der Verkehrsplanung wird die einseitige Schließung der Straße „Am Mühlenteich“ zur Verkehrsberuhigung beibehalten, wodurch die Straße als Sackgasse geführt wird. Dabei werden die Einwände der Feuerwehr bezüglich der Anfahrtszeiten sowie die Anregungen der Anlieger zur Straßenunterbindung berücksichtigt. Weitere Beschlüsse betreffen die Zustimmung zur Verlegung einer Stichstraße auf Flurstück 1245, die Berücksichtigung einer Hofzufahrt sowie die Beibehaltung eines Baufensters auf Parzelle 1262. Ein Antrag auf Ausschluss einer Fußwegverbindung wurde zur Kenntnis genommen. Die Vorlage enthält zudem die Ablehnung eines Antrags auf Reduzierung von Beitragspflichten für Parzelle 150 sowie die Ablehnung eines vegetativen Lärmschutzes an der B 70.
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Beratungsfolge
- 27.02.2002 · Planungsausschuss (17. Sitzung)
- 2Überarbeitung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 12 ''Gewerbegebiet an der Autobahn'' in Hamminkeln - Beschluss zur Bürgerbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 2002/0042 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2002/0042 behandelt die Überarbeitung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbegebiet an der Autobahn“ in Hamminkeln. Grundlage für die Planung ist ein Antrag der Hamminkelner Werbegemeinschaft, der eine Anpassung des bestehenden Plans fordert. Ziel der Überarbeitung ist es, die Entstehung eines weiteren Einzelhandelsschwerpunktes zu verhindern, der die innerörtlichen Einzelhändler beeinträchtigen könnte, sowie neue Gewerbeflächen auszuweisen und gestalterische Elemente zu integrieren.
Die Verwaltung hat ein Konzept entwickelt, das den Planbereich in zwei Abschnitte unterteilt. Abschnitt I umfasst die Bestandsüberarbeitung sowie die Ergänzungsflächen 1, 2 und eine mögliche Fläche 3 im Nordwesten. Abschnitt II beinhaltet die Überarbeitung bestehender Flächen sowie die Ergänzungsfläche 4 zwischen der Straße „Loikumer Rott“ und der „Weststraße“. Während die meisten Flächen als Gewerbe- und Industriegebiete vorgesehen sind, wird die Ergänzungsfläche 1 teilweise als Fläche für den Schutz und die Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt.
Der Entwurf sieht vor, Einzelhandelsbetriebe mit zentren- oder nahversorgungsrelevantem Sortiment auszuschließen. Für die Entwässerung ist eine zentrale Versickerung von Niederschlagswasser mit einem Flächenbedarf von etwa 10.000 m² vorgesehen, wobei die abschließende Klärung mit der Fachbehörde noch aussteht. Die Erschließung der neuen Flächen soll über Stichstraßen mit Wendeanlagen oder Kreisverkehren erfolgen. Der Planungsausschuss wird angefragt, die Durchführung der Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auf Basis des Entwurfs zu beschließen.
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- 27.02.2002 · Planungsausschuss (17. Sitzung)
- 336. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Bürgerbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 2002/0049 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2002/0049 behandelt die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln. Grundlage für die Überarbeitung ist ein Antrag der Hamminkelner Werbegemeinschaft aus dem Oktober 2000. Dieser Antrag regelt Schwerpunkte für die Überarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbegebiet an der Autobahn“, wobei die Vermeidung eines weiteren Einzelhandelsschwerpunktes zu Lasten des innerörtlichen Einzelhandels, die Integration gestalterischer Elemente sowie die Ausweisung neuer Gewerbeflächen im Fokus stehen.
Da der bereits gefasste Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Flächen umfasst, die im aktuellen Flächennutzungsplan nicht als gewerbliche Bauflächen ausgewiesen sind, ist eine gleichzeitige Änderung des vorbereitenden Bauleitplans im Parallelverfahren vorgesehen. Die Änderung sieht vor, Flächen, die derzeit im Flächennutzungsplan als Ergänzungsbereiche für die Landwirtschaft dargestellt sind, in gewerbliche Bauflächen sowie in Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft umzuwandeln.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen. Zudem wird die Durchführung der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschlagen. Die Beratung der Vorlage ist für den Planungsausschuss am 27. Februar 2002 und für den Rat am 14. März 2002 vorgesehen.
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- 14.03.2002 · Rat (25. Sitzung)
- 27.02.2002 · Planungsausschuss (17. Sitzung)
- 43. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 ''Minkelsches Feld II'' in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse Bürgerbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 2002/0036 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0036 behandelt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Minkelsches Feld II“ in Hamminkeln. Hintergrund der Planung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, welches die Nutzung des Bolzplatzes zwischen dem Scheffel- und dem Fuderweg untersagte. Die Verwaltung sieht für diese Fläche eine Einzelhausbebauung als allgemeines Wohngebiet vor.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung vom 29. November 2001 wurden verschiedene Anregungen vorgebracht. Ein Anwohner hinterfragte den Zeitpunkt der Bebauung unter Verweis auf bereits gezahlte Erschließungsbeiträge. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die ursprüngliche Nutzung als Bolzplatz aufgrund des Gerichtsurteils nicht mehr möglich ist und eine weitere Nutzung als Grünfläche rechtliche Risiken bergen könnte. Eine Prüfung der Erstattungsansprüche durch das Steueramt wird erwähnt.
Ein weiterer Anwohner regte die Erhaltung der Spielfläche sowie die Einrichtung eines Spielbereichs für Kleinkinder an und äußerte Bedenken hinsichtlich der Erreichbarkeit durch Rettungsfahrzeuge sowie möglicher Parkprobleme. Die Verwaltung widersprach diesen Punkten mit dem Hinweis auf eine bereits bestehende Versorgung durch andere Spielplätze, die Sicherstellung der Erreichbarkeit durch eine angepasste Wegbreite sowie die Verpflichtung zum Nachweis von Stellplätzen auf den Grundstücken.
Ein dritter Anregender befürwortete die Beibehaltung einer öffentlichen Grünfläche. Die Verwaltung lehnt dies mit Verweis auf die zu erwartenden Unterhaltskosten ab und sieht im Verkauf der Fläche als Wohnbaufläche eine Möglichkeit zur Finanzierung anderer Projekte. Der Planungsausschuss soll auf Grundlage dieser Abwägungen die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschließen.
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- 27.02.2002 · Planungsausschuss (17. Sitzung)
- 533. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägungsbeschlüsse Bürgerbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 2002/0037 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0037 befasst sich mit der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes in Hamminkeln. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, welches die Nutzung des Bolzplatzes zwischen dem Scheffel- und dem Fuderweg untersagte. Für diese Fläche wurde eine Umwidmung in ein allgemeines Wohngebiet zur Einzelhausbebauung vorgesehen.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden verschiedene Anregungen vorgebracht. Ein Anwohner hinterfragte den Zeitpunkt der Bebauung und verwies auf die durch Erschließungsbeiträge finanzierten Kosten des Bolzplatzes. Die Verwaltung hält fest, dass die ursprüngliche Nutzung aufgrund des Gerichtsurteils nicht mehr möglich ist und eine Prüfung etwaiger Erstattungsansprüche durch das Steueramt erfolgt.
Ein weiterer Anwohner regte die Erhaltung der Spielfläche als Spielbereich für Kleinkinder an und äußerte Bedenken hinsichtlich der Erreichbarkeit durch Rettungsfahrzeuge sowie möglicher Parkprobleme. Die Verwaltung widersprach diesem Vorschlag mit dem Hinweis, dass ein nahegelegener Spielplatz die Versorgung sicherstellt und die Erreichbarkeit durch die geplante Straßenbreite gewährleistet ist. Zudem wird auf die Pflicht zur Bereitstellung von Stellplätzen auf den Grundstücken verwiesen.
Ein dritter Einwand befürwortete die Beibehaltung einer öffentlichen Grünfläche. Die Verwaltung lehnt dies mit Verweis auf die anfallenden Unterhaltskosten ab und sieht im Verkauf der Fläche als Wohnbaufläche eine Möglichkeit zur Finanzierung anderer Projekte. Der Planungsausschuss soll auf Grundlage dieser Abwägungen die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschließen.
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- 27.02.2002 · Planungsausschuss (17. Sitzung)
- 67. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 ''An der kath. Kirche'' und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ''Gewerbegebiet Mehrhoog'' - Beratung über die Plangrundlage - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten ÄnderungsverfahrensZur Vorlage · 2002/0046 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0046 befasst sich mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der kath. Kirche“ sowie der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“. Gegenstand der Vorlage ist die Beratung über die Plangrundlage und der Beschluss zur Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB.
Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3 befindet sich eine Fläche, die als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist. Ein dort im Bau befindliches Gebäude mit drei Wohneinheiten entspricht zwar der Bauweise nach Einzel- oder Doppelhaus, weicht jedoch von der ursprünglich angedachten aufgelockerten Bebauung ab. Zudem wird die rechtliche Fragwürdigkeit der Festsetzung einer privaten Verkehrsfläche im Bereich des Vorthuiyser Weges angeführt.
Der vorliegende Änderungsentwurf sieht eine geringfügige Reduzierung der überbaubaren Fläche sowie den Verzicht auf den privaten Stichweg vor. Die Festsetzungen für das allgemeine Wohngebiet umfassen künftig eine eingeschossige Bauweise, eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Dachneigung zwischen 30° und 45°. Zudem wird die Anzahl der Wohnungen auf maximal zwei Einheiten pro Gebäude begrenzt und eine Mindestgrundstücksgröße von 300 m² pro Gebäude festgelegt. Zulässig sind im Änderungsbereich nur Einzel- und Doppelhäuser. Der Planungsausschuss soll über die Durchführung des vereinfachten Verfahrens auf Basis dieses Entwurfs entscheiden.
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- 27.02.2002 · Planungsausschuss (17. Sitzung)
- 7Bebauungsplan Nr. 11 ''Alte Reeser Straße'' in Mehrhoog - Beratung über eine Änderung des PlaninhaltesZur Vorlage · 2002/0044 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0044 befasst sich mit einer Beratung über eine Änderung des Planinhaltes des Bebauungsplans Nr. 11 „Alte Reeser Straße“ in Mehrhoog. Ursprünglich war eine Verkleinerung der Sondergebietsfläche sowie ein Antrag des Betreibers des Grünen Marktes auf eine Vergrößerung der Verkaufs- und Lagerflächen im Raum. Es wurde jedoch festgestellt, dass keine dieser Varianten eine tragfähige Lösung für die Umsetzung des Bebauungsplanes darstellt.
Ein wesentlicher Punkt der Vorlage ist die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Bezirksregierung hat in diesem Zusammenhang auf die Problematik der Erschließung des Baugebietes über die Alte Reeser Straße hingewiesen und eine alternative Erschließungsvariante gefordert. Da die Stadt an der Erschließung über die Alte Reeser Straße festhält, müssen die immissionsschutzrechtlichen Belange berücksichtigt werden. Hierbei ist nach Vorgabe der Behörden die DIN 18005 als Grundlage für die Schallschutzbetrachtung anzuwenden.
Zudem sind inhaltliche Änderungen an den textlichen Festsetzungen und der Begründung vorzunehmen, um Anregungen und Bedenken aus der bisherigen öffentlichen Auslegung zu berücksichtigen. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Entwurf des Bebauungsplanes zur Erhöhung der Planungssicherheit erneut öffentlich auszulegen. Ein erneuter Vorgang ist laut Verwaltung ohne zeitlichen Verzug möglich, da im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung ohnehin eine erneute Auslegung erforderlich ist. Der Ausschuss wird gebeten, die erneute öffentliche Auslegung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2002 · Planungsausschuss (17. Sitzung)
- 822. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufhebung des Feststellungsbeschlusses - Beschluss zur erneuten öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2002/0045 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0045 befasst sich mit der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Mehrhoog, konkret im Bereich der Alten Reeser Straße. Der Rat der Stadt hatte am 26. September 2001 einen Feststellungsbeschluss für diese Änderung gefasst, woraufhin das Vorhaben der Genehmigung durch die Bezirksregierung vorgelegt wurde.
Die Bezirksregierung hat im Rahmen ihrer Überprüfung die Auffassung vertreten, dass die vorliegende Änderung in der aktuellen Form nicht genehmigungsfähig ist. Als Gründe werden eine unzureichende Konkretisierung des Sondergebietes sowie die damit verbundene Bewertung von Emissionen, insbesondere Verkehrslärm, angeführt. Die Darstellung des Sondergebietes müsse analog zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes abschließend konkretisiert werden. Zudem wird auf eine bestehende Erschließungsproblematik hingewiesen. Die Bezirksregierung fordert die planerische Sicherstellung einer alternativen Erschließungsvariante zur Alten Reeser Straße, um einen Immissionskonflikt zu vermeiden. In diesem Zusammenhang ist zudem die Anwendung der DIN 18005 anstelle der bisher zugrunde gelegten 16. Bundesimmissionsschutzverordnung für die immissionsschutzrechtliche Betrachtung erforderlich.
Aufgrund dieser Anforderungen wird vorgeschlagen, den Feststellungsbeschluss vom 26. September 2001 aufzuheben. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer erneuten öffentlichen Auslegung unter Berücksichtigung der geforderten Konkretisierungen und Erläuterungen zum Immissionsschutz erneut vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2002 · Rat (25. Sitzung)
- 27.02.2002 · Planungsausschuss (17. Sitzung)
- 921. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Kuckuck'' in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2002/0033 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2002/0033 behandelt die 21. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Kuckuck“ in Mehrhoog. Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für diese Änderung zu fassen. Die Änderung umfasst unter anderem die Aufhebung einer Baulinie entlang des Storchenweges sowie die Aufhebung der Vorschrift für zwingend vorgeschriebene Flachdächer, um eine flexiblere Gestaltung der Wohnbebauung zu ermöglichen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden verschiedene Anregungen vorgebracht. Das Staatliche Umweltamt Duisburg bat um die Angabe von Daten zur Genehmigung des Mischkanalisationsnetzes. Die Verwaltung teilte mit, dass eine Erschließung des Änderungsbereiches im Mischsystem vorgesehen ist und die gewünschten Informationen übermittelt werden.
Ein Rechtsbeistand der Grundstückseigentümer wandte gegen die Planänderung ein, da durch die Festsetzung einer maximalen Anzahl von Wohneinheiten pro Grundstücksfläche eine Reduzierung der Ausnutzbarkeit und somit eine Wertminderung vorliege. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Änderung der Bebauungsstruktur und die Vermeidung einer baulichen Verdichtung städtebauliche Erfordernisse darstellen. Die Begrenzung der Wohneinheiten dient der Anpassung an das bestehende Umfeld. Die Verwaltung sieht die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Grundstücke durch die neuen Gestaltungsmöglichkeiten weiterhin als gegeben an und empfiehlt, den Bedenken der Eigentümer nicht zu folgen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2002 · Rat (25. Sitzung)
- 27.02.2002 · Planungsausschuss (17. Sitzung)
- 10Änderung textlicher Festsetzungen von verschiedenen Bebauungsplänen bezüglich der GrundstückseinfriedungenZur Vorlage · 2002/0043 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0043 befasst sich mit der Frage, ob die textlichen Festsetzungen in verschiedenen Bebauungsplänen der Stadt Hamminkeln hinsichtlich der Grundstückseinfriedungen geändert werden sollen. Ziel der ursprünglichen Anfrage war es, die Beschränkung im Bebauungsplan Nr. 15 „Im Mühlenbusch“ aufzuheben, wonach Einfriedungen im Vorgartenbereich nur als Hecken oder Holzspriegelzäune bis zu einer Höhe von 60 cm zulässig sind.
Die Verwaltung stellte fest, dass diese Regelung in etwa 35 Bebauungsplänen der Stadt sowie in zahlreichen eigenständigen Bebauungsplanänderungen enthalten ist. Ein Auftrag des Rates an die Verwaltung sah vor, eine Änderung der textlichen Festsetzungen für alle betroffenen Bebauungspläne vorzubereiten.
Nach einem Erörterungsgespräch mit Vertretern der Bezirksregierung Düsseldorf wurde jedoch klargestellt, dass bei einer solchen Änderung jeder einzelne Bebauungsplan sowie die entsprechenden Änderungen separat betrachtet werden müssten. Für jeden Plan wäre eine individuelle städtebauliche Begründung für die Aufhebung der Festsetzung erforderlich, da eine pauschale Begründung nicht zulässig ist. Da die rechtssichere Herleitung solcher Begründungen nach Einschätzung der Bezirksregierung als schwierig einzustufen ist, empfiehlt die Verwaltung, von einer Änderung der Festsetzungen bezüglich der Vorgarteneinfriedungen abzusehen. Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat entsprechend, die textlichen Festsetzungen nicht zu ändern.
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Beratungsfolge
- 14.03.2002 · Rat (25. Sitzung)
- 27.02.2002 · Planungsausschuss (17. Sitzung)
- 1111. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2002/0034 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Stellungnahme zur 11. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Ziel dieser Änderung ist die Integration von Flächen für den Schutz der Natur (BSN) sowie von Bereichen für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (BSLE) in die Planung, um die EU-weiten Vorgaben der FFH- und Vogelschutzrichtlinie umzusetzen.
Für das Stadtgebiet von Hamminkeln sind zwei spezifische Anpassungen vorgesehen. Im Bereich des Hagener Meeres soll die bestehende Wasserfläche in die Darstellung der BSN-Flächen aufgenommen werden, wobei sich die Abgrenzung vom westlichen auf das Ostufer verschiebt. Im Bereich des Diersfordter Forsts und des Schwarzen Wassers ist eine Erweiterung bereits vorhandener BSN-Flächen geplant, wobei die Auswirkungen auf das Stadtgebiet auf die Grenzbereiche beschränkt bleiben. Diese Flächen sind im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt als Land- und Forstwirtschaftsflächen oder als Wasserflächen ausgewiesen.
Die Verwaltung stellt fest, dass durch diese Änderungen keine bisher definierten Entwicklungsziele oder konkreten Planungsabsichten der Stadt berührt werden. Aufgrund dieser Einschätzung schlägt die Verwaltung vor, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur 11. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes keine Bedenken vorzutragen. Der entsprechende Beschlussvorschlag liegt dem Planungsausschuss und dem Rat zur Entscheidung vor.
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- 14.03.2002 · Rat (25. Sitzung)
- 27.02.2002 · Planungsausschuss (17. Sitzung)
- 12Antrag auf Ausweisung einer Fläche für Windkraftanlagen Antragsteller: Elisabeth und Klaus KöllerZur Vorlage · 2002/0039 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2002/0039 liegt ein Antrag auf Ausweisung einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen im Bereich der Gemarkung Ringenberg vor. Die Antragsteller beantragten die Ausweisung einer Fläche, die sich südlich der Ortslage zwischen der Autobahn und der Issel an der Straße Belenhorst befindet.
Die Verwaltung hat den Sachverhalt geprüft und stellt fest, dass die Fläche bereits im Rahmen der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht als Konzentrationszone ausgewiesen werden konnte. Als Gründe für das Scheitern werden mehrere Kriterien angeführt. Die betreffende Fläche liegt innerhalb des Schutzabstands von 550 Metern zu Siedlungsbereichen. Unter Berücksichtigung des Gewerbegebiets an der Industriestraße unterschreitet der Abstand das erforderliche Mindestmaß von 300 Metern. Zudem ist eine 100-Meter-Abstandsfläche zur Bundesautobahn einzuhalten. Des Weiteren verläuft eine Richtfunktrasse von Wesel nach Ringenberg durch das Gebiet, und die Fläche liegt innerhalb eines förmlich festgesetzten Landschaftsschutzgebietes.
Aufgrund dieser Kriterien sieht die Verwaltung keine Aussicht auf Erfolg für den Antrag. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln daher, dem Antrag auf Ausweisung der Konzentrationszone für Windkraftanlagen nicht zu folgen. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Planungsausschusses am 27. Februar 2002 und des Rates am 14. März 2002 vorgesehen.
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- 14.03.2002 · Rat (25. Sitzung)
- 27.02.2002 · Planungsausschuss (17. Sitzung)
- 13Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 ''Am Friedhof'' in Dingden Antragsteller: Fa. Hülsken MassivbauZur Vorlage · 2002/0041 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2002/0041 liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 „Am Friedhof“ in Dingden vor. Die Antragstellerin beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur 2, Flurstück 994, in der Gemarkung Dingden ein zweigeschossiges Wohngebäude zu errichten. Da der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1965 für einen Teilbereich des Flurstückes lediglich eine eingeschossige Bebauung vorsieht, ist eine Anpassung der Festsetzungen erforderlich. Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die Erhöhung der Geschosszahl keine Bedenken, da benachbarte Gebäude ebenfalls zwei Vollgeschosse aufweisen.
Zudem soll der Änderungsantrag die Anpassung der Wegeführung der Erschließungsstraßen an die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort beinhalten. Der aktuelle Bebauungsplan weist den Verlauf eines Fuß- und Radweges sowie eine zusätzliche Verbindungsstraße zwischen der „An der Flande“ und der „Klausenhofstraße“ anders aus, als es die örtliche Situation widerspiegelt. Die Realisierung der geplanten Verbindungsstraße ist aufgrund eines bereits vorhandenen Gebäudes mit Nebenanlagen nicht mehr möglich.
Der vorliegende Änderungsentwurf sieht für den betroffenen Bereich ein allgemeines Wohngebiet mit offener Bauweise, einer zulässigen Anzahl von zwei Geschossen und einer maximalen Firsthöhe von 10,5 Metern vor. Die restlichen Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans sollen übernommen werden. Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes nach § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen und das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB anzuwenden.
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- 14.03.2002 · Rat (25. Sitzung)
- 27.02.2002 · Planungsausschuss (17. Sitzung)
- 14Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BN 3 ''Kösters Kamp'' in Dingden Antragsteller: Maria Belting und Hans DietrichZur Vorlage · 2002/0040 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2002/0040 wird die Änderung des Bebauungsplanes Nr. BN 3 „Kösters Kamp“ in Dingden beantragt. Die Antragstellung erfolgt durch zwei Privatpersonen und umfasst die Flurstücke 1 und 554 der Flur 1 der Gemarkung Dingden an der Einmündung der Kolpingstraße in die Bocholter Straße.
Der erste Teil des Antrags sieht vor, das bestehende Baufenster entlang der Bocholter Straße zurückzunehmen und die überbaubare Fläche in westlicher Richtung zu erweitern. Ziel ist die Errichtung eines weiteren Gebäudes mit einer maximalen Firsthöhe von 11,0 Metern. Der Bereich soll als allgemeines Wohngebiet in zweigeschossiger, offener Bauweise festgesetzt werden. Die bauliche Erweiterung soll die Lücke zwischen der zweigeschossigen Bebauung an der Bocholter Straße und der eingeschossigen Bauweise an der Kolpingstraße schließen.
Der zweite Teil des Antrags bezieht sich auf das Flurstück 554. Hier wird eine Rückkehr zur zweigeschossigen Bauweise angestrebt, um die Errichtung eines Staffelgeschosses zur Schaffung einer weiteren Wohneinheit oder eines Daches mit 30 Grad Dachneigung zu ermöglichen. Die maximale Firsthöhe soll dabei auf 11,0 Meter begrenzt werden. Der Entwurf sieht eine Unterteilung des Grundstücks in ein Haupt- und ein Nebengebäude vor, wobei das Hauptgebäude als allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,6 festgesetzt werden soll.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu fassen.
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- 14.03.2002 · Rat (25. Sitzung)
- 27.02.2002 · Planungsausschuss (17. Sitzung)
- 15Antrag auf Erweiterung des Campingplatzes ''Dingdener Heide'' Antragsteller: Fa. Paul Kathage & Co. KGZur Vorlage · 2002/0038 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2002/0038 befasst sich mit einem Antrag der Firma Paul Kathage & Co. KG auf eine Änderung des Flächennutzungsplanes. Ziel des Antrags ist es, die Nutzung des bestehenden Campingplatzgebietes „Dingdener Heide“ in ein Wochenendhausgebiet umzuwandeln. Zudem soll im westlichen Anschluss eine Erweiterungsfläche ebenfalls als Wochenendhausgebiet dargestellt werden.
Im Rahmen des Antragsverfahrens wurden bereits Planentwürfe sowie Ausarbeitungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit durch ein Ingenieur- und Planungsbüro erstellt und der Verwaltung vorgelegt. Die Unterlagen können von den Fraktionen im Planungsamt eingesehen werden. Die Verwaltung weist daraufweise hin, dass die Entscheidung über diesen Antrag von grundsätzlicher Bedeutung ist, da in Hamminkeln seit der Kommunalen Neuordnung keine aktiven Erweiterungen von Campingplatz- oder Wochenendhausgebieten vorgenommen wurden, sondern lediglich Anpassungen zur Entflechtung bestehender Gebiete erfolgten.
Zudem sind bei der weiteren Planung Belange der verkehrlichen Erschließung sowie der Abwasserbeseitigung zu berücksichtigen. Die Verwaltung empfiehlt, den Sachverhalt vor einer abschließenden Entscheidung im Ausschuss und im Rat im Rahmen eines interfraktionellen Gesprächs zu behandeln. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Antrag zunächst in diesem Gesprächsrahmen zu erörtern.
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Beratungsfolge
- 27.02.2002 · Planungsausschuss (17. Sitzung)
- 16Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 17Mitteilungen und Anfragen