Generalentwässerungsplan Loikum; hier: Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 58 Abs. 1 und 2 LWG
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit dem Generalentwässerungsplan für das Gebiet Loikum. Dieser Plan wurde durch ein Ingenieurbüro neu berechnet und ersetzt die bisherige Planung aus dem Jahr 1981. Ziel der Vorlage ist die Beauftragung der Verwaltung, den Plan gemäß den Vorgaben des Landeswassergesetzes zur Anzeige und Genehmigung bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen.
Die Überarbeitung des Plans erfolgt aufgrund technischer Anpassungen an europäische Normen zum Überflutungsschutz sowie geänderter Anforderungen an die Beschaffenheit und Menge der Abwassereinleitungen in Gewässer. Zudem wird der Anschluss weiterer Schmutzwassernetze über das Pumpwerk Wertherbruch berücksichtigt. Der Plan umfasst das bestehende Mischwassergebiet inklusive der Niederschlagswasserbehandlung und berücksichtigt die Entwicklung bis zum Jahr 2015, wobei ein Anschluss von bis zu 610 Einwohnern vorgesehen ist.
Die hydraulische Untersuchung ergibt, dass im bestehenden Mischwassernetz keine Überstauungen zu erwarten sind. Für zukünftige abflusswirksame Flächen ist jedoch eine Vergrößerung des Regenrückhaltebeckens durch eine Anhebung der Notüberlaufschwelle um etwa 40 cm erforderlich. Die Kosten für diese Maßnahme werden mit 18.000 Euro beziffert. Die Ableitung der Abwässer erfolgt über die Issel sowie über eine Transportdruckleitung zur Zentralkläranlage. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Einreichung des Plans bei der zuständigen Bezirksregierung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2002kein Ergebnis hinterlegt
- 06.02.2002kein Ergebnis hinterlegt
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