Förderung regenerativer Energien; hier: Überarbeitung der Förderrichtlinien der Stadt
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Überarbeitung der Förderrichtlinien für regenerative Energien. Im Rahmen der Beschlussvorlage 2002/0007 schlägt die Verwaltung vor, die Bestimmungen zur Höhe der Zuwendungen anzupassen. Ziel der Änderung ist es, durch eine Neugestaltung der Fördersätze eine größere Anzahl an Anträgen innerhalb des bereitgestellten Budgets von 30.000 Euro für das Jahr 2002 zu ermöglichen.
Die Förderung umfasst solarthermische sowie fotovoltaische Anlagen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der städtischen Mittel ist die gleichzeitige Nutzung von Förderprogrammen auf Bundes- oder Landesebene, wie etwa dem REN-Programm des Landes.
Für thermische Solaranlagen soll der Fördersatz auf dem bisherigen Niveau bleiben, jedoch wird der Maximalbetrag pro Anlage auf 900 Euro festgesetzt. Bei Fotovoltaikanlagen wird die Förderung auf einen Pauschalbetrag von 750 Euro umgestellt, sofern eine installierte Leistung von mindestens 1,5 kWp vorliegt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vorgeschlagenen Änderungen zu den Förderbedingungen zu verabschieden. Die neuen Regelungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2002 in Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 14.03.2002kein Ergebnis hinterlegt
- 07.03.2002kein Ergebnis hinterlegt
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