Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Aufbau eines nach dem 2. Weltkrieg zerstörten Wehrturmes (Mühle) in Mehrhoog; hier: Anregung des Herrn Ernst Mölleken gemäß § 24 GO NW vom 26.05.02Zur Vorlage · 2002/0136 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0136 befasst sich mit dem Antrag auf Wiederaufbau eines nach dem Zweiten Weltkrieg zerstörten Wehrturms sowie der Einrichtung einer Wohnung in einer Mühle in Mehrhoog. Ein Antragsteller hatte bereits im Juni 2000 einen Vorbescheid für dieses Vorhaben gestellt, woraufhin die Stadt Hamminkeln die Genehmigung im September 2000 versagte. Ein dagegen erhobener Widerspruch wurde von der Oberen Bauaufsicht des Kreises Wesel im März 2001 zurückgewiesen. Der Antragsteller rügt in seiner Eingabe vom Mai 2002 die Entscheidung der Stadt als Untere Bauaufsichtsbehörde sowie die angewandten Entscheidungspraktiken.
Das Grundstück des Mühlenstandortes ist baurechtlich dem Außenbereich zuzuordnen, wobei die Untere Denkmalbehörde keine Hinweise auf einen Denkmalschutz für die Mühle vorliegen hat. Im Rahmen der Vorlage wird zudem ein weiteres Anwesen in der Alten Poststraße thematisiert. Für dieses Gebäude wurde eine Baugenehmigung zum Umbau und zur Erweiterung um eine zweite Wohneinheit erteilt. Eine Ortsbesichtigung der Bauordnungsabteilung ergab jedoch eine ungenehmigte gewerbliche Nutzung im Keller sowie ein Werbeschild auf dem Grundstück. Der Eigentümer hat zugesichert, den Betrieb zeitnah zu verlagern und die Werbeanlage zu entfernen. Sollte diese Verpflichtung nicht erfüllt werden, wird die Einleitung eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens durch die Stadt angekündigt. Der Haupt- und Finanzausschuss soll die Vorlage zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Zustellung eines Bescheids an den Antragsteller beauftragen.
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Beratungsfolge
- 03.07.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 2Nutzung des Forums der Realschule HamminkelnZur Vorlage · 2002/0133 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2002/0133 befasst sich mit der künftigen Nutzung des Forums der Realschule Hamminkeln. Bisher wurden die Räumlichkeiten des Forums vereinzelt Vereinen und Organisationen mit gemeinnützigem Charakter für kulturelle, nichtkommerzielle Veranstaltungen zur Verfügung gestellt, sofern der Schulbetrieb nicht beeinträchtigt wurde. Aufgrund zunehmender Anträge auf eine weitergehende Nutzung für außerschulische Zwecke, wie etwa politische Versammlungen oder kommerzielle Veranstaltungen, wird eine explizite Regelung angestrebt.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Nutzung des Forums primär den Schulen und Kindergärten in Hamminkeln vorbehalten bleiben sollte. Darüber hinaus wird eine Überlassung an lokale Vereine für kulturelle Zwecke, insbesondere für Musik- und Theateraufführungen, befürwortet. Eine Ausweitung auf andere Formen der Nutzung wird zum aktuellen Zeitpunkt nicht als sinnvoll erachtet, um eine übermäßige Abnutzung der Räumlichkeiten zu vermeiden und personelle Kapazitäten zu berücksichtigen.
Um die anfallenden Kosten für Strom, Wasser, die Reinigung sowie den Aufwand für die Hausmeistertätigkeit zu decken, sieht die Verwaltung die Erhebung eines Entgelts vor. Da bislang keine einheitliche Regelung für die Nutzung existiert, wird die Einführung einer Benutzungs- und Entgeltordnung vorgeschlagen. Der Entwurf einer solchen Ordnung liegt der Vorlage bei. Der Ausschuss für Schule und Kultur empfiehlt dem Rat, diesen Entwurf zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 11.07.2002 · Rat (27. Sitzung)
- 03.07.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 19.06.2002 · Ausschuss für Schule und Kultur (12. Sitzung)
- 3Ergänzung der Richtlinien der Stadt Hamminkeln zur Förderung regenerativer Energien; hier. Förderung geothermischer AnlagenZur Vorlage · 2002/0101 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht eine Ergänzung der bestehenden Richtlinien zur Förderung regenerativer Energien vor. Ziel der Änderung ist die Aufnahme der Förderung von geothermischen Anlagen in das bestehende Förderprogramm. Hintergrund der Vorlage sind Anträge, die im Zusammenhang mit der Errichtung einer Siedlungsanlage in Mehrhoog eingegangen sind. Das Bauvorhaben umfasst 14 Einfamilienhäuser sowie drei Mehrfamilienhäuser, die als energieautarkes System mit Wärmepumpentechnik geplant sind.
Da die bisherigen Förderbestimmungen die Wärmepumpentechnik nicht umfassen, schlägt die Verwaltung eine Pauschalförderung in Höhe von 750 Euro pro Anlage vor. Dieser Betrag orientiert sich an der bestehenden Förderung von Photovoltaikanlagen. Die Voraussetzung, dass keine Doppelförderung mit anderen öffentlichen Mitteln erfolgt, ist durch die bestehenden Regelungen des REN-Programms des Landes Nordrhein-Westfalen gegeben.
Aufgrund von 24 bereits eingegangenen Anträgen zur Förderung geothermischer Anlagen wird zudem eine Aufstockung des Förderetats um 18.000 Euro vorgeschlagen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, sowohl den geänderten Förderbestimmungen als auch der Erhöhung des Budgets zuzustimmen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 3. Juli 2002 sowie des Rates am 11. Juli 2002 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.07.2002 · Rat (27. Sitzung)
- 03.07.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 4Sanierung der Isselbrücke Nr. 13 der Straße ''Kirchweg'' und Sanierung der Brücke am Umfluter der Straße ''Klosterweg'' in Marienthal hier: Teileinziehung gemäß § 7 Abs. 1 Straßen- und WegegesetzZur Vorlage · 2002/0145 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Sanierung der Isselbrücke Nr. 13 im Kirchweg sowie der Brücke am Umfluter der Straße Klosterweg in Marienthal. Die Isselbrücke ist aufgrund ihres baulichen Zustandes derzeit für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Die Brücke über den Umfluter stellt bei Hochwasser ein Hindernis für den Abfluss dar. Der Umfang der notwendigen Sanierungsarbeiten ist jeweils von der künftigen Nutzung der Bauwerke abhängig.
Im Bauausschuss wurde bereits die Entscheidung getroffen, die Brücken künftig ausschließlich für Fußgänger und Radfahrer zu nutzen. Aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Erreichbarkeit landwirtschaftlicher Flächen fand eine erneute Beratung statt, bei der der Bauausschuss einstimmig beschloss, ein Teileinziehungsverfahren gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes NRW durchzuführen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dieses Verfahren einzuleiten. Ziel des Verfahrens ist die rechtliche Festlegung, dass die Brücke über die Issel im Kirchweg sowie die Brücke über den Umfluter im Klosterweg künftig nur noch als Rad- und Fußwegverbindung dienen sollen. Die Vorlage liegt zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 3. Juli 2002 sowie im Rat am 11. Juli 2002 vor.
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Beratungsfolge
- 11.07.2002 · Rat (27. Sitzung)
- 03.07.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 5FinanzzwischenberichtZur Vorlage · 2002/0148 · ARCHIV
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 3. Juli 2002 wird ein Finanzzwischenbericht für das laufende Haushaltsjahr vorgelegt. Die Erstellung des Berichts basiert auf den aktuellen Zahlen und legt den Schwerpunkt auf die Betrachtung des Verwaltungshaushalts.
Der Kämmerer wird in der Sitzung zur voraussichtlichen Entwicklung der wesentlichen Einnahmepositionen Stellung beziehen, wobei insbesondere die Gewerbesteuer sowie der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im Fokus stehen. Zudem werden mögliche Abweichungen innerhalb der Budgets sowie aktuelle Einschätzungen zur allgemeinen finanziellen Situation der Kommunen erläutert.
Hinsichtlich des Vermögenshaushalts umfasst der Bericht eine Darstellung der bereits eingeleiteten Maßnahmen sowie eine Prognose zur weiteren Abwicklung im weiteren Verlauf des Haushaltsjahres. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Finanzzwischenbericht zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 03.07.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 6Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 7Mitteilungen und Anfragen