Sanierung der Isselbrücke Nr. 13 der Straße ''Kirchweg'' und Sanierung der Brücke am Umfluter der Straße ''Klosterweg'' in Marienthal hier: Teileinziehung gemäß § 7 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Sanierung der Isselbrücke Nr. 13 im Kirchweg sowie der Brücke am Umfluter der Straße Klosterweg in Marienthal. Die Isselbrücke ist aufgrund ihres baulichen Zustandes derzeit für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Die Brücke über den Umfluter stellt bei Hochwasser ein Hindernis für den Abfluss dar. Der Umfang der notwendigen Sanierungsarbeiten ist jeweils von der künftigen Nutzung der Bauwerke abhängig.
Im Bauausschuss wurde bereits die Entscheidung getroffen, die Brücken künftig ausschließlich für Fußgänger und Radfahrer zu nutzen. Aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Erreichbarkeit landwirtschaftlicher Flächen fand eine erneute Beratung statt, bei der der Bauausschuss einstimmig beschloss, ein Teileinziehungsverfahren gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes NRW durchzuführen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dieses Verfahren einzuleiten. Ziel des Verfahrens ist die rechtliche Festlegung, dass die Brücke über die Issel im Kirchweg sowie die Brücke über den Umfluter im Klosterweg künftig nur noch als Rad- und Fußwegverbindung dienen sollen. Die Vorlage liegt zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 3. Juli 2002 sowie im Rat am 11. Juli 2002 vor.
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Beratungsfolge
- 11.07.2002kein Ergebnis hinterlegt
- 03.07.2002kein Ergebnis hinterlegt
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