Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Durchführung einer Einwohnerversammlung gem. § 23 GO NW i.V.m. § 4 der Hauptsatzung hier: Verkehrsregelung im Ortsteil BrünenZur Vorlage · 2002/0143 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0143 befasst sich mit dem Antrag der CDU Ortsverband Brünen auf die Durchführung einer Einwohnerversammlung gemäß § 23 GO NRW in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung. Gegenstand der geplanten Versammlung ist die Verkehrssituation im Ortsteil Brünen.
Die Information der Bürgerinnen und Bürger soll insbesondere das Ergebnis des Behördentermins bezüglich der Einrichtung einer ständigen Querungshilfe im Kreuzungsbereich der L 480 und der B 70 sowie den aktuellen Planungsstand zur Brüner Dorfumgehung umfassen.
Die Verwaltung vertritt die Ansicht, dass die aktuelle Verkehrslage im Ortsteil Brünen, auch unter Berücksichtigung der Diskussion um die Autobahnanschlussstelle, einen hinreichenden Anlass bietet, die Versammlung durchzuführen. Ziel ist es, den Bewohnern die Möglichkeit zu geben, Meinungen und Anregungen zur Gesamtsituation vorzutragen. Für Belange, die von anderen Behörden zu vertreten sind, sollen entsprechende Vertreter zur Versammlung eingeladen werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Durchführung der Einwohnerversammlung zur Verkehrssituation in Brünen beschließt. Ein konkreter Termin für die Veranstaltung ist in der Vorlage noch nicht festgelegt.
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Beratungsfolge
- 11.07.2002 · Rat (27. Sitzung)
- 2Ergänzung der Richtlinien der Stadt Hamminkeln zur Förderung regenerativer Energien; hier. Förderung geothermischer AnlagenZur Vorlage · 2002/0101 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht eine Ergänzung der bestehenden Richtlinien zur Förderung regenerativer Energien vor. Ziel der Änderung ist die Aufnahme der Förderung von geothermischen Anlagen in das bestehende Förderprogramm. Hintergrund der Vorlage sind Anträge, die im Zusammenhang mit der Errichtung einer Siedlungsanlage in Mehrhoog eingegangen sind. Das Bauvorhaben umfasst 14 Einfamilienhäuser sowie drei Mehrfamilienhäuser, die als energieautarkes System mit Wärmepumpentechnik geplant sind.
Da die bisherigen Förderbestimmungen die Wärmepumpentechnik nicht umfassen, schlägt die Verwaltung eine Pauschalförderung in Höhe von 750 Euro pro Anlage vor. Dieser Betrag orientiert sich an der bestehenden Förderung von Photovoltaikanlagen. Die Voraussetzung, dass keine Doppelförderung mit anderen öffentlichen Mitteln erfolgt, ist durch die bestehenden Regelungen des REN-Programms des Landes Nordrhein-Westfalen gegeben.
Aufgrund von 24 bereits eingegangenen Anträgen zur Förderung geothermischer Anlagen wird zudem eine Aufstockung des Förderetats um 18.000 Euro vorgeschlagen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, sowohl den geänderten Förderbestimmungen als auch der Erhöhung des Budgets zuzustimmen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 3. Juli 2002 sowie des Rates am 11. Juli 2002 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.07.2002 · Rat (27. Sitzung)
- 03.07.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 3Sanierung der Isselbrücke Nr. 13 der Straße ''Kirchweg'' und Sanierung der Brücke am Umfluter der Straße ''Klosterweg'' in Marienthal hier: Teileinziehung gemäß § 7 Abs. 1 Straßen- und WegegesetzZur Vorlage · 2002/0145 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Sanierung der Isselbrücke Nr. 13 im Kirchweg sowie der Brücke am Umfluter der Straße Klosterweg in Marienthal. Die Isselbrücke ist aufgrund ihres baulichen Zustandes derzeit für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Die Brücke über den Umfluter stellt bei Hochwasser ein Hindernis für den Abfluss dar. Der Umfang der notwendigen Sanierungsarbeiten ist jeweils von der künftigen Nutzung der Bauwerke abhängig.
Im Bauausschuss wurde bereits die Entscheidung getroffen, die Brücken künftig ausschließlich für Fußgänger und Radfahrer zu nutzen. Aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Erreichbarkeit landwirtschaftlicher Flächen fand eine erneute Beratung statt, bei der der Bauausschuss einstimmig beschloss, ein Teileinziehungsverfahren gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes NRW durchzuführen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dieses Verfahren einzuleiten. Ziel des Verfahrens ist die rechtliche Festlegung, dass die Brücke über die Issel im Kirchweg sowie die Brücke über den Umfluter im Klosterweg künftig nur noch als Rad- und Fußwegverbindung dienen sollen. Die Vorlage liegt zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 3. Juli 2002 sowie im Rat am 11. Juli 2002 vor.
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Beratungsfolge
- 11.07.2002 · Rat (27. Sitzung)
- 03.07.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 4Nutzung des Forums der Realschule HamminkelnZur Vorlage · 2002/0133 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2002/0133 befasst sich mit der künftigen Nutzung des Forums der Realschule Hamminkeln. Bisher wurden die Räumlichkeiten des Forums vereinzelt Vereinen und Organisationen mit gemeinnützigem Charakter für kulturelle, nichtkommerzielle Veranstaltungen zur Verfügung gestellt, sofern der Schulbetrieb nicht beeinträchtigt wurde. Aufgrund zunehmender Anträge auf eine weitergehende Nutzung für außerschulische Zwecke, wie etwa politische Versammlungen oder kommerzielle Veranstaltungen, wird eine explizite Regelung angestrebt.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Nutzung des Forums primär den Schulen und Kindergärten in Hamminkeln vorbehalten bleiben sollte. Darüber hinaus wird eine Überlassung an lokale Vereine für kulturelle Zwecke, insbesondere für Musik- und Theateraufführungen, befürwortet. Eine Ausweitung auf andere Formen der Nutzung wird zum aktuellen Zeitpunkt nicht als sinnvoll erachtet, um eine übermäßige Abnutzung der Räumlichkeiten zu vermeiden und personelle Kapazitäten zu berücksichtigen.
Um die anfallenden Kosten für Strom, Wasser, die Reinigung sowie den Aufwand für die Hausmeistertätigkeit zu decken, sieht die Verwaltung die Erhebung eines Entgelts vor. Da bislang keine einheitliche Regelung für die Nutzung existiert, wird die Einführung einer Benutzungs- und Entgeltordnung vorgeschlagen. Der Entwurf einer solchen Ordnung liegt der Vorlage bei. Der Ausschuss für Schule und Kultur empfiehlt dem Rat, diesen Entwurf zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 11.07.2002 · Rat (27. Sitzung)
- 03.07.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 19.06.2002 · Ausschuss für Schule und Kultur (12. Sitzung)
- 5Trägerschaft des neu zu errichtenden JugendzentrumsZur Vorlage · 2002/0128 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0128 der Gleichstellungsstelle befasst sich mit der Frage der Trägerschaft für das neu zu errichtende Jugendzentrum in Hamminkeln. Nachdem Gespräche zur Bildung einer breiten Trägergemeinschaft mit verschiedenen Institutionen und Verbänden dazu führten, dass keine weiteren Partner bereit waren, die Führung, Verwaltung und Kostenbeteiligung zu übernehmen, ist das ursprüngliche Konzept einer vielfältigen Trägergemeinschaft nicht umsetzbar.
Als alternative Modelle werden drei Optionen zur Beratung vorgeschlagen. Die erste Option sieht eine alleinige Trägerschaft durch die Stadt Hamminkeln vor. Dies würde jedoch die Beendigung der Kooperation mit der evangelischen Kirche nach Ablauf eines Fünf-Jahres-Vertrags bedeuten, was den Verlust von Teamstrukturen und personeller Vertretung zur Folge haben könnte.
Die zweite Option ist ein Kooperationsmodell zwischen der Stadt Hamminkeln und der evangelischen Kirchengemeinde. In diesem Modell würde die evangelische Kirchengemeinde Personal, Sachkosten und Fachwissen durch den Kirchenkreis Wesel einbringen. Ein entsprechender Vertragsentwurf liegt vor. Dieser Trägergemeinschaft soll ein Beirat zugeordnet werden, der aus Vertretern der Stadt, der evangelischen und katholischen Kirchengemeinde, des Kirchenkreises Wesel, des Fördervereins Jugendhaus Hamminkeln e.V. sowie weiterer Organisationen wie der AWO, der Caritas, der Diakonie und der Drogenberatungsstelle bestehen kann. Der Beirat soll die inhaltliche Arbeit begleiten, bei der Wahl des Teamsprechers unterstützen und über Finanzmittel sowie jugendpolitische Fragen beraten.
Die dritte Option umfasst eine Einzelträgerschaft durch die evangelische Kirchengemeinde, wobei die Kirche selbst das Kooperationsmodell bevorzugt und auch hier städtische Zuschüsse erforderlich wären.
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Beratungsfolge
- 11.07.2002 · Rat (27. Sitzung)
- 27.06.2002 · Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport (11. Sitzung)
- 6Familientreff ''Meisenstraße''Zur Vorlage · 2002/0141 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der AWO Kreisverband Wesel e.V. hat ein Konzept zur erweiterten Nutzung der Kindertagesstätte in Mehrhoog vorgelegt. Ziel ist der Ausbau des Dachgeschosses zu einem sogenannten „Familientreff Meisenstraße“, um das Angebot im Bereich der Familienbildung zu erweitern. Der Verband begründet das Vorhaben mit einem bestehenden Bedarf an sozialen und pädagogischen Angeboten für Familien, Senioren und Alleinerziehenden in diesem Ortsteil. Die geschätzten jährlichen Betriebskosten für das Projekt belaufen sich auf 4.300 Euro, wovon 1.500 Euro für Heizung, Strom und Versicherung sowie 2.800 Euro für die Reinigung vorgesehen sind.
Baurechtliche Prüfungen ergaben keine Bedenken gegen den geplanten Ausbau. Auch das Kreisjugendamt Wesel befürwortet die Errichtung, weist jedoch darauf hin, dass für diesen Zweck keine Mittel aus dem Jugendamt bewilligt werden können. Da im Haushalt der Stadt Hamminkeln keine Mittel für die Umbaukosten oder die jährlichen Folgekosten zur Verfügung stehen, sieht die Verwaltung eine alternative Lösung vor. Die Stadt bietet dem AWO Kreisverband die mietfreie Überlassung des Dachgeschosses an, übernimmt jedoch keine Betriebskosten.
Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat, dem AWO Kreisverband den Ausbau des Dachgeschosses in Abstimmung mit der Stadt zu ermöglichen. Eine finanzielle Beteiligung der Stadt Hamminkeln an den Umbaukosten ist dabei nicht vorgesehen. Im Gegenzug soll die Nutzung der Räumlichkeiten für die Familienbildungsstätte mietfrei erfolgen.
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Beratungsfolge
- 11.07.2002 · Rat (27. Sitzung)
- 27.06.2002 · Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport (11. Sitzung)
- 7Pflege der Sportplatzanlagen durch die VereineZur Vorlage · 2002/0139 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2002/0139 befasst sich mit der Übertragung der Pflege von Sportplatzanlagen von der Stadt Hamminkeln auf die örtlichen Vereine. Im Rahmen von Einzelgesprächen zwischen der Verwaltung und den betroffenen Vereinen wurde die Möglichkeit einer Eigenregie bei der Platzpflege erörtert. Während mehrere Vereine bereit sind, die Pflege unter bestimmten Voraussetzungen zu übernehmen, bestehen bei einigen Sportvereinen noch Differenzen bezüglich der finanziellen Rahmenbedingungen und der Art der Arbeiten.
Die Verwaltung schlägt vor, die Zuschüsse für die Unterhaltung der Sportanlagen gemäß dem Entwurf der Richtlinien zur Sportförderung auszuzahlen. Für Vereine, die erst ab dem Jahr 2003 mit den Arbeiten beginnen können, sollen die entsprechenden Mittel im Haushalt 2003 bereitgestellt werden. Um Planungssicherheit zu gewährleisten, sieht der Vorschlag eine verbindliche Regelung für die Dauer von fünf Jahren vor, wobei die zugrunde gelegten Flächen für diesen Zeitraum festgeschrieben werden sollen.
Zudem wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 7.500,00 Euro für die Anschaffung eines Rasenmähers sowie für Reparaturen vorgesehen, sofern noch kein entsprechendes Gerät vorhanden ist. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen mit den Vereinen fortzusetzen, bei denen noch keine einvernehmliche Lösung erzielt wurde. Dabei sollen den Vereinen die gleichen Konditionen wie den anderen Mitgliedern angeboten werden, unter dem Hinweis, dass die Pflege der Plätze durch den Bauhof künftig nicht mehr in der bisherigen Form erfolgen kann.
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- 11.07.2002 · Rat (27. Sitzung)
- 27.06.2002 · Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport (11. Sitzung)
- 8Antrag der CDU-Fraktion auf Prüfung der Möglichkeit der Umstellung der Versorgung der Asylbewerber mit SachleistungenZur Vorlage · 2002/0144 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Prüfung auf Antrag der CDU-Fraktion untersucht, ob die Versorgung von Asylbewerbern in Hamminkeln von Wertgutscheinen auf Sachleistungen umgestellt werden kann. Ziel der Untersuchung war es, eine organisatorisch mögliche und für die Betroffenen vertretbare Lösung zu finden, die eine zielgerichtetere Versorgung ermöglicht.
Die Prüfung ergab, dass eine Umstellung organisatorisch umsetzbar wäre. Während die aktuellen monatlichen Aufwendungen für Wertgutscheine 29.000 Euro betragen und dabei auch Kleidung und Hausrat abdecken, würden bei einer Umstellung auf Sachleistungen zusätzliche Kosten für die Bereitstellung von Hausrat, Hygieneartikeln und Kleidung in Höhe von etwa 5.500 Euro pro Monat anfallen. Die Kosten für Lebensmittel würden bei etwa 28.000 Euro pro Monat liegen, wobei durch die Verteilung auf fünf Standorte zusätzliche Lieferkosten entstehen könnten. Eine finanzielle Einsparung bei den Gutscheinen von etwa 4.500 Euro pro Monat stünde den zusätzlichen Kosten für die Sicherstellung der Versorgung gegenüber. Ein nennenswertes Einsparungspotenzial wird aufgrund der geringen Anzahl an Einzelpersonen im Stadtgebiet nicht gesehen.
Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass für die Versorgung mit Kleidung eine neue Kleiderkammer eingerichtet oder eine externe Lösung gefunden werden müsste. In anderen Kommunen kam es bei der Einführung des Sachleistungsprinzips zu Protesten und körperlichen Angriffen auf Mitarbeiter des Sozialamtes. Die Verwaltung empfiehlt daher, das bestehende System der Wertgutscheine beizubehalten, da sich dieses bewährt hat und eine Kostensteigerung vermieden werden soll.
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- 11.07.2002 · Rat (27. Sitzung)
- 27.06.2002 · Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport (11. Sitzung)
- 9Straßenausbauplanung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Diersfordter Straße'' in Hamminkeln hier: EntwurfsbeschlussZur Vorlage · 2002/0107 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 2002/0107 wird im Bauausschuss ein Entwurfsbeschluss zur Straßenausbauplanung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ in Hamminkeln zur Beratung vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Durchführung der technischen Erschließungsplanung im laufenden Jahr. Diese Planung umfasst sowohl die verkehrstechnische als auch die abwassertechnische Erschließung des betreffenden Baugebietes.
Zusätzlich ist für den im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Abschnitt der Diersfordter Straße eine Vorplanung für den Straßenbauentwurf vorgesehen, um eine abgestimmte Planung des Straßenausbaus zu ermöglichen. Die entsprechenden Planungsaufträge wurden bereits an das Planungsbüro Kottowski in Bedburg-Hau vergeben. Der vorliegende Entwurf basiert auf der Festsetzung des Bebauungsplanes und berücksichtigt die vom Grundstücksausschuss beschlossene Parzellierung der gemeindeeigenen Flächen.
Hinsichtlich des Ausbaustandards für die Diersfordter Straße ist das Separationsprinzip als Zone 30 vorgesehen. Die Straßen innerhalb des Baugebietes sollen als verkehrsberuhigter Bereich gestaltet werden. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, den Entwurfsbeschluss zur Straßenausbauplanung in diesem Bereich zu fassen.
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- 11.07.2002 · Rat (27. Sitzung)
- 13.06.2002 · Bauausschuss (19. Sitzung)
- 10Rückbau des Schmutzwasserpumpwerkes ''Am Hövel'' hier: BaubeschlussZur Vorlage · 2002/0137 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Rückbau des Schmutzwasserpumpwerkes „Am Hövel“ sieht die Durchführung von baulichen Maßnahmen zur Änderung der Schmutzwasserkanalisation im Ortsteil Dingden vor. Hintergrund ist die Sanierung des Abwasserbetriebspunktes „Zum Tollberg“, welche die Errichtung einer neuen Pumpstation zur Sicherstellung eines rückstaufreien Anschlusses der Wohn- und Baugebiete „Dorfbruch“ und „Dingden-Süd“ erforderlich machte.
Die geplanten Arbeiten umfassen die Durchpressung eines Freigefällekanals sowie die Verlegung eines Kanals unter dem Gewässer Bruchgosse bis zum neuen Schmutzwasserpumpwerk. Ein Teil der Maßnahmen soll mit der Erschließung des Mischgebietes „Bitterskamp“ gekoppelt werden, während die übrigen Arbeiten vorgezogen werden sollen. Ziel ist es, die Entwässerung eines Gewerbegrundstücks dauerhaft zu regeln, da die aktuelle Versorgung nur über eine provisorische Leitung erfolgt und der Parallelbetrieb von Pumpstationen zu Schäden an den Anlagen geführt hat.
Die Kosten für diesen Bauabschnitt werden auf 120.000 Euro geschätzt. Da die Baukosten von den Grundwasserverhältnissen abhängen, wird eine kurzfristige Umsetzung angestrebt. Die Finanzierung soll durch eine außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln aus den Stellen für die Sanierung von Einleitungsstellen in Dingden sowie für die Erweiterung der Zentralkläranlage erfolgen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, den Baubeschluss zu fassen und die Mittel vorübergehend über die genannten Haushaltsstellen bereitzustellen.
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Beratungsfolge
- 11.07.2002 · Rat (27. Sitzung)
- 13.06.2002 · Bauausschuss (19. Sitzung)
- 112. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ''Am Bahnhof'' in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2002/0124 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2002/0124 behandelt die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Bahnhof“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen für jene Grundstücke, die innerhalb des durch die Königsberger Straße gebildeten Straßenringes liegen. Durch diese Anpassung sollen auf den bestehenden Grundstücken Möglichkeiten für Anbauten im rückwärtigen Gartenbereich geschaffen werden.
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs ist für den Zeitraum vom 24. Mai bis zum 24. Juni vorgesehen. Bis zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Bedenken oder Anregungen zur Auslegung eingegangen. Sollten im weiteren Verlauf der Auslegungsfrist inhaltlich unproblematische Anmerkungen eingehen, werden diese als Tischvorlage nachgereicht. Bei schwerwiegenderen Einwänden, die eine Vorberatung in den Fraktionen erfordern, ist eine Absetzung des Tagesordnungspunktes vorgesehen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Die Entwurfsbegründung soll dabei als Entscheidungsbegründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB übernommen werden. Die Beratung der Vorlage ist im Planungsausschuss am 26. Juni 2002 sowie im Rat am 11. Juli 2002 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.07.2002 · Rat (27. Sitzung)
- 26.06.2002 · Planungsausschuss (19. Sitzung)
- 126. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 ''Leege Heide'' in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2002/0114 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2002/0114 behandelt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Leege Heide“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche eines Einzelgrundstücks an der Vennstraße, wodurch im rückwärtigen Gartenbereich zwei zusätzliche Bauplätze entstehen sollen. Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Im Rahmen der Prüfung wurden Bedenken der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Wesel sowie des Staatlichen Umweltamtes Duisburg berücksichtigt. Die Landschaftsbehörde äußerte Vorbehalte bezüglich der Bilanzierung des Eingriffs und der Ausgleichsmaßnahmen. Als Reaktion darauf wird vorgeschlagen, die Intensität des Eingriffs an der tatsächlichen Fläche der geplanten Gebäude und Zufahrten zu messen. Zur Kompensation ist die Anpflanzung von sieben bis acht großkronigen Bäumen vorgesehen, während ein verbleibendes Defizit über das Ökokonto der Stadt zu gleichen Lasten des Eigentümers auszugleichen ist. Die Landschaftsbehörde betrachtet die Bedenken mit dieser Regelung als ausgeräumt.
Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung wurden Bedenken des Staatlichen Umweltamtes zur Einleitung von Wasser in den Wolfstrang thematisiert. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein entsprechender Erlaubnisantrag in Bearbeitung ist und die bauliche Nutzung zurückzustellen ist, bis der Nachweis der ordnungsgemäßen Entwässerung erbracht wurde. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung des Bebauungsplanes sowie die angepassten Festsetzungen für die Ausgleichsmaßnahmen zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 11.07.2002 · Rat (27. Sitzung)
- 26.06.2002 · Planungsausschuss (19. Sitzung)
- 1312. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP 99) für den Regierungsbezirk Düsseldorf (Lippemündungsraum) - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2002/0127 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2002/0127 eine Stellungnahme zur 12. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP 99) für den Regierungsbezirk Düsseldorf, speziell für den Bereich des Lippemündungsraumes, vorgelegt. Der Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf hat am 14. März 2002 den Erarbeitungsbeschluss für diese Änderung gefasst, welche die Städte Wesel, Voerde, Rheinberg und die Gemeinde Hünxe direkt betrifft und Hamminkeln als benachbarte Kommune einbezieht.
Die wesentlichen Inhalte der Änderung umfassen den Wegfall der sogenannten LEP6-Bindung für flächenintensive Großvorhaben, um die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes zu ermöglichen. Zudem sind die Erweiterung von Gewerbe- und Industriegebieten (GIB) im Bereich Buchholtwelmen, die Umwandlung eines Teil-GIB nördlich des Weseler Stadthafens in einen allgemeinen Siedlungsbereich sowie die redaktionelle Darstellung der B 58 n als durchgezogene Linie vorgesehen. Des Weiteren ist eine Verschiebung einer Abgrabungsfläche im Bereich der Büdericher Insel geplant.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Stadt Hamminkeln wird die mögliche Konzentration von Ansiedlungsinteressenten im Lippemündungsraum durch den Wegfall der Bindung betrachtet. Die Verwaltung stellt fest, dass die gewerblichen Standorte in Hamminkeln bereits jetzt mit Flächen in Bocholt oder Wesel konkurrieren und die Attraktivität primär von der Flächenverfügbarkeit und den Grundstückspreisen abhängt. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Änderung keine negativen Auswirkungen auf Hamminkeln hat, und empfiehlt dem Rat, keine Bedenken gegen die Änderung vorzubringen.
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- 11.07.2002 · Rat (27. Sitzung)
- 26.06.2002 · Planungsausschuss (19. Sitzung)
- 14Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 15Mitteilungen und Anfragen