Ergänzung der Richtlinien der Stadt Hamminkeln zur Förderung regenerativer Energien; hier. Förderung geothermischer Anlagen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht eine Ergänzung der bestehenden Richtlinien zur Förderung regenerativer Energien vor. Ziel der Änderung ist die Aufnahme der Förderung von geothermischen Anlagen in das bestehende Förderprogramm. Hintergrund der Vorlage sind Anträge, die im Zusammenhang mit der Errichtung einer Siedlungsanlage in Mehrhoog eingegangen sind. Das Bauvorhaben umfasst 14 Einfamilienhäuser sowie drei Mehrfamilienhäuser, die als energieautarkes System mit Wärmepumpentechnik geplant sind.
Da die bisherigen Förderbestimmungen die Wärmepumpentechnik nicht umfassen, schlägt die Verwaltung eine Pauschalförderung in Höhe von 750 Euro pro Anlage vor. Dieser Betrag orientiert sich an der bestehenden Förderung von Photovoltaikanlagen. Die Voraussetzung, dass keine Doppelförderung mit anderen öffentlichen Mitteln erfolgt, ist durch die bestehenden Regelungen des REN-Programms des Landes Nordrhein-Westfalen gegeben.
Aufgrund von 24 bereits eingegangenen Anträgen zur Förderung geothermischer Anlagen wird zudem eine Aufstockung des Förderetats um 18.000 Euro vorgeschlagen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, sowohl den geänderten Förderbestimmungen als auch der Erhöhung des Budgets zuzustimmen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 3. Juli 2002 sowie des Rates am 11. Juli 2002 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.07.2002kein Ergebnis hinterlegt
- 03.07.2002kein Ergebnis hinterlegt
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