12. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP 99) für den Regierungsbezirk Düsseldorf (Lippemündungsraum) - Stellungnahme der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2002/0127 eine Stellungnahme zur 12. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP 99) für den Regierungsbezirk Düsseldorf, speziell für den Bereich des Lippemündungsraumes, vorgelegt. Der Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf hat am 14. März 2002 den Erarbeitungsbeschluss für diese Änderung gefasst, welche die Städte Wesel, Voerde, Rheinberg und die Gemeinde Hünxe direkt betrifft und Hamminkeln als benachbarte Kommune einbezieht.
Die wesentlichen Inhalte der Änderung umfassen den Wegfall der sogenannten LEP6-Bindung für flächenintensive Großvorhaben, um die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes zu ermöglichen. Zudem sind die Erweiterung von Gewerbe- und Industriegebieten (GIB) im Bereich Buchholtwelmen, die Umwandlung eines Teil-GIB nördlich des Weseler Stadthafens in einen allgemeinen Siedlungsbereich sowie die redaktionelle Darstellung der B 58 n als durchgezogene Linie vorgesehen. Des Weiteren ist eine Verschiebung einer Abgrabungsfläche im Bereich der Büdericher Insel geplant.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Stadt Hamminkeln wird die mögliche Konzentration von Ansiedlungsinteressenten im Lippemündungsraum durch den Wegfall der Bindung betrachtet. Die Verwaltung stellt fest, dass die gewerblichen Standorte in Hamminkeln bereits jetzt mit Flächen in Bocholt oder Wesel konkurrieren und die Attraktivität primär von der Flächenverfügbarkeit und den Grundstückspreisen abhängt. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Änderung keine negativen Auswirkungen auf Hamminkeln hat, und empfiehlt dem Rat, keine Bedenken gegen die Änderung vorzubringen.
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Beratungsfolge
- 11.07.2002kein Ergebnis hinterlegt
- 26.06.2002kein Ergebnis hinterlegt
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