3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 ''Minkelsches Feld II'' in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Beschluss zur öffentlichen Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0117 behandelt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Minkelsches Feld II“ in Hamminkeln. Gegenstand der Änderung ist die Aufgabe einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbindung eines Bolzplatzes im Bereich Scheffelweg. Die Fläche soll stattdessen als allgemeines Wohngebiet (WA-Gebiet) für eine Wohnbebauung festgesetzt werden.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange geprüft. Das Staatliche Umweltamt Duisburg wies darauf hin, dass sich das Gebiet in der Wasserschutzzone 3 b des Wasserschutzgebietes Wittenhorst befindet. Die Verwaltung stellt fest, dass die geplante Wohnbebauung den geltenden Schutzbestimmungen nicht widerspricht.
Die untere Landschaftsbehörde des Kreises Wesel regte eine Überarbeitung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung an, da die bestehende Bepflanzung eine höhere Wertigkeit aufweise. Die Verwaltung folgt dieser Anregung. Das daraus resultierende Ausgleichsdefizit von rund 500 Punkten soll durch einen Überschuss aus der Planung des neuen Bolzplatzstandortes „Am Feldrain“ ausgeglichen werden, was von der zuständigen Behörde akzeptiert wurde.
Schreiben des evangelischen Landeskirchenamtes sowie der Kirchengemeinde Hamminkeln wurden zur Kenntnis genommen, da diese primär die Planung des Bolzplatzes „Am Feldrain“ betreffen. Der Ausschuss beschließt, den Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes nunmehr öffentlich auszulegen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2002kein Ergebnis hinterlegt
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