7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 ''An der kath. Kirche'' und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ''Gewerbegebiet Mehrhoog'' - Beratung über die Flexibilisierung der textlichen Festsetzungen zur Grundstücksgröße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0119 befasst sich mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der katholischen Kirche“ sowie der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“. Gegenstand der Beratung im Planungsausschuss ist die Flexibilisierung der textlichen Festsetzungen zur Grundstücksgröße.
Die Verwaltung schlägt vor, die bestehende Regelung, nach der pro Wohneinheit eine Grundstücksfläche von 250 Quadratmetern nachgewiesen werden muss, zu ergänzen. Konkret soll bei einer Doppelhausbebauung ermöglicht werden, dass sich der Nachweis der erforderlichen Fläche auf beide Grundstückshälften beziehen kann. Eine Analyse der Auswirkungen zeigt, dass diese Anpassung lediglich in einem spezifischen Fall zu einer Reduzierung der notwendigen Grundstücksfläche um 50 Quadratmeter führt, während die Anforderungen in allen anderen Bebauungsszenarien unverändert bleiben.
Nach Prüfung der vorhandenen Parzellenstruktur ergibt sich durch die vorgeschlagene Regelung eine Erhöhung der maximal möglichen Wohneinheiten im Änderungsbereich um eine Einheit. Die Verwaltung stellt fest, dass durch diese Flexibilisierung keine ungewollte Verdichtung im Plangebiet entsteht, da die durchschnittliche Grundstücksgröße pro Wohneinheit weiterhin über den geforderten Werten liegt und die Bebauungsstruktur erhalten bleibt. Es werden keine negativen Auswirkungen auf die Nachbarschaft festgestellt. Der Ausschuss wird angehalten, die Flexibilisierung der textlichen Festsetzung in den Änderungsentwurf aufzunehmen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2002kein Ergebnis hinterlegt
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