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Beschlussvorlage

33. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Beschluss zur öffentlichen Auslegung

2002/0118

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2002/0118 behandelt die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln. Gegenstand der Änderung ist die Umwidmung einer Fläche am Standort des ehemaligen Bolzplatzes am Scheffelweg, die bisher als Grünfläche mit der Zweckbindung Bolzplatz ausgewiesen war, in eine Wohnbaufläche.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Das Staatliche Umweltamt Duisburg gab dazu den Hinweis, dass sich der betreffende Änderungsbereich innerhalb der Wasserschutzzone 3 b des Wasserschutzgebietes Wittenhorst befindet und die entsprechende Verordnung zu beachten ist. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die geplante Bebauung mit Wohngebäuden keine Maßnahmen umfasst, die den Schutzbestimmungen der genannten Verordnung widersprechen. Der Ausschuss soll diesen Hinweis zur Kenntnis nehmen und beachten.

Da keine weiteren Anregungen der Träger öffentlicher Belange vorliegen, sieht die Vorlage den nächsten Schritt im Verfahren vor. Der Ausschuss wird gebeten, den Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes zur öffentlichen Auslegung auszulegen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Planungsausschusses am 26. Juni 2002 vorgesehen.

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