Bebauungsplan Nr. 15 ''Ortskern Brünen Süd'' - Abwägungsbeschlüsse Bürgerbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0115 behandelt verschiedene Aspekte des Bebauungsplans Nr. 15 „Ortskern Brünen Süd“ sowie dessen Erweiterung „Ortskern Brünen Süd II“. Im Zentrum stehen Abwägungsbeschlüsse zu den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Die Verwaltung prüft einen Antrag der CDU-Ratsfraktion zur geänderten Erschließung des Friedhofes durch eine neue Straße an der Nordgrenze. Es wird eine Optimierung der Erschließungsstraßen vorgeschlagen, um Kosten zu verteilen und Beitragspflichten für bestimmte Flurstücke zu vermeiden. Während die Einbeziehung eines Grundstücks als Wohngebiet und die Ausweisung einer Grünfläche unterstützt werden, werden die Erhöhung der Baugrenzen sowie die geplante Verkehrsführung in der Straße „Am Mühlenteich“ teilweise abgelehnt.
Hinsichtlich der Erweiterung des Bebauungsplans wird die einseitige Sperrung der Straße „Am Mühlenteich“ zur Verkehrsberuhigung beibehalten, trotz Einwendungen bezüglich der Feuerwehrzufahrt und möglicher Umwege. Für das Flurstück 1017 wird die Fläche als Wald erhalten. Ein Antrag auf Ausschluss eines Verbindungsweges sowie ein Antrag auf Rücknahme einer überbaubaren Fläche zur Vermeidung von Kosten wurden nicht bewilligt. Die Verlegung einer Stichstraße zur Schonung eines Flurstücks wurde genehmigt. Bezüglich der Einwendungen eines Grundstückseigentümers sieht der Beschluss vor, dass Flächen für Stellplätze und eine Trafostation auf dessen Grundstück entfallen, die Planung der Verwaltung jedoch ansonsten als erforderlich beibehalten wird. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird gemäß Baugesetzbuch eingeleitet.
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Beratungsfolge
- 26.06.2002kein Ergebnis hinterlegt
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