Bebauungsplan Nr. 20 ''Bolzplatz am Feldrain'' in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse Bürgerbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Beschluss zur öffentlichen Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0116 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 20 „Bolzplatz am Feldrain“ in Hamminkeln, der als Ersatzstandort für den zu schließenden Bolzplatz am Scheffelweg dient. Im Rahmen der Abwägung von Anregungen aus der Bürgerbeteiligung wurde beschlossen, den zentralen Zugang zum Bolzplatz in Höhe der Einmündung Feuerdornweg zu verlegen und eine dichte Bepflanzung zur Abschirmung der Wohnbebauung vorzunehmen. Eine Forderung nach Verkleinerung der Spielfläche wurde abgelehnt, da die Mindestgrößen für den Spielwert sowie die Lärmschutzwirkung durch den geplanten Wall gewahrt bleiben sollen.
Bezüglich der Beteiligung öffentlicher Träger wird der Hinweis des Staatlichen Umweltamtes Duisburg auf die Einhaltung der Wasserschutzverordnung zum Gebiet Wittenhorst zur Kenntnis genommen. Gegen die Inanspruchnahme des Kirchengrundstücks erhoben die evangelische Kirchengemeinde sowie das Landeskirchenamt Bedenken hinsichtlich der Standortwahl und möglicher Beeinträchtigungen einer geplanten Seniorenwohnanlage. Der Ausschuss folgt diesen Bedenken nicht, beauftragt die Verwaltung jedoch, vor der öffentlichen Auslegung erneut Verhandlungen mit der Kirchengemeinde zu führen.
Die Empfehlung der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Wesel zur landschaftlichen Einbindung wird dahingehend unterstützt, dass bei der konkreten Ausgestaltung eine entsprechende Randbepflanzung erfolgt, jedoch keine feste Festsetzung von Flächen im Bebauungsplan erfolgt. Zudem wird die Erarbeitung einer Untersuchung zur Wirksamkeit der Lärmschutzmaßnahme beschlossen. Der Ausschuss beschließt abschließend, den Entwurf des Bebauungsplans öffentlich auszulegen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2002kein Ergebnis hinterlegt
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