Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Bebauungsplan Nr. 15 ''Ortskern Brünen Süd'' - Abwägungsbeschlüsse Bürgerbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse zur Beteiligung der Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 2002/0115 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0115 behandelt verschiedene Aspekte des Bebauungsplans Nr. 15 „Ortskern Brünen Süd“ sowie dessen Erweiterung „Ortskern Brünen Süd II“. Im Zentrum stehen Abwägungsbeschlüsse zu den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Die Verwaltung prüft einen Antrag der CDU-Ratsfraktion zur geänderten Erschließung des Friedhofes durch eine neue Straße an der Nordgrenze. Es wird eine Optimierung der Erschließungsstraßen vorgeschlagen, um Kosten zu verteilen und Beitragspflichten für bestimmte Flurstücke zu vermeiden. Während die Einbeziehung eines Grundstücks als Wohngebiet und die Ausweisung einer Grünfläche unterstützt werden, werden die Erhöhung der Baugrenzen sowie die geplante Verkehrsführung in der Straße „Am Mühlenteich“ teilweise abgelehnt.
Hinsichtlich der Erweiterung des Bebauungsplans wird die einseitige Sperrung der Straße „Am Mühlenteich“ zur Verkehrsberuhigung beibehalten, trotz Einwendungen bezüglich der Feuerwehrzufahrt und möglicher Umwege. Für das Flurstück 1017 wird die Fläche als Wald erhalten. Ein Antrag auf Ausschluss eines Verbindungsweges sowie ein Antrag auf Rücknahme einer überbaubaren Fläche zur Vermeidung von Kosten wurden nicht bewilligt. Die Verlegung einer Stichstraße zur Schonung eines Flurstücks wurde genehmigt. Bezüglich der Einwendungen eines Grundstückseigentümers sieht der Beschluss vor, dass Flächen für Stellplätze und eine Trafostation auf dessen Grundstück entfallen, die Planung der Verwaltung jedoch ansonsten als erforderlich beibehalten wird. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird gemäß Baugesetzbuch eingeleitet.
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Beratungsfolge
- 26.06.2002 · Planungsausschuss (19. Sitzung)
- 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ''Am Bahnhof'' in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2002/0124 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2002/0124 behandelt die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Bahnhof“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen für jene Grundstücke, die innerhalb des durch die Königsberger Straße gebildeten Straßenringes liegen. Durch diese Anpassung sollen auf den bestehenden Grundstücken Möglichkeiten für Anbauten im rückwärtigen Gartenbereich geschaffen werden.
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs ist für den Zeitraum vom 24. Mai bis zum 24. Juni vorgesehen. Bis zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Bedenken oder Anregungen zur Auslegung eingegangen. Sollten im weiteren Verlauf der Auslegungsfrist inhaltlich unproblematische Anmerkungen eingehen, werden diese als Tischvorlage nachgereicht. Bei schwerwiegenderen Einwänden, die eine Vorberatung in den Fraktionen erfordern, ist eine Absetzung des Tagesordnungspunktes vorgesehen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Die Entwurfsbegründung soll dabei als Entscheidungsbegründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB übernommen werden. Die Beratung der Vorlage ist im Planungsausschuss am 26. Juni 2002 sowie im Rat am 11. Juli 2002 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.07.2002 · Rat (27. Sitzung)
- 26.06.2002 · Planungsausschuss (19. Sitzung)
- 3Bebauungsplan Nr. 20 ''Bolzplatz am Feldrain'' in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse Bürgerbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2002/0116 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0116 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 20 „Bolzplatz am Feldrain“ in Hamminkeln, der als Ersatzstandort für den zu schließenden Bolzplatz am Scheffelweg dient. Im Rahmen der Abwägung von Anregungen aus der Bürgerbeteiligung wurde beschlossen, den zentralen Zugang zum Bolzplatz in Höhe der Einmündung Feuerdornweg zu verlegen und eine dichte Bepflanzung zur Abschirmung der Wohnbebauung vorzunehmen. Eine Forderung nach Verkleinerung der Spielfläche wurde abgelehnt, da die Mindestgrößen für den Spielwert sowie die Lärmschutzwirkung durch den geplanten Wall gewahrt bleiben sollen.
Bezüglich der Beteiligung öffentlicher Träger wird der Hinweis des Staatlichen Umweltamtes Duisburg auf die Einhaltung der Wasserschutzverordnung zum Gebiet Wittenhorst zur Kenntnis genommen. Gegen die Inanspruchnahme des Kirchengrundstücks erhoben die evangelische Kirchengemeinde sowie das Landeskirchenamt Bedenken hinsichtlich der Standortwahl und möglicher Beeinträchtigungen einer geplanten Seniorenwohnanlage. Der Ausschuss folgt diesen Bedenken nicht, beauftragt die Verwaltung jedoch, vor der öffentlichen Auslegung erneut Verhandlungen mit der Kirchengemeinde zu führen.
Die Empfehlung der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Wesel zur landschaftlichen Einbindung wird dahingehend unterstützt, dass bei der konkreten Ausgestaltung eine entsprechende Randbepflanzung erfolgt, jedoch keine feste Festsetzung von Flächen im Bebauungsplan erfolgt. Zudem wird die Erarbeitung einer Untersuchung zur Wirksamkeit der Lärmschutzmaßnahme beschlossen. Der Ausschuss beschließt abschließend, den Entwurf des Bebauungsplans öffentlich auszulegen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2002 · Planungsausschuss (19. Sitzung)
- 43. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 ''Minkelsches Feld II'' in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2002/0117 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0117 behandelt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Minkelsches Feld II“ in Hamminkeln. Gegenstand der Änderung ist die Aufgabe einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbindung eines Bolzplatzes im Bereich Scheffelweg. Die Fläche soll stattdessen als allgemeines Wohngebiet (WA-Gebiet) für eine Wohnbebauung festgesetzt werden.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange geprüft. Das Staatliche Umweltamt Duisburg wies darauf hin, dass sich das Gebiet in der Wasserschutzzone 3 b des Wasserschutzgebietes Wittenhorst befindet. Die Verwaltung stellt fest, dass die geplante Wohnbebauung den geltenden Schutzbestimmungen nicht widerspricht.
Die untere Landschaftsbehörde des Kreises Wesel regte eine Überarbeitung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung an, da die bestehende Bepflanzung eine höhere Wertigkeit aufweise. Die Verwaltung folgt dieser Anregung. Das daraus resultierende Ausgleichsdefizit von rund 500 Punkten soll durch einen Überschuss aus der Planung des neuen Bolzplatzstandortes „Am Feldrain“ ausgeglichen werden, was von der zuständigen Behörde akzeptiert wurde.
Schreiben des evangelischen Landeskirchenamtes sowie der Kirchengemeinde Hamminkeln wurden zur Kenntnis genommen, da diese primär die Planung des Bolzplatzes „Am Feldrain“ betreffen. Der Ausschuss beschließt, den Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes nunmehr öffentlich auszulegen.
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- 26.06.2002 · Planungsausschuss (19. Sitzung)
- 533. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2002/0118 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2002/0118 behandelt die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln. Gegenstand der Änderung ist die Umwidmung einer Fläche am Standort des ehemaligen Bolzplatzes am Scheffelweg, die bisher als Grünfläche mit der Zweckbindung Bolzplatz ausgewiesen war, in eine Wohnbaufläche.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Das Staatliche Umweltamt Duisburg gab dazu den Hinweis, dass sich der betreffende Änderungsbereich innerhalb der Wasserschutzzone 3 b des Wasserschutzgebietes Wittenhorst befindet und die entsprechende Verordnung zu beachten ist. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die geplante Bebauung mit Wohngebäuden keine Maßnahmen umfasst, die den Schutzbestimmungen der genannten Verordnung widersprechen. Der Ausschuss soll diesen Hinweis zur Kenntnis nehmen und beachten.
Da keine weiteren Anregungen der Träger öffentlicher Belange vorliegen, sieht die Vorlage den nächsten Schritt im Verfahren vor. Der Ausschuss wird gebeten, den Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes zur öffentlichen Auslegung auszulegen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Planungsausschusses am 26. Juni 2002 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2002 · Planungsausschuss (19. Sitzung)
- 67. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 ''An der kath. Kirche'' und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ''Gewerbegebiet Mehrhoog'' - Beratung über die Flexibilisierung der textlichen Festsetzungen zur GrundstücksgrößeZur Vorlage · 2002/0119 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2002/0119 befasst sich mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der katholischen Kirche“ sowie der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“. Gegenstand der Beratung im Planungsausschuss ist die Flexibilisierung der textlichen Festsetzungen zur Grundstücksgröße.
Die Verwaltung schlägt vor, die bestehende Regelung, nach der pro Wohneinheit eine Grundstücksfläche von 250 Quadratmetern nachgewiesen werden muss, zu ergänzen. Konkret soll bei einer Doppelhausbebauung ermöglicht werden, dass sich der Nachweis der erforderlichen Fläche auf beide Grundstückshälften beziehen kann. Eine Analyse der Auswirkungen zeigt, dass diese Anpassung lediglich in einem spezifischen Fall zu einer Reduzierung der notwendigen Grundstücksfläche um 50 Quadratmeter führt, während die Anforderungen in allen anderen Bebauungsszenarien unverändert bleiben.
Nach Prüfung der vorhandenen Parzellenstruktur ergibt sich durch die vorgeschlagene Regelung eine Erhöhung der maximal möglichen Wohneinheiten im Änderungsbereich um eine Einheit. Die Verwaltung stellt fest, dass durch diese Flexibilisierung keine ungewollte Verdichtung im Plangebiet entsteht, da die durchschnittliche Grundstücksgröße pro Wohneinheit weiterhin über den geforderten Werten liegt und die Bebauungsstruktur erhalten bleibt. Es werden keine negativen Auswirkungen auf die Nachbarschaft festgestellt. Der Ausschuss wird angehalten, die Flexibilisierung der textlichen Festsetzung in den Änderungsentwurf aufzunehmen.
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- 26.06.2002 · Planungsausschuss (19. Sitzung)
- 76. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 ''Leege Heide'' in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2002/0114 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2002/0114 behandelt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Leege Heide“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche eines Einzelgrundstücks an der Vennstraße, wodurch im rückwärtigen Gartenbereich zwei zusätzliche Bauplätze entstehen sollen. Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Im Rahmen der Prüfung wurden Bedenken der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Wesel sowie des Staatlichen Umweltamtes Duisburg berücksichtigt. Die Landschaftsbehörde äußerte Vorbehalte bezüglich der Bilanzierung des Eingriffs und der Ausgleichsmaßnahmen. Als Reaktion darauf wird vorgeschlagen, die Intensität des Eingriffs an der tatsächlichen Fläche der geplanten Gebäude und Zufahrten zu messen. Zur Kompensation ist die Anpflanzung von sieben bis acht großkronigen Bäumen vorgesehen, während ein verbleibendes Defizit über das Ökokonto der Stadt zu gleichen Lasten des Eigentümers auszugleichen ist. Die Landschaftsbehörde betrachtet die Bedenken mit dieser Regelung als ausgeräumt.
Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung wurden Bedenken des Staatlichen Umweltamtes zur Einleitung von Wasser in den Wolfstrang thematisiert. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein entsprechender Erlaubnisantrag in Bearbeitung ist und die bauliche Nutzung zurückzustellen ist, bis der Nachweis der ordnungsgemäßen Entwässerung erbracht wurde. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung des Bebauungsplanes sowie die angepassten Festsetzungen für die Ausgleichsmaßnahmen zu beschließen.
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- 11.07.2002 · Rat (27. Sitzung)
- 26.06.2002 · Planungsausschuss (19. Sitzung)
- 812. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP 99) für den Regierungsbezirk Düsseldorf (Lippemündungsraum) - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2002/0127 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2002/0127 eine Stellungnahme zur 12. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP 99) für den Regierungsbezirk Düsseldorf, speziell für den Bereich des Lippemündungsraumes, vorgelegt. Der Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf hat am 14. März 2002 den Erarbeitungsbeschluss für diese Änderung gefasst, welche die Städte Wesel, Voerde, Rheinberg und die Gemeinde Hünxe direkt betrifft und Hamminkeln als benachbarte Kommune einbezieht.
Die wesentlichen Inhalte der Änderung umfassen den Wegfall der sogenannten LEP6-Bindung für flächenintensive Großvorhaben, um die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes zu ermöglichen. Zudem sind die Erweiterung von Gewerbe- und Industriegebieten (GIB) im Bereich Buchholtwelmen, die Umwandlung eines Teil-GIB nördlich des Weseler Stadthafens in einen allgemeinen Siedlungsbereich sowie die redaktionelle Darstellung der B 58 n als durchgezogene Linie vorgesehen. Des Weiteren ist eine Verschiebung einer Abgrabungsfläche im Bereich der Büdericher Insel geplant.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Stadt Hamminkeln wird die mögliche Konzentration von Ansiedlungsinteressenten im Lippemündungsraum durch den Wegfall der Bindung betrachtet. Die Verwaltung stellt fest, dass die gewerblichen Standorte in Hamminkeln bereits jetzt mit Flächen in Bocholt oder Wesel konkurrieren und die Attraktivität primär von der Flächenverfügbarkeit und den Grundstückspreisen abhängt. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Änderung keine negativen Auswirkungen auf Hamminkeln hat, und empfiehlt dem Rat, keine Bedenken gegen die Änderung vorzubringen.
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- 11.07.2002 · Rat (27. Sitzung)
- 26.06.2002 · Planungsausschuss (19. Sitzung)
- 9Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes an der Diersfordter Straße in Hamminkeln Antragsteller: CC Immobilien und ProjektentwicklungZur Vorlage · 2002/0121 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit dem Antrag der CC Immobilien und Projektentwicklung auf eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes an der Diersfordter Straße. Das betreffende Grundstück liegt derzeit als landwirtschaftlich genutzte Fläche im Außenbereich und weist aktuell keine Baurechtlichkeit auf.
Das Bauvorhaben sieht die Errichtung eines Nahversorgungsmarktes mit einer Fläche von 1.500 Quadratmetern, eines Discount-Marktes mit 1.200 Quadratmetern sowie eines Drogeriemarktes mit 900 Quadratmetern vor. Für die Nutzung sind zudem 88 Kundenparkplätze und 18 Mitarbeiterparkplätze vorgesehen. Aus gewerbeplanerischer Sicht wird der Standort als Ergänzung zum Ortskern bewertet, wobei eine Konzentration nahversorgungsrelevanter Sortimente an dieser Stelle als denkbar gilt.
Hinsichtlich der verkehrlichen Situation wird auf ein zu erwartendes erhöhtes Verkehrsaufkommen auf der Diersfordter Straße hingewiesen, wobei ein Großteil des Verkehrs in Richtung Ortskern geleitet würde. Eine direkte Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz wäre erst durch die Realisierung der Westtangente möglich. Zur Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur hat die Antragstellerin die Zahlung eines Infrastrukturkostenbeitrages zugesagt. Der Planungsausschuss und der Rat sollen prüfen, unter welchen Voraussetzungen der Antrag zu einer tragfähigen Planung führen kann.
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- 26.06.2002 · Planungsausschuss (19. Sitzung)
- 10Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes an der Straße ''Daßhorst'' in Hamminkeln Antragsteller: Kutter GmbHZur Vorlage · 2002/0122 · Beschlussvorlage
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Die Kutter GmbH hat einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes sowie auf die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes an der Straße „Daßhorst“ in Hamminkeln gestellt. Das Vorhaben sieht die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 900 Quadratmetern in einem Sondergebiet vor. Die betreffende Fläche wird im aktuellen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.
Ein bereits in Aufstellung befindlicher Bebauungsplan für diesen Bereich sieht eine Erweiterung der Gewerbeflächen nach Süden vor, schließt jedoch Einzelhandelsbetriebe mit zentren- bzw. nahversorgungsrelevanten Sortimenten aus. Die geplante Ansiedlung des Lebensmittelmarktes würde unter diesen Ausschluss fallen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Begründung für diesen Ausschluss, der den Schutz des Ortskernes zum Ziel hat, unverändert besteht. Es wird angeführt, dass die Ansiedlung von Einzelhandelsstandorten außerhalb der Ortslage zu einem Kaufkraftabfluss aus dem Ortskern führen könnte, was auch den Facheinzelhandel betreffen würde. Zudem wird auf das Interesse eines weiteren Lebensmittelunternehmens an einem Standort im Stadtgebiet hingewiesen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den vorliegenden Antrag auf Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Ansiedlung eines Discount-Marktes abzulehnen. Die Beratung im Planungsausschuss ist für den 26. Juni 2002 und im Rat für den 11. Juli 2002 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2002 · Planungsausschuss (19. Sitzung)
- 11Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12Mitteilungen und Anfragen