Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW - Erhebung von StraßenreinigungsgebührenZur Vorlage · 2003/0138 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2003/0138 befasst sich mit einer Anregung gemäß § 24 GO NRW, die eine Befreiung von der Zahlung der Straßenreinigungsgebühren für Anlieger von Haupt- und Durchgangsstraßen fordert. Die Antragstellerin begründet diesen Wunsch mit der Belastung durch Verschmutzung und Lärm auf den Grundstücken sowie den Bürgersteigen dieser Straßentypen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Neugestaltung der Straßenreinigung sowie die entsprechende Gebührensatzung bereits umfassend in den Fraktionen und Fachausschüssen beraten und geändert wurden. Es bestehen rechtliche Bedenken gegen die Umsetzung der Anregung. Gemäß der Gemeindeordnung NRW sowie dem Kommunalabgabengesetz NRW sind die Kommunen zur Gebührenerhebung verpflichtet. Zudem wird angeführt, dass eine Befreiung bestimmter Straßentypen rechtlich schwierig ist, sofern die Reinigungsleistung für diese Straßen erbracht wird. Aus finanzpolitischer Sicht wird ein Verzicht auf die Gebühren aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht empfohlen. Ein vollständiger Verzicht auf die Gebühren würde im Jahr 2003 zu einem Ausfall von etwa 74.800 Euro führen, wobei die Kosten der Straßenreinigung in den Folgejahren über den allgemeinen Haushalt zu finanzieren wären.
Da eine Änderung der Gebührensatzung eine Entscheidung des Stadtrates erfordert, wird dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagen, die Anregung zur weiteren Beratung und Entscheidung an den Stadtrat zu verweisen.
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Beratungsfolge
- 16.07.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 2Patenschaft mit dem Fernmeldebataillon 284, Schill Kaserne WeselZur Vorlage · 2003/0098 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Fortführung einer bestehenden Patenschaft zwischen dem Ortsteil Brünen und einer militärischen Einheit. Ursprünglich hatte der Gemeinderat der ehemaligen Gemeinde Brünen am 6. Dezember 1965 die Übernahme einer Patenschaft mit der 6. Batterie des Raketen-Artl.Btl. 150 beschlossen, welche durch den Bürgerverein Brünen gepflegt wurde.
Nach der Verlegung des Fernmeldebataillons 284 in die Schill-Kaserne in Wesel wurde durch den Kommandeur des Bataillons der Wunsch geäußert, die bestehenden Beziehungen zwischen der Bundeswehr und den Kommunen im Kreis Wesel sowie die bisherigen Patenschaften des Raketen-Artl.Btl. 150 weiterzuführen. Die entsprechende Patenschaft der 2. Kompanie mit dem Ortsteil Brünen wurde bereits durch den Befehlshaber im Wehrbereich II genehmigt.
Die Verwaltung empfiehlt die offizielle Annahme dieser Fortführung. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll daher beschließen, der Patenschaft zwischen der 2. Kompanie des Fernmeldebataillons 284 und dem Ortsteil Brünen zuzustimmen. Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 16. Juli 2003 sowie im Rat am 24. Juli 2003 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.07.2003 · Rat (34. Sitzung)
- 16.07.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 3Antrag des CDU Ortsverbandes Hamminkeln/der CDU Fraktion im Rat der Stadt - Abrechung von ErschließungsmaßnahmenZur Vorlage · 2003/0139 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2003/0139 befasst sich mit Anträgen der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamminkeln zur Abrechnung von Erschließungsmaßnahmen, die im Kontext des geplanten Ausbaus der Bislicher Straße stehen.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Anweisung an die Verwaltung, lediglich solche Erschließungsmaßnahmen in den Haushalt aufzunehmen, bei denen eine unmittelbare Abrechnungsfähigkeit gewährleistet ist. Hierbei wird auf die Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung verwiesen, wonach Pläne, Kostenberechnungen und Bauzeitpläne vorliegen müssen. Zudem ist für eine Abrechnung über Erschließungsbeiträge ein rechtskräftiger Bebauungsplan oder ein entsprechendes planersetzendes Verfahren erforderlich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Erfüllung aller Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht immer garantiert werden kann, der Kämmerer jedoch auf die Einschätzung der zuständigen Fachämter angewiesen ist.
Des Weiteren fordert die Fraktion, dass Erschließungsmaßnahmen, deren Ausbaupläne älter als fünf Jahre sind, nach einer erneuten Bürgerbeteiligung neu zu beraten sind. Die Verwaltung hält fest, dass Ausbaupläne in der Vergangenheit bereits vor der Ausschreibung mit den Anliegern erörtert wurden.
Zuletzt wird ein Auftrag an die Verwaltung beantragt, die straßenbautechnischen Mindestanforderungen für einen abrechnungsfähigen Ausbau darzustellen und bei Vorlage der Pläne die kostengünstigste Alternative aufzuzeigen. Die Verwaltung merkt an, dass im Rahmen der Entwurfsplanung in der Regel Alternativen untersucht und in Anliegerversammlungen diskutiert werden.
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Beratungsfolge
- 16.07.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 4Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2003/0137 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln bereitet die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) vor. Ziel dieses Verfahrens ist die Ablösung der kameralistischen Buchführung durch ein System der doppelten Buchführung, wie es in der Privatwirtschaft üblich ist. Nachdem die Modellkommunen des Innenministeriums NRW ihre Abschlussberichte vorgelegt haben, ist die Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens für den Zeitraum nach den Sommerferien vorgesehen, um ab dem 1. Januar 2005 ein auf doppelten Grundsätzen basierendes Buchhaltungssystem in nordrhein-westfälischen Kommunen zu etablieren.
Die Verwaltung hat bereits Maßnahmen zur Sicherung der notwendigen Fachkenntnisse ergriffen. Dazu gehören die Ausbildung von Personal im Studiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre sowie kontinuierliche Fortbildungen der Mitarbeitenden der Kämmerei. Zudem werden Gespräche mit dem Studieninstitut Krefeld über die Einrichtung eines NKF-Qualifizierungslehrgangs im Kreis Wesel geführt. Ein Konzept zur effektiven Umsetzung der Umstellung wurde im ersten Halbjahr 2003 entwickelt; die abschließende Diskussion erfolgt in einer eigens hierfür gegründeten Arbeitsgruppe.
Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird die Kämmerei in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses die Zielsetzungen, Inhalte und Umsetzungsschritte mittels einer Präsentation erläutern. Die finanziellen Auswirkungen der Einführung sind vorab nicht exakt quantifizierbar. Es wird jedoch mit einem hohen Personalaufwand während der Einführungsphase gerechnet, insbesondere bei der Vermögenserfassung und Erstellung der Eröffnungsbilanz. Zudem können durch die Inanspruchnahme externen Sachverstands bei der Vermögensbewertung zusätzliche Sachkosten entstehen.
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Beratungsfolge
- 16.07.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 5Stellungnahme zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftplans für den Regierungsbezirk DüsseldorfZur Vorlage · 2003/0128 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2003/0128 behandelt die Stellungnahme der Stadt Hamminkeln zum Entwurf der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes (AWP) Siedlungsabfälle für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Die Grundlage bildet eine Anfrage der Bezirksregierung Düsseldorf vom April 2003. Der Entwurf thematisiert Ziele zur Nutzung von Vorbehandlungsanlagen, die Gewährleistung einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit sowie die Ausweitung der Getrenntsammlung von Wertstoffen und der Sperrmüllverwertung.
Für die nördliche Entsorgungsregion werden Kapazitäten der GMVA Oberhausen und des AEZ Asdonkshof sowie verbrennende Kapazitäten von etwa 815.000 mg ab dem Jahr 2005 aufgeführt. Es wird eine künftige freie Kapazität von mindestens 80.000 mg pro Jahr prognostiziert. Zudem ist die Einstellung der Ablagerung reaktiver Abfälle bis zum 1. Januar 2004 vorgesehen.
Die Vorlage beschreibt zudem freie Kapazitäten zur langfristigen Nutzung durch andere Körperschaften im Regierungsbezirk Düsseldorf. Für alle Entsorgungsregionen werden Kooperationsmöglichkeiten von etwa 250.000 mg pro Jahr als möglich eingestuft, wobei ein Verlust der ortsnahen Beseitigung von Gewerbeabfällen oder Sortierresten eintreten könnte. Für die Deponieregion 1 wird bei einem Volumen von 11 Millionen cbm eine Entsorgungssicherheit von über 25 Jahren angegeben. Ein Kreis im Regierungsbezirk kritisiert die geplante Verbindlichkeitserklärung des Plans durch eine Verordnung und fordert eine gleichmäßige Auslastung der Anlagen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die beigefügte Stellungnahme der Stadt gegenüber der Bezirksregierung abzugeben.
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Beratungsfolge
- 24.07.2003 · Rat (34. Sitzung)
- 16.07.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 6Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 7Mitteilungen und Anfragen