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Beschlussvorlage

Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW - Erhebung von Straßenreinigungsgebühren

2003/0138

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2003/0138 befasst sich mit einer Anregung gemäß § 24 GO NRW, die eine Befreiung von der Zahlung der Straßenreinigungsgebühren für Anlieger von Haupt- und Durchgangsstraßen fordert. Die Antragstellerin begründet diesen Wunsch mit der Belastung durch Verschmutzung und Lärm auf den Grundstücken sowie den Bürgersteigen dieser Straßentypen.

Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Neugestaltung der Straßenreinigung sowie die entsprechende Gebührensatzung bereits umfassend in den Fraktionen und Fachausschüssen beraten und geändert wurden. Es bestehen rechtliche Bedenken gegen die Umsetzung der Anregung. Gemäß der Gemeindeordnung NRW sowie dem Kommunalabgabengesetz NRW sind die Kommunen zur Gebührenerhebung verpflichtet. Zudem wird angeführt, dass eine Befreiung bestimmter Straßentypen rechtlich schwierig ist, sofern die Reinigungsleistung für diese Straßen erbracht wird. Aus finanzpolitischer Sicht wird ein Verzicht auf die Gebühren aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht empfohlen. Ein vollständiger Verzicht auf die Gebühren würde im Jahr 2003 zu einem Ausfall von etwa 74.800 Euro führen, wobei die Kosten der Straßenreinigung in den Folgejahren über den allgemeinen Haushalt zu finanzieren wären.

Da eine Änderung der Gebührensatzung eine Entscheidung des Stadtrates erfordert, wird dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagen, die Anregung zur weiteren Beratung und Entscheidung an den Stadtrat zu verweisen.

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