Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Einrichtung eines Bürgerbusses in Loikum/Wertherbruch hier: Antrag des Bürgerbusvereins auf Gewährung von Zuschüssen von der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2004/0069 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bürgerbusverein hat bei der Stadt Hamminkeln die Gewährung von Zuschüssen beantragt, um die Einrichtung eines Bürgerbusses in den Ortsteilen Loikum und Wertherbruch zu ermöglichen. Hintergrund des Antrags sind Ergebnisse aus Stadtmarketingprozessen, der Lokalen Agenda 21 sowie einer Bürgerinformation und Haushaltsbefragung, die eine Nachfrage nach einem verbesserten Angebot im öffentlichen Personennahverkehr aufzeigen.
Nach der vorliegenden Konzeption soll der Bürgerbus das bestehende Anrufsammeltaxi (AST) während der regulären Bedienungszeiten ersetzen, während das AST-Angebot in den Abendstunden und an Wochenenden bestehen bleibt. Für die Umsetzung des Projekts ist ein Förderantrag beim Land zur Beschaffung eines Fahrzeugs erforderlich. Als Antragsteller für die Konzession fungiert die NIAG.
Der Verein beantragt eine Restförderung von 6.000 Euro für die Fahrzeugbeschaffung sowie eine jährliche Anschubfinanzierung von 6.000 Euro für die ersten drei Jahre. Zudem werden mittelfristig 12.000 Euro für den Bau einer Garage benötigt. Der Verein beziffert die erforderliche Ausfallbürgschaft der Stadt auf maximal 8.000 Euro pro Jahr. Die Verwaltung unterstützt das Vorhaben, da durch die Reduzierung des AST-Angebots eine Stabilisierung der Gesamtkosten erwartet wird. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die beantragten Zuschüsse zu gewähren und die Übernahme des Betriebsdefizites im Rahmen einer Ausfallbürgschaft zu garantieren.
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Beratungsfolge
- 27.05.2004 · Rat (40. Sitzung)
- 06.05.2004 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung)
- 2Aufhebung der Grundsatzentscheidung über Belegungsrechte auf dem Friedhof ''Krechtinger Straße'' hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 17.03.2004Zur Vorlage · 2004/0059 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit dem Antrag der CDU-Fraktion auf Aufhebung der Grundsatzentscheidung über die Belegungsrechte auf dem Friedhof „Krechtinger Straße“. Seit einem Beschluss aus dem Jahr 1991 werden auf dieser Fläche keine neuen Nutzungsrechte mehr vergeben, um den Friedhof langfristig als öffentliche Grünanlage nutzen zu können. Bestehende Rechte bleiben jedoch bestehen und können verlängert werden.
Die Verwaltung führt aus, dass sich das Erscheinungsbild des Friedhofs durch die Zunahme aufgegebener Grabstellen stetig verändert. Um den Pflegeaufwand zu begrenzen, wurden ehemalige Grabflächen teilweise mit Rasen oder Rindermulch ausgestattet. Eine vollständige Begrünung der Flächen nach Räumung wurde bisher nur teilweise umgesetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Wiederaufnahme der Erstvergaben von Grabstellen auf dem Friedhof „Krechtinger Straße“ die Kapazitäten voraussichtlich bis zum Jahr 2007 erschöpft wären. Eine solche Neuordnung würde die Anlage von Stichwegen erfordern, was mit erheblichem Planungs- und Kostenaufwand verbunden wäre. Parallel dazu findet die Erschließung des Friedhofs „Am Bokern“ statt, wofür im Haushalt 2004 bereits Mittel bereitgestellt wurden.
Die Verwaltung stellt fest, dass die dauerhafte, getrennte Unterhaltung zweier nahe beieinander liegender Friedhöfe inklusive der Leichenhallen wirtschaftlich nicht vertretbar sei. Als Optionen werden die Zusammenführung der Einrichtungen zu einer öffentlichen Einrichtung oder die Festlegung eines konkreten Datums zur Schließung des Friedhofs „Krechtinger Straße“ zur Beratung vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 06.05.2004 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung)
- 3Neufassung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2004/0066 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Neufassung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2004/0066 begründet die Überarbeitung der bestehenden Satzung aus drei wesentlichen Gründen. Zum einen ist das Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen zum 1. September 2003 in Kraft getreten, wodurch sich die inhaltlichen Vorgaben für die städtische Friedhofssatzung maßgeblich an den Paragrafen 4 des Landesgesetzes orientieren. Zum anderen wird ein Wandel in der Einstellung der Bevölkerung zum Bestattungswesen festgestellt. Zudem liegt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus dem November 2003 vor, der die Umsetzung neuer Bestattungsmöglichkeiten nach dem geltenden Landesgesetz fordert.
Der Entwurf der Neufassung enthält im Vergleich zur bisher gültigen Fassung von 1997 und 2001 hervorgehobene Änderungen. Die Verwaltung hat den Entwurf zur Beratung vorgelegt, wobei die Anpassungen im Text durch Fettdruck gekennzeichnet sind. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Neufassung der Satzung in der vorgelegten Form zu beschließen, damit diese zum 1. Juli 2004 wirksam werden kann. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 6. Mai 2004 sowie für den Rat am 27. Mai 2004 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2004 · Rat (40. Sitzung)
- 06.05.2004 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung)
- 414. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2004/0071 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2004/0071 die 14. Satzungsänderung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vorgelegt. Ziel der Änderung ist es, neue Bestattungsarten in der Gebührensatzung zu berücksichtigen, die bereits in der an das Bestattungsgesetz NRW angepassten Friedhofssatzung vorgesehen sind.
Konkret schlägt die Verwaltung vor, Gebühren für die Beisetzung auf einem Aschenstreufeld in Höhe von 150,00 Euro pro Urne einzuführen, was die Bereitstellung und Unterhaltung der Anlage einschließt. Zudem soll eine Gebühr für die Pflege eines Reihengrabes auf dem Sondergrabfeld in Höhe von 256,00 Euro festgesetzt werden. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, bestimmte Tarifstellen bezüglich des Erwerbs von Nutzungsrechten, Bestattungsgebühren, Ausgrabungen, Umbettungen sowie sonstiger Gebühren um den Passus „einschließlich Tot- und Fehlgeburten“ zu ergänzen.
Eine betriebswirtschaftliche Kostenrechnung durch die Verwaltung ergab, dass die bestehenden Gebührensätze aus dem Jahr 2001 weiterhin kostendeckend sind, weshalb keine allgemeine Anpassung der Gebühren notwendig ist. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die vorliegende Satzungsänderung in der vorgeschlagenen Form zum 01.07.2004 zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2004 · Rat (40. Sitzung)
- 06.05.2004 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung)
- 5Beschluss über die Arbeitsergebnisse in den Arbeitsgruppen und Bürgerforen der Lokalen Agenda 21Zur Vorlage · 2004/0070 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2004/0070 befasst sich mit den Arbeitsergebnissen der Arbeitsgruppen und Bürgerforen der Lokalen Agenda 21 in Hamminkeln. In den vergangenen zwei Jahren haben die Arbeitsgruppen in verschiedenen Themenbereichen Konzepte sowie Projekte entwickelt und dabei Handlungsempfehlungen, Zielperspektiven und Richtlinien erarbeitet. Eine detaillierte Übersicht dieser Ergebnisse ist in der Dokumentation „Zwischenbericht 2004 Lokale Agenda 21- Forum für Bürgerinnen und Bürger in Hamminkeln“ enthalten.
Es wird vorgeschlagen, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratungsergebnisse der Arbeitsgruppen der Lokalen Agenda zur Kenntnis nimmt. Im Anschluss sollen die Ergebnisse zur weiteren Beratung an die jeweiligen Fachausschüsse verwiesen werden. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die vorliegenden Ergebnisse zu prüfen und den zuständigen Fachausschüssen entsprechende Beschlussvorlagen vorzulegen. Die Vorlage war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Mai 2004 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.05.2004 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung)
- 6Erfahrungsbericht zur Arbeit der Ortsteilbeauftragten hier: Antrag der CDU FraktionZur Vorlage · 2004/0055 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2004/0055 befasst sich mit einem Erfahrungsbericht zur Arbeit der Ortsteilbeauftragten, welcher auf einen Antrag der CDU-Fraktion hin erstellt wurde. Die Zusammenfassung der Stellungnahmen der Ortsteilbeauftragten zeigt, dass das Angebot in den verschiedenen Ortsteilen in unterschiedlichem Umfang in Anspruch genommen wurde. Im Durchschnitt wurden jährlich zehn Fälle in Mehrhoog sowie in Hamminkeln/Ringenberg, neun Fälle in Brünen und jeweils fünf Fälle in Dingden sowie in Loikum/Wertherbruch gemeldet.
In den einzelnen Fällen konnte Hilfestellung geleistet werden. Als mögliche Gründe für die geringe Inanspruchnahme werden ein niedriger Bekanntheitsgrad des Angebots sowie die Zufriedenheit mit den Dienstleistungen der Stadtverwaltung angeführt. Die Verwaltung stellt fest, dass die sporadische Nutzung des Angebots dem Ziel der Einrichtung der Ortsteilbeauftragten im Jahr 2001 entspricht, eine Parallelverwaltung zu vermeiden.
Da die Zufriedenheit der Bürger mit den Verwaltungsleistungen laut den Stellungnahmen der Ortsteilbeauftragten sowie Ergebnissen einer Umfrage zum Stadtentwicklungskonzept als gegeben angesehen wird, besteht nach Ansicht der Verwaltung keine Notwendigkeit für eine verstärkte öffentliche Bekanntmachung. Eine Aufhebung des Angebots ist nicht vorgesehen, da die personellen Ressourcen nur bei Kontaktierung der Beauftragten gebunden sind. Die primäre Aufgabe der Ortsteilbeauftragten bleibt die Koordination bei Überschneidungen verschiedener Zuständigkeitsbereiche.
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Beratungsfolge
- 06.05.2004 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung)
- 7Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 8Mitteilungen und Anfragen