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Beschlussvorlage

14. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln

2004/0071

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2004/0071 die 14. Satzungsänderung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vorgelegt. Ziel der Änderung ist es, neue Bestattungsarten in der Gebührensatzung zu berücksichtigen, die bereits in der an das Bestattungsgesetz NRW angepassten Friedhofssatzung vorgesehen sind.

Konkret schlägt die Verwaltung vor, Gebühren für die Beisetzung auf einem Aschenstreufeld in Höhe von 150,00 Euro pro Urne einzuführen, was die Bereitstellung und Unterhaltung der Anlage einschließt. Zudem soll eine Gebühr für die Pflege eines Reihengrabes auf dem Sondergrabfeld in Höhe von 256,00 Euro festgesetzt werden. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, bestimmte Tarifstellen bezüglich des Erwerbs von Nutzungsrechten, Bestattungsgebühren, Ausgrabungen, Umbettungen sowie sonstiger Gebühren um den Passus „einschließlich Tot- und Fehlgeburten“ zu ergänzen.

Eine betriebswirtschaftliche Kostenrechnung durch die Verwaltung ergab, dass die bestehenden Gebührensätze aus dem Jahr 2001 weiterhin kostendeckend sind, weshalb keine allgemeine Anpassung der Gebühren notwendig ist. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die vorliegende Satzungsänderung in der vorgeschlagenen Form zum 01.07.2004 zu beschließen.

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