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Beschlussvorlage

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 ''Rohstraße'' in Brünen - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss

2004/0074

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2004/0074 behandelt die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Rohstraße“ im Ortsteil Brünen. Ziel der Änderung ist die Neuorientierung und Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen. Dabei entfällt eine zuvor vorgesehene Grünfläche, um eine Bebauung zu ermöglichen, die sich konsequent an den jeweiligen Erschließungsstraßen orientiert.

Das Verfahren wurde gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die öffentliche Auslegung der Pläne erfolgte im Zeitraum vom 1. März bis zum 1. April 2004. Während dieser Phase wurden vonseiten der Bürger und Anlieger keine Bedenken oder Anregungen eingereicht.

Vonseiten der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange liegt ein Hinweis des Kreises Wesel vor. Dieser weist darauf hin, dass die Anforderungen der ATV-DVWK-A 138 sowie des Runderlasses des MUNLV zur Niederschlagswasserbeseitigung einzuhalten sind. Zudem wird darauf aufmerksam gemacht, dass die örtliche Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser einer wasserbehördlichen Erlaubnis bedarf. Die Verwaltung nimmt diesen Hinweis zur Kenntnis, wobei die Berücksichtigung im Rahmen der einzelnen Bauantragsverfahren vorgesehen ist.

Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Hinweis des Kreises Wesel zur Kenntnis zu nehmen und den Satzungsbeschluss für die dritte Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Die Entwurfsbegründung soll dabei als Entscheidungsbegründung übernommen werden.

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