Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 138. Änderung des Flächennutzungsplanes (Aufhebung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen) - Abwägungsbeschlüsse - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2004/0077 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zur 38. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamminkeln sieht die ersatzlose Aufhebung zweier Konzentrationszonen für Windenergieanlagen vor. Betroffen sind die Zonen Blumenkamp/Isselrott an der B 473 nördlich von Blumenkamp sowie die Zone Töven nördlich der Ortslage Mehrhoog. Der Aufstellungsbeschluss hierzu wurde bereits im Dezember 2003 gefasst.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Frühjahr 2004 wurden verschiedene Stellungnahmen eingereicht. Der Rheinische Landwirtschaftsverband sprach sich gegen die Aufhebung aus, da die Notwendigkeit der Maßnahme nicht erkennbar sei und die Anlagenhöhen keinen Unterschied im Ortsbild bewirkten. Die Verwaltung bewertete diese Anregung als nicht substanziell für die Belange der Landwirtschaft.
Eine Rechtsanwaltskanzlei vertrat die Interessen von zwei Antragstellern, die bereits Bauanträge für Windenergieanlagen im Bereich Isselrott/Blumenkamp gestellt hatten. Die Verwaltung begründet die Aufhebung der Zonen primär mit dem Schutz des Ortsbildes. Die unmittelbare Nähe der Zonen zu größeren Ortschaften sowie die zunehmende Dominanz der Anlagenhöhen würden das Landschaftsbild stärker beeinflussen als bei der Erstplanung angenommen. Zudem verringert die Erweiterung des Naturschutzgebietes „Isselniederung“ die nutzbare Fläche in der Zone Blumenkamp durch notwendige Abstandsregeln für die Vogelwelt so stark, dass eine Konzentrationswirkung nicht mehr gegeben ist. Kulturhistorische Belange wurden als ergänzende Argumente angeführt.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Bedenken der Rechtsanwälte nicht zu folgen und den Feststellungsbeschluss für die Planänderung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2004 · Rat (40. Sitzung)
- 18.05.2004 · Planungsausschuss (30. Sitzung)
- 23. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 ''Rohstraße'' in Brünen - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2004/0074 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2004/0074 behandelt die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Rohstraße“ im Ortsteil Brünen. Ziel der Änderung ist die Neuorientierung und Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen. Dabei entfällt eine zuvor vorgesehene Grünfläche, um eine Bebauung zu ermöglichen, die sich konsequent an den jeweiligen Erschließungsstraßen orientiert.
Das Verfahren wurde gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die öffentliche Auslegung der Pläne erfolgte im Zeitraum vom 1. März bis zum 1. April 2004. Während dieser Phase wurden vonseiten der Bürger und Anlieger keine Bedenken oder Anregungen eingereicht.
Vonseiten der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange liegt ein Hinweis des Kreises Wesel vor. Dieser weist darauf hin, dass die Anforderungen der ATV-DVWK-A 138 sowie des Runderlasses des MUNLV zur Niederschlagswasserbeseitigung einzuhalten sind. Zudem wird darauf aufmerksam gemacht, dass die örtliche Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser einer wasserbehördlichen Erlaubnis bedarf. Die Verwaltung nimmt diesen Hinweis zur Kenntnis, wobei die Berücksichtigung im Rahmen der einzelnen Bauantragsverfahren vorgesehen ist.
Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Hinweis des Kreises Wesel zur Kenntnis zu nehmen und den Satzungsbeschluss für die dritte Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Die Entwurfsbegründung soll dabei als Entscheidungsbegründung übernommen werden.
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Beratungsfolge
- 27.05.2004 · Rat (40. Sitzung)
- 18.05.2004 · Planungsausschuss (30. Sitzung)
- 340. Änderung des Flächennutzungsplanes (alte Post in Dingden) - Abwägungsbeschlüsse Bürgerbeteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2004/0075 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2004/0075 behandelt die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Post in Dingden. Gegenstand der Änderung ist die Umwandlung einer als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesenen Fläche in eine Mischgebietsfläche. Der Rat hatte bereits am 5. November 2003 die Aufstellung dieser Änderung gemäß Baugesetzbuch beschlossen.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung im März 2004 wurden von Anliegerseite Bedenken hinsichtlich eines möglichen Verkehrsaufkommens sowie des Verlusts einer Grünfläche vorgebracht. Die Verwaltung führt in der Abwägung aus, dass die Umwandlung in eine Mischbaufläche die Bebaubarkeit des Grundstücks nicht grundlegend verändert, sondern lediglich die Art der Nutzung anpasst, wobei eine Nutzung als Post weiterhin möglich bleibt. Zudem wird darauf verwiesen, dass die geplante Bebauung mit einem Wohngebäude und Garage keine Belastungen durch erhöhtes Verkehrsaufkommen erwarten lässt und die bauliche Dichte als städtebaulich angemessen eingestuft wird. Die Anregungen der Anlieger sollen daher nicht berücksichtigt werden.
Ein Hinweis der Deutschen Telekom AG, wonach im Planbereich noch keine Telekommunikationslinien vorhanden sind und Erschließungsmaßnahmen frühzeitig anzuzeigen sind, wird zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss soll zudem die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes beschließen.
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Beratungsfolge
- 18.05.2004 · Planungsausschuss (30. Sitzung)
- 46. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 ''Ortskern östlich der B 473'' (ehemals B 473, jetzt L 602) in Dingden - Abwägungsbeschlüsse Bürgerbeteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2004/0076 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2004/0076 behandelt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 „Ortskern östlich der B 473“ in Dingden. Gegenstand der Änderung ist die Umwandlung einer als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbindung Post ausgewiesenen Fläche in eine Mischgebietsfläche. Der Rat hatte bereits am 25. September 2003 den Aufstellungsbeschluss gefasst.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung vom 11. März 2004 wurden von Anliegerseite Bedenken hinsichtlich eines möglichen Anstiegs des Verkehrsaufkommens sowie des Verlusts einer Grünfläche vorgebracht. Zudem wurde die Annahme geäußert, dass im rückwärtigen Grundstücksbereich keine weitere Bebauung möglich sei. Die Verwaltung führt in der Abwägung aus, dass die Änderung der Nutzungsart die Bebaubarkeit nicht einschränkt und die Erschließung innerörtlichen Baupotenzials städtebaulich angemessen erscheint. Eine Erhöhung der Verkehrsbelastung durch das geplante Wohngebäude mit Garage wird nicht erwartet. Der Vorschlag sieht vor, den Anregungen der Anlieger nicht zu folgen.
Zudem liegt ein Hinweis der Deutschen Telekom AG vor, wonach im Planbereich noch keine Telekommunikationslinien vorhanden sind und Erschließungsmaßnahmen frühzeitig anzuzeigen sind. Dieser Hinweis soll zur Kenntnis genommen werden. Die Vorlage schließt mit dem Beschlussvorschlag, die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 6. Änderung des Bebauungsplanes einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 18.05.2004 · Planungsausschuss (30. Sitzung)
- 5Runder Tisch ''Hochwasserschutz am Niederrhein'' - Entwurf des AbschlussberichtesZur Vorlage · 2004/0078 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2004/0078 befasst sich mit dem Entwurf des Abschlussberichtes des Runden Tisches „Hochwasserschutz am Niederrhein“. Der Kreis Wesel hatte auf Beschluss des Kreisausschusses vom 26. September 2002 ein Gremium organisiert, das unter Beteiligung kreisangehöriger Kommunen, Fachstellen sowie Vertretern der betroffenen Bürger zur Erarbeitung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz zusammenkam. Im Zuge der Arbeitssitzungen im Jahr 2003 entstand ein Arbeitspapier, welches von der Verwaltung des Kreises Wesel zu dem vorliegenden Abschlussbericht ausgearbeitet wurde.
Der Bericht konzentriert sich primär auf den Hochwasserschutz entlang des Rheins, bezieht jedoch den gesamten Niederrhein und damit unter anderem die Issel mit ein. Ein wesentlicher Bestandteil des Dokuments sind die Ausführungen zu den Anforderungen an die Landesplanung und die kommunale Bauleitplanung. Diese enthalten Punkte, die Auswirkungen auf die Bauleitplanung der Städte und Gemeinden haben können.
Ziel des Runden Tisches war die Erfassung der aktuellen Situation, die Aufzeigung von Handlungserfordernissen sowie die Erstellung von Planungsleitbildern zur sachlichen Information. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Entwurf des Abschlussberichtes zur Kenntnis zu nehmen. Die Beratung der Vorlage ist für den Planungsausschuss am 18. Mai 2004 sowie für den Rat am 27. Mai 2004 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2004 · Rat (40. Sitzung)
- 18.05.2004 · Planungsausschuss (30. Sitzung)
- 6Einzelhandelskonzept ''Westliches Ruhrgebiet Düsseldorf''Zur Vorlage · 2004/0079 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2004/0079 befasst sich mit dem regionalen Einzelhandelskonzept „Westliches Ruhrgebiet Düsseldorf“. Hintergrund der Initiative der Bezirksregierung Düsseldorf ist der Zusammenschluss der Städte des westlichen Ruhrgebiets sowie des Kreises Wesel und seiner Kommunen. Ziel ist die Erarbeitung eines koordinierten und regional abgestimmten Vorgehens bei der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe in Zusammenarbeit mit den zuständigen Industrie- und Handelskammern.
Das Konzept, dessen Entwurfsfassung bereits vorliegt, basiert auf einem beauftragten Gutachten. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Festlegung einer einheitlichen Sortimentsliste für zentrenrelevante Sortimente, die von den Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung zu beschließen sind. Zudem sieht das Konzept die Einführung eines Moderationsverfahrens für Aussiedlungsvorhaben ab einer bestimmten Größenordnung vor, um eine frühzeitige Information über geplante Vorhaben zu ermöglichen.
Die Vorlage sieht vor, dass das Konzept als Grundlage für eine „Regionale Vereinbarung“ dient, die von allen Beteiligten unterzeichnet werden soll. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, das regionale Einzelhandelskonzept als Grundlage für das künftige Handeln und als Entscheidungsgrundlage anzuerkennen. Die Beratung im Planungsausschuss war für den 18. Mai 2004 angesetzt, die Entscheidung im Rat für den 27. Mai 2004.
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Beratungsfolge
- 27.05.2004 · Rat (40. Sitzung)
- 18.05.2004 · Planungsausschuss (30. Sitzung)
- 7Antrag auf Abgrabung der Fa. Niederrheinische Baustoffgewinnungs - GmbH in Loikum - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2004/0080 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit dem Antrag der Niederrheinischen Baustoffgewinnungs-GmbH auf Erweiterung einer bestehenden Abgrabungsfläche im Bereich der Zentralkläranlage in Loikum. Das Vorhaben sieht eine Erweiterung der Fläche nach Norden über die Straße Römerrast hinaus vor, wobei eine Nettoabgrabungsfläche von etwa 4 Hektar angestrebt wird.
Die Erweiterung ist nicht im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf enthalten, jedoch hat die Bezirksregierung grundsätzlich ihre Zustimmung erteilt. Als Begründung wird die kleinräumige Erweiterung sowie die Schaffung von Retentionsräumen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes entlang der Issel angeführt. Die geplante Fläche soll ein Retentionsvolumen von circa 450.000 m³ bereitstellen.
Seitens der Stadt bestehen keine Bedenken hinsichtlich der städtebaulichen Entwicklungsplanung oder der Bauleitplanung. Die Erschließung ist über den bestehenden Zufahrtsweg gesichert, wobei eine Verlegung des Weges an den Gewässerrand vorgesehen ist. Die Planfeststellungsbehörde des Kreises Wesel hat die Sicherstellung einer isselferneren Trasse im Rahmen der Genehmigung aufgegeben. Zudem soll die Wegefläche dauerhaft der Öffentlichkeit als Zufahrt zur Kläranlage zur Verfügung stehen, wobei die Unterhaltungspflicht während der Abgrabungsphase beim Unternehmen verbleibt.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, dem Antrag ohne Bedenken zuzustimmen, sofern die eigentums- und straßenrechtliche Regelung zugunsten der Stadt sowie die Umsetzung der Retentionsmaßnahmen im Planfeststellungsbeschluss sichergestellt sind. Ein Schreiben eines Anliegers wurde zur weiteren Bearbeitung an die Planfeststellungsbehörde weitergeleitet.
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Beratungsfolge
- 27.05.2004 · Rat (40. Sitzung)
- 18.05.2004 · Planungsausschuss (30. Sitzung)
- 8Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Dingden Antragsteller: REWA GmbH & Co. KG, WeselZur Vorlage · 2004/0083 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die REWA GmbH & Co. KG aus Wesel hat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für ein Grundstück in Dingden beantragt. Das betreffende Areal liegt zwischen der Weberstraße und der Bahnlinie und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die geplante bauliche Nutzung soll das Gebiet im Bereich der geplanten Westtangente erschließen. Laut dem vorliegenden Antrag entspricht das Vorhaben der bestehenden planerischen Zielsetzung des Strukturkonzepts Dingden-West, welches eine Entwicklung als „Entree-Situation“ zur Markierung des südlichen Ortseinganges vorsieht. Im aktuellen Flächennutzungsplan ist das Gebiet bereits als gemischte Baufläche dargestellt.
Der Antragsteller hat bereits eine schalltechnische Untersuchung durch den RWTÜV zur Einschätzung der Geräuschemissionen umliegender Gewerbebetriebe durchgeführt. Für die weitere Planung ist eine Vertiefung der Untersuchungen sowie der Planungsinhalte vorgesehen. Die vorliegenden Erläuterungen des Antragstellers deuten darauf hin, dass eine klassische Entwicklung als Mischgebiet auf der gesamten Fläche nicht angestrebt wird. Stattdessen ist eine teilräumliche Gliederung des Planbereiches vorgesehen, die auch Flächen für eine Wohnnutzung vorsieht, was eine Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich macht.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zur erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu fassen. Nach einer entsprechenden Beschlussfassung ist eine weitere Konkretisierung der Planung und eine fachliche Abstimmung durch den Antragsteller vorgesehen.
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- 18.05.2004 · Planungsausschuss (30. Sitzung)
- 9ÖPNV Bürgerbus Loikum / Wertherbruch - SachstandsberichtZur Vorlage · 2004/0081 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2004/0081 dient als Sachstandsbericht zum Projekt eines Bürgerbusses für die Ortsteile Loikum und Wertherbruch. Hintergrund der Initiative sind Erkenntnisse aus verschiedenen Beteiligungsprozessen, wie den Zukunftswerkstätten des Stadtmarketings sowie der Lokalen Agenda 21. In diesen Prozessen wurde ein Bedarf an einer Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs festgestellt, da das bestehende Anrufsammeltaxi (AST) von den Anwohnenden als unzureichend wahrgenommen wird.
Im Zuge der Projektentwicklung wurde ein Bürgerbusverein gegründet, der im Januar 2004 eine Bürgerinformation sowie eine Haushaltsbefragung durchführte. Die Auswertung der Befragung, an der eine Rücklaufquote von 60 Prozent teilnahm, belegt eine konkrete Nachfrage nach einem solchen Angebot. Das geplante Konzept sieht eine Verbindung von Hamminkeln über Dingden, Loikum und Wertherbruch bis nach Bocholt vor. Während der Betriebszeiten des Bürgerbusses soll das AST-Angebot ersetzt werden, während das bestehende System außerhalb der Betriebszeiten bestehen bleibt.
Für die Umsetzung ist die Beantragung von Fördermitteln für ein Fahrzeug beim Land vorgesehen, wobei die NIAG als künftige Konzessionsinhaberin den Antrag stellt. Hierfür ist ein Finanzierungskonzept sowie ein Beschluss des Stadtrates über eine Ausfallbürgschaft für Betriebskosten erforderlich. Der Kreis Wesel hat bereits eine Unterstützung in Form eines Zuschusses von 25.000 Euro zugesagt. Die Verwaltung bewertet das Projekt als Pilotprojekt, das als Bestandteil des Stadtmarketingkonzepts langfristig auf andere Ortsteile übertragbar sein könnte. Der Planungsausschuss soll die Informationen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 18.05.2004 · Planungsausschuss (30. Sitzung)
- 10Mitteilung über das gerichtliche Verfahren zur Baugenehmigung für den Modellflugplatz in BrünenZur Vorlage · 2004/0084 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2004/0084 informiert über den aktuellen Stand des gerichtlichen Verfahrens bezüglich der Baugenehmigung für den Modellflugplatz der Modell-Flug-Gruppe Wesel e.V. in Brünen. Gegen die am 23. Juli 2002 erteilte Baugenehmigung für die Anlage an der Straße Brendgesweg wurde am 3. September 2002 Widerspruch eingelegt. Dieser Widerspruch wurde durch den Bescheid der Landrätin des Kreises Wesel vom 5. Dezember 2002 zurückgewiesen.
Im Anschluss wurde Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben. Das Gericht hat diese Klage mit einem Urteil vom 11. März 2004 abgewiesen. Ein Antrag auf Zulassung der Berufung liegt zum Zeitpunkt der Vorlage nicht vor.
Hinsichtlich des baulichen Zustands der Anlage wird mitgeteilt, dass der Modellflugplatz bis auf einen Teil der Eingrünungsmaßnahmen fertiggestellt ist und bereits in Betrieb genommen wurde. Die Zuständigkeit für die noch ausstehenden Eingrünungsmaßnahmen liegt bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Wesel.
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- 18.05.2004 · Planungsausschuss (30. Sitzung)
- 11Mitteilung über den Sachstand des Bebauungsplanes Nr. 23 ''Kalthofshof'' in HamminkelnZur Vorlage · 2004/0085 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2004/0085 informiert die Verwaltung über den aktuellen Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 23 „Kalthofshof“ in Hamminkeln. Die Aufstellung dieses Bebauungsplanes war bereits im September 2003 Gegenstand einer Beratung im Planungsausschuss, wobei der entsprechende Tagesordnungspunkt aufgrund eines Antrags eines betroffenen Grundstückseigentümers abgesetzt wurde.
Der ursprüngliche Antrag sah die Errichtung einer Hotelserviceresidenz im Bereich der alten Hofstelle „Kalthofshof“ vor. Ein solches Vorhaben wäre nach dem aktuellen Planungsrecht nur durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes genehmigungsfähig gewesen. In der Zwischenzeit wurde das Vorhaben durch den Antragsteller geändert. Der neue Antrag umfasst die Umnutzung landwirtschaftlich genutzter Gebäude innerhalb der Hofstelle in drei zusätzliche Wohneinheiten sowie in Ferienappartements.
Da sich das Vorhaben lediglich auf die Umnutzung bestehender Gebäude beschränkt, ist dieses nach den Bestimmungen des § 35 BauGB im Außenbereich grundsätzlich genehmigungsfähig. Die Verwaltung sieht vor diesem Hintergrund kein Planerfordernis im Sinne des § 1 BauGB für die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Ein entsprechendes Aufstellungsverfahren ist daher bis auf Weiteres nicht beabsichtigt. Der Planungsausschuss wird gebeten, den Sachstand zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 18.05.2004 · Planungsausschuss (30. Sitzung)
- 12Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 13Mitteilungen und Anfragen