Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Einrichtung eines Bürgerbusses in Loikum/Wertherbruch hier: Antrag des Bürgerbusvereins auf Gewährung von Zuschüssen von der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2004/0069 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bürgerbusverein hat bei der Stadt Hamminkeln die Gewährung von Zuschüssen beantragt, um die Einrichtung eines Bürgerbusses in den Ortsteilen Loikum und Wertherbruch zu ermöglichen. Hintergrund des Antrags sind Ergebnisse aus Stadtmarketingprozessen, der Lokalen Agenda 21 sowie einer Bürgerinformation und Haushaltsbefragung, die eine Nachfrage nach einem verbesserten Angebot im öffentlichen Personennahverkehr aufzeigen.
Nach der vorliegenden Konzeption soll der Bürgerbus das bestehende Anrufsammeltaxi (AST) während der regulären Bedienungszeiten ersetzen, während das AST-Angebot in den Abendstunden und an Wochenenden bestehen bleibt. Für die Umsetzung des Projekts ist ein Förderantrag beim Land zur Beschaffung eines Fahrzeugs erforderlich. Als Antragsteller für die Konzession fungiert die NIAG.
Der Verein beantragt eine Restförderung von 6.000 Euro für die Fahrzeugbeschaffung sowie eine jährliche Anschubfinanzierung von 6.000 Euro für die ersten drei Jahre. Zudem werden mittelfristig 12.000 Euro für den Bau einer Garage benötigt. Der Verein beziffert die erforderliche Ausfallbürgschaft der Stadt auf maximal 8.000 Euro pro Jahr. Die Verwaltung unterstützt das Vorhaben, da durch die Reduzierung des AST-Angebots eine Stabilisierung der Gesamtkosten erwartet wird. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die beantragten Zuschüsse zu gewähren und die Übernahme des Betriebsdefizites im Rahmen einer Ausfallbürgschaft zu garantieren.
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Beratungsfolge
- 27.05.2004 · Rat (40. Sitzung)
- 06.05.2004 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung)
- 2Neufassung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2004/0066 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Neufassung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2004/0066 begründet die Überarbeitung der bestehenden Satzung aus drei wesentlichen Gründen. Zum einen ist das Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen zum 1. September 2003 in Kraft getreten, wodurch sich die inhaltlichen Vorgaben für die städtische Friedhofssatzung maßgeblich an den Paragrafen 4 des Landesgesetzes orientieren. Zum anderen wird ein Wandel in der Einstellung der Bevölkerung zum Bestattungswesen festgestellt. Zudem liegt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus dem November 2003 vor, der die Umsetzung neuer Bestattungsmöglichkeiten nach dem geltenden Landesgesetz fordert.
Der Entwurf der Neufassung enthält im Vergleich zur bisher gültigen Fassung von 1997 und 2001 hervorgehobene Änderungen. Die Verwaltung hat den Entwurf zur Beratung vorgelegt, wobei die Anpassungen im Text durch Fettdruck gekennzeichnet sind. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Neufassung der Satzung in der vorgelegten Form zu beschließen, damit diese zum 1. Juli 2004 wirksam werden kann. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 6. Mai 2004 sowie für den Rat am 27. Mai 2004 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2004 · Rat (40. Sitzung)
- 06.05.2004 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung)
- 314. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2004/0071 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2004/0071 die 14. Satzungsänderung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vorgelegt. Ziel der Änderung ist es, neue Bestattungsarten in der Gebührensatzung zu berücksichtigen, die bereits in der an das Bestattungsgesetz NRW angepassten Friedhofssatzung vorgesehen sind.
Konkret schlägt die Verwaltung vor, Gebühren für die Beisetzung auf einem Aschenstreufeld in Höhe von 150,00 Euro pro Urne einzuführen, was die Bereitstellung und Unterhaltung der Anlage einschließt. Zudem soll eine Gebühr für die Pflege eines Reihengrabes auf dem Sondergrabfeld in Höhe von 256,00 Euro festgesetzt werden. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, bestimmte Tarifstellen bezüglich des Erwerbs von Nutzungsrechten, Bestattungsgebühren, Ausgrabungen, Umbettungen sowie sonstiger Gebühren um den Passus „einschließlich Tot- und Fehlgeburten“ zu ergänzen.
Eine betriebswirtschaftliche Kostenrechnung durch die Verwaltung ergab, dass die bestehenden Gebührensätze aus dem Jahr 2001 weiterhin kostendeckend sind, weshalb keine allgemeine Anpassung der Gebühren notwendig ist. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die vorliegende Satzungsänderung in der vorgeschlagenen Form zum 01.07.2004 zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2004 · Rat (40. Sitzung)
- 06.05.2004 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung)
- 4Wahl von Schiedspersonen in der Stadt Hamminkeln
- 538. Änderung des Flächennutzungsplanes (Aufhebung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen) - Abwägungsbeschlüsse - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2004/0077 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zur 38. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamminkeln sieht die ersatzlose Aufhebung zweier Konzentrationszonen für Windenergieanlagen vor. Betroffen sind die Zonen Blumenkamp/Isselrott an der B 473 nördlich von Blumenkamp sowie die Zone Töven nördlich der Ortslage Mehrhoog. Der Aufstellungsbeschluss hierzu wurde bereits im Dezember 2003 gefasst.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Frühjahr 2004 wurden verschiedene Stellungnahmen eingereicht. Der Rheinische Landwirtschaftsverband sprach sich gegen die Aufhebung aus, da die Notwendigkeit der Maßnahme nicht erkennbar sei und die Anlagenhöhen keinen Unterschied im Ortsbild bewirkten. Die Verwaltung bewertete diese Anregung als nicht substanziell für die Belange der Landwirtschaft.
Eine Rechtsanwaltskanzlei vertrat die Interessen von zwei Antragstellern, die bereits Bauanträge für Windenergieanlagen im Bereich Isselrott/Blumenkamp gestellt hatten. Die Verwaltung begründet die Aufhebung der Zonen primär mit dem Schutz des Ortsbildes. Die unmittelbare Nähe der Zonen zu größeren Ortschaften sowie die zunehmende Dominanz der Anlagenhöhen würden das Landschaftsbild stärker beeinflussen als bei der Erstplanung angenommen. Zudem verringert die Erweiterung des Naturschutzgebietes „Isselniederung“ die nutzbare Fläche in der Zone Blumenkamp durch notwendige Abstandsregeln für die Vogelwelt so stark, dass eine Konzentrationswirkung nicht mehr gegeben ist. Kulturhistorische Belange wurden als ergänzende Argumente angeführt.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Bedenken der Rechtsanwälte nicht zu folgen und den Feststellungsbeschluss für die Planänderung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2004 · Rat (40. Sitzung)
- 18.05.2004 · Planungsausschuss (30. Sitzung)
- 63. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 ''Rohstraße'' in Brünen - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2004/0074 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2004/0074 behandelt die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Rohstraße“ im Ortsteil Brünen. Ziel der Änderung ist die Neuorientierung und Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen. Dabei entfällt eine zuvor vorgesehene Grünfläche, um eine Bebauung zu ermöglichen, die sich konsequent an den jeweiligen Erschließungsstraßen orientiert.
Das Verfahren wurde gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die öffentliche Auslegung der Pläne erfolgte im Zeitraum vom 1. März bis zum 1. April 2004. Während dieser Phase wurden vonseiten der Bürger und Anlieger keine Bedenken oder Anregungen eingereicht.
Vonseiten der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange liegt ein Hinweis des Kreises Wesel vor. Dieser weist darauf hin, dass die Anforderungen der ATV-DVWK-A 138 sowie des Runderlasses des MUNLV zur Niederschlagswasserbeseitigung einzuhalten sind. Zudem wird darauf aufmerksam gemacht, dass die örtliche Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser einer wasserbehördlichen Erlaubnis bedarf. Die Verwaltung nimmt diesen Hinweis zur Kenntnis, wobei die Berücksichtigung im Rahmen der einzelnen Bauantragsverfahren vorgesehen ist.
Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Hinweis des Kreises Wesel zur Kenntnis zu nehmen und den Satzungsbeschluss für die dritte Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Die Entwurfsbegründung soll dabei als Entscheidungsbegründung übernommen werden.
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Beratungsfolge
- 27.05.2004 · Rat (40. Sitzung)
- 18.05.2004 · Planungsausschuss (30. Sitzung)
- 7Runder Tisch ''Hochwasserschutz am Niederrhein'' - Entwurf des AbschlussberichtesZur Vorlage · 2004/0078 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2004/0078 befasst sich mit dem Entwurf des Abschlussberichtes des Runden Tisches „Hochwasserschutz am Niederrhein“. Der Kreis Wesel hatte auf Beschluss des Kreisausschusses vom 26. September 2002 ein Gremium organisiert, das unter Beteiligung kreisangehöriger Kommunen, Fachstellen sowie Vertretern der betroffenen Bürger zur Erarbeitung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz zusammenkam. Im Zuge der Arbeitssitzungen im Jahr 2003 entstand ein Arbeitspapier, welches von der Verwaltung des Kreises Wesel zu dem vorliegenden Abschlussbericht ausgearbeitet wurde.
Der Bericht konzentriert sich primär auf den Hochwasserschutz entlang des Rheins, bezieht jedoch den gesamten Niederrhein und damit unter anderem die Issel mit ein. Ein wesentlicher Bestandteil des Dokuments sind die Ausführungen zu den Anforderungen an die Landesplanung und die kommunale Bauleitplanung. Diese enthalten Punkte, die Auswirkungen auf die Bauleitplanung der Städte und Gemeinden haben können.
Ziel des Runden Tisches war die Erfassung der aktuellen Situation, die Aufzeigung von Handlungserfordernissen sowie die Erstellung von Planungsleitbildern zur sachlichen Information. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Entwurf des Abschlussberichtes zur Kenntnis zu nehmen. Die Beratung der Vorlage ist für den Planungsausschuss am 18. Mai 2004 sowie für den Rat am 27. Mai 2004 vorgesehen.
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- 27.05.2004 · Rat (40. Sitzung)
- 18.05.2004 · Planungsausschuss (30. Sitzung)
- 8Einzelhandelskonzept ''Westliches Ruhrgebiet Düsseldorf''Zur Vorlage · 2004/0079 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2004/0079 befasst sich mit dem regionalen Einzelhandelskonzept „Westliches Ruhrgebiet Düsseldorf“. Hintergrund der Initiative der Bezirksregierung Düsseldorf ist der Zusammenschluss der Städte des westlichen Ruhrgebiets sowie des Kreises Wesel und seiner Kommunen. Ziel ist die Erarbeitung eines koordinierten und regional abgestimmten Vorgehens bei der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe in Zusammenarbeit mit den zuständigen Industrie- und Handelskammern.
Das Konzept, dessen Entwurfsfassung bereits vorliegt, basiert auf einem beauftragten Gutachten. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Festlegung einer einheitlichen Sortimentsliste für zentrenrelevante Sortimente, die von den Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung zu beschließen sind. Zudem sieht das Konzept die Einführung eines Moderationsverfahrens für Aussiedlungsvorhaben ab einer bestimmten Größenordnung vor, um eine frühzeitige Information über geplante Vorhaben zu ermöglichen.
Die Vorlage sieht vor, dass das Konzept als Grundlage für eine „Regionale Vereinbarung“ dient, die von allen Beteiligten unterzeichnet werden soll. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, das regionale Einzelhandelskonzept als Grundlage für das künftige Handeln und als Entscheidungsgrundlage anzuerkennen. Die Beratung im Planungsausschuss war für den 18. Mai 2004 angesetzt, die Entscheidung im Rat für den 27. Mai 2004.
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Beratungsfolge
- 27.05.2004 · Rat (40. Sitzung)
- 18.05.2004 · Planungsausschuss (30. Sitzung)
- 9Antrag auf Abgrabung der Fa. Niederrheinische Baustoffgewinnungs - GmbH in Loikum - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2004/0080 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit dem Antrag der Niederrheinischen Baustoffgewinnungs-GmbH auf Erweiterung einer bestehenden Abgrabungsfläche im Bereich der Zentralkläranlage in Loikum. Das Vorhaben sieht eine Erweiterung der Fläche nach Norden über die Straße Römerrast hinaus vor, wobei eine Nettoabgrabungsfläche von etwa 4 Hektar angestrebt wird.
Die Erweiterung ist nicht im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf enthalten, jedoch hat die Bezirksregierung grundsätzlich ihre Zustimmung erteilt. Als Begründung wird die kleinräumige Erweiterung sowie die Schaffung von Retentionsräumen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes entlang der Issel angeführt. Die geplante Fläche soll ein Retentionsvolumen von circa 450.000 m³ bereitstellen.
Seitens der Stadt bestehen keine Bedenken hinsichtlich der städtebaulichen Entwicklungsplanung oder der Bauleitplanung. Die Erschließung ist über den bestehenden Zufahrtsweg gesichert, wobei eine Verlegung des Weges an den Gewässerrand vorgesehen ist. Die Planfeststellungsbehörde des Kreises Wesel hat die Sicherstellung einer isselferneren Trasse im Rahmen der Genehmigung aufgegeben. Zudem soll die Wegefläche dauerhaft der Öffentlichkeit als Zufahrt zur Kläranlage zur Verfügung stehen, wobei die Unterhaltungspflicht während der Abgrabungsphase beim Unternehmen verbleibt.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, dem Antrag ohne Bedenken zuzustimmen, sofern die eigentums- und straßenrechtliche Regelung zugunsten der Stadt sowie die Umsetzung der Retentionsmaßnahmen im Planfeststellungsbeschluss sichergestellt sind. Ein Schreiben eines Anliegers wurde zur weiteren Bearbeitung an die Planfeststellungsbehörde weitergeleitet.
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Beratungsfolge
- 27.05.2004 · Rat (40. Sitzung)
- 18.05.2004 · Planungsausschuss (30. Sitzung)
- 12Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 13Mitteilungen und Anfragen