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Beschlussvorlage

Neufassung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln

2004/0066

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant die Neufassung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2004/0066 begründet die Überarbeitung der bestehenden Satzung aus drei wesentlichen Gründen. Zum einen ist das Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen zum 1. September 2003 in Kraft getreten, wodurch sich die inhaltlichen Vorgaben für die städtische Friedhofssatzung maßgeblich an den Paragrafen 4 des Landesgesetzes orientieren. Zum anderen wird ein Wandel in der Einstellung der Bevölkerung zum Bestattungswesen festgestellt. Zudem liegt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus dem November 2003 vor, der die Umsetzung neuer Bestattungsmöglichkeiten nach dem geltenden Landesgesetz fordert.

Der Entwurf der Neufassung enthält im Vergleich zur bisher gültigen Fassung von 1997 und 2001 hervorgehobene Änderungen. Die Verwaltung hat den Entwurf zur Beratung vorgelegt, wobei die Anpassungen im Text durch Fettdruck gekennzeichnet sind. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Neufassung der Satzung in der vorgelegten Form zu beschließen, damit diese zum 1. Juli 2004 wirksam werden kann. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 6. Mai 2004 sowie für den Rat am 27. Mai 2004 vorgesehen.

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