Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Parkscheibenregelung in der Stadt Hamminkeln; hier: Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 2005/0067 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsberatungen einen Antrag gestellt, die Parkscheibenregelung für die bewirtschafteten Parkplätze in Hamminkeln zu ändern. Die vorgeschlagene Neuregelung sieht vor, dass werktags ab 16:00 Uhr sowie samstags das Parken ohne Parkscheibe möglich sein soll. Derzeit besteht in den Hauptgeschäftsbereichen Hamminkeln und Dingden eine Parkscheibenbenutzungspflicht werktags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit einer maximalen Parkdauer von zwei Stunden.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die aktuelle Regelung auf Anregungen der Kaufmannschaft zurückgeht, um die Belegung der Parkplätze durch Langzeitparker zu verhindern und die Verfügbarkeit für Kunden sicherzustellen. Eine Aufhebung der Beschränkung nach 16:00 Uhr an Werktagen sowie am Samstag würde nach Einschätzung der Verwaltung dazu führen, dass die Parkplätze wieder verstärkt von Langzeitparkern genutzt werden könnten. Dies stünde den Interessen der Kaufmannschaft entgegen. Zudem sieht die Verwaltung keine verkehrliche Notwendigkeit für eine Änderung, da für Langzeitparker ausreichend Flächen in zumutbarer Entfernung zur Verfügung stehen.
Auch die beteiligten Interessenvertreter des Einzelhandels, die Dingdener Interessen- und Werbegemeinschaft sowie die Hamminkelner Werbegemeinschaft unterstützen die Position der Verwaltung und sehen keinen Handlungsbedarf. Der Beschlussvorschlag für den Bauausschuss sieht daher vor, den Antrag der SPD-Fraktion zur Kenntnis zu nehmen, aber keine Änderungen an der bestehenden Parkscheibenregelung vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 19.05.2005 · Bauausschuss (2. Sitzung)
- 2Windelsäcke und Einführung einer Sozialklausel / Sozialabgabe im Bereich der Abfallgebühren hier: Anträge der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die GrünenZur Vorlage · 2005/0073 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2005/0073 befasst sich mit den Anträgen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abfallentsorgung und zu den Abfallgebühren. Im Zentrum steht die mögliche Einführung eines Systems für Windelsäcke. Während die Stadt seit 1996 die Nutzung von Mehrwegwindeln unterstützt, wird die Einrichtung eines separaten Sammelsystems für Windelsäcke geprüft, das außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung betrieben werden könnte. Ein solches Modell würde den Verkauf von Säcken an Ausgabestellen vorsehen, wobei die Entsorgung der gefüllten Säcke über den Bauhof oder einen privaten Dienstleister erfolgen könnte. Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Vermeidung der Entsorgung von Restmüll über dieses System eine kontrollierte Annahme sowie Nachweise über die Berechtigung zum Erwerb erforderlich wären, was einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten würde.
Zudem wird die Anfrage zur Einführung einer Sozialklausel bei den Abfallgebühren behandelt. Die Verwaltung stellt fest, dass eine allgemeine Gebührenreduzierung aufgrund der Familienverhältnisse rechtlich unzulässig ist, eine Ermäßigung bei unbilliger Härte jedoch möglich bleibt. Bezüglich des Antrags der CDU-Fraktion auf einen pauschalen Zuschuss pro Kind unter drei Jahren wird eine weitere Prüfung durch den Haupt- und Finanzausschuss angestrebt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Ermittlung der Kosten für die Einführung eines kontrollierten, von der öffentlichen Entsorgung unabhängigen Windelsacksystems zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 16.06.2005 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 19.05.2005 · Bauausschuss (2. Sitzung)
- 3Kontrollierte Grünschnittannahme aus Hausgärten hier: Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die GrünenZur Vorlage · 2005/0074 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung befasst sich mit der Neugestaltung der kontrollierten Grünschnittannahme aus Hausgärten. Hintergrund ist ein Anstieg der Grünschnittmengen im Jahr 2004 um etwa 20 Prozent, wobei die Annahme an bestimmten Standorten, insbesondere in Hamminkeln, schwer kontrollierbar bleibt. Es besteht der Verdacht, dass auch Mengen von außerhalb angeliefert werden. Da eine Verlagerung der Annahme auf private Unternehmen in der Umgebung aufgrund fehlender Genehmigungsvoraussetzungen derzeit nicht realisierbar ist, schlägt die Verwaltung eine Reduzierung der Standorte vor.
Konkret sollen die Annahmestellen in Wertherbruch, Loikum, Dingden und Hamminkeln entfallen. Die Abwicklung der Grünschnittannahme soll weiterhin über bestehende gewerbliche Annahmestellen erfolgen. Als zusätzliche Option wird die Einrichtung einer dritten Annahmestelle auf dem Gelände der alten Kläranlage in Dingden in Erwägung gezogen, wobei eine gewerbliche Nutzung angestrebt wird. Um die Reduzierung der Standorte auszugleichen, sollen die Annahmezeiten erweitert werden, unter anderem durch ein Angebot am Freitagnachmittag.
Die Reduzierung der Standorte soll neben einer geringeren Menge auch die Kosten für die Unternehmervergütung senken, setzt jedoch einen erhöhten Personalaufwand für die Ausweitung der Kontrollen voraus. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Streichung der genannten Annahmestellen ab dem Jahr 2006 umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die Herrichtung der Kläranlage in Dingden zu ermitteln sowie einen Vorschlag für eine künftige Entgeltregelung zu erarbeiten.
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Beratungsfolge
- 23.06.2005 · Rat (7. Sitzung)
- 19.05.2005 · Bauausschuss (2. Sitzung)
- 4Kanalisation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Diersfordter Straße'' in Hamminkeln, III. Bauabschnitt hier: BaubeschlussZur Vorlage · 2005/0100 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bauabschnitt III der Kanalisation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ sieht umfangreiche Erschließungsmaßnahmen vor. Im Bereich der Neuhardenbergstraße ist die Umsetzung der entwässerungstechnischen Erschließung sowie die Anlage von Baustraßen notwendig, um die Erteilung von Baugenehmigungen für veräußerte Baugrundstücke zu ermöglichen. Zudem ist der Anschluss des Bebauungsplanbereichs Nr. 11 (4. Änderung) an das bestehende Kanalnetz vorgesehen, wofür Kanalanschlussbeiträge erhoben werden sollen.
Die baulichen Maßnahmen umfassen die Verlegung von 453 laufenden Metern Schmutzwasserkanälen aus Steinzeug mit einem Durchmesser von 250 mm, das Versetzen von zwölf Revisionsschächten sowie die Erstellung von etwa 30 Hausanschlüssen. Durch diese Maßnahme sollen zudem sieben Hauspumpstationen zurückgebaut werden, um die Betriebs- und Wartungskosten der Druckentwässerungsnetze zu senken. Ergänzend ist die Anlage eines etwa 180 Meter langen Fußwegs in wassergebundener Bauweise zwischen der Neuhardenbergstraße, dem Bereich Am Kleeacker und dem Gehweg bei der neuen Turnhalle geplant, der der Schulwegsicherung dienen soll. Der Fußweg wird eine Breite von etwa 1,50 Metern aufweisen und durch einen 50 cm breiten Bankettstreifen mit zusätzlichen Leitpfosten von der Fahrbahn getrennt.
Die geschätzten Kosten für den Kanalbau belaufen sich auf 110.000 Euro, während für den Fußweg 10.000 Euro veranschlagt sind. Der Bauausschuss wird gebeten, der Verwaltung den Auftrag zur Erstellung der Ausführungsplanung sowie der Leistungsverzeichnisse für den Kanal- und Straßenbau zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 19.05.2005 · Bauausschuss (2. Sitzung)
- 5Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 6Mitteilungen und Anfragen