Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Vorstellung des deutsch-niederländischen Kooperationsprojektes <gap>Zur Vorlage · 2006/0105 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln stellt im Rahmen einer Mitteilungsvorlage das deutsch-niederländische Kooperationsprojekt im Schloss Ringenberg vor. Nach einer einjährigen Projektlaufzeit dient die Vorlage dazu, die bisherigen Aktivitäten und Angebote des Euregioprojektes darzustellen.
Im Rahmen einer Fotopräsentation werden durch die künstlerische Leitung verschiedene Veranstaltungen und Formate präsentiert, die im vergangenen Jahr durchgeführt wurden. Ziel der Darstellung ist es, aufzuzeigen, wie zeitgenössische Kunst dem Publikum vermittelt wurde und wie das Schloss Ringenberg als Ort der Entstehung und Präsentation von Kunst im regionalen sowie überregionalen Kontext agiert.
Der Rat wird gebeten, die Ausführungen zu diesem Projekt zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2006 · Rat (14. Sitzung)
- 2Skateranlage im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2006/0101 · ARCHIV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2006/0101 befasst sich mit der Planung einer Skateranlage im Ortsteil Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist eine im Oktober 2005 eingereichte Unterschriftenliste, die den Wunsch nach einer solchen Anlage artikuliert. Die Verwaltung hat in Abstimmung mit der Jugendeinrichtung eine Ausstattung mit Rampen kalkuliert, die eine Fläche von etwa 400 Quadratmetern beansprucht. Die Gesamtkosten für die Anlage werden auf circa 20.500 Euro geschätzt, wobei die Kosten für die Rampen etwa 10.500 Euro und die Unterflächenherstellung rund 10.000 Euro betragen.
Eine Umsetzung im Bereich der Jugendeinrichtung oder des Schulzentrums ist derzeit nicht möglich, da die Flächen dort nicht als Sportanlagen ausgewiesen sind und die Betreuung sowie der Auf- und Abbau einer mobilen Anlage durch die Jugendeinrichtung nicht gewährleistet werden kann. Als alternative Fläche wird der Bereich der neuen Sportanlage angeführt. Dieser Standort bietet den Vorteil einer bereits vorhandenen Ausweisung als Sportfläche sowie eine geringere Lärmbelastung für die angrenzende Bebauung, weist jedoch eine Lage im Außenbereich auf.
Die Stadt Hamminkeln kann die Kosten nicht vollständig tragen. Während 5.000 Euro zur Verfügung stehen, sollen die restlichen Kosten durch Sponsoring gedeckt werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, eine Fläche im Bereich der neuen Sportanlage für die Skateranlage zu überplanen und die Verwaltung damit zu beauftragen, einen Träger für die Anlage zu suchen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2006 · Rat (14. Sitzung)
- 24.05.2006 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (7. Sitzung)
- 3Zuschuss an die Musikschule Ringenberg ab dem Jahr 2007Zur Vorlage · 2006/0108 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Musikschule Hamminkeln hat mit einem Antrag vom 15. Februar 2006 die Weiterbewilligung von Zuschüssen ab dem Jahr 2007 beantragt. Ziel des Antrags ist die Sicherstellung einer mittelfristigen Finanzzusage, um die Planungssicherheit der Einrichtung zu gewährleisten. In den vorangegangenen Jahren, konkret für den Zeitraum von 2004 bis 2006, wurden bereits jährliche Zuschüsse in Höhe von 89.000,00 € gewährt. Derzeit werden die Angebote der Musikschule von 684 Schülerinnen und Schülern sowie 40 Erwachsenen genutzt.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass der Musikschule für die kommenden fünf Jahre eine gleichbleibende finanzielle Unterstützung in Höhe von 89.000,00 € pro Jahr zugesichert werden sollte. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine erneute Beratung über die Höhe des Zuschusses erforderlich wird, falls sich die wirtschaftliche Situation wesentlich ändert, beispielsweise durch den Wegfall von Sponsorgeldern in derzeitiger Höhe von 19.500,00 €.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Musikschule für die Jahre 2007 bis 2011 einen jährlichen Zuschuss von 89.000,00 € zu gewähren. Die jährlichen Folgekosten belaufen sich auf diesen Betrag. Die entsprechende Vorlage ist zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 8. Juni 2006 sowie im Rat am 14. Juni 2006 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2006 · Rat (14. Sitzung)
- 08.06.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 4Beteiligung der Stadt Hamminkeln an der NFN Natur- und Freizeitverbund Niederrhein GmbHZur Vorlage · 2006/0104 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit dem Angebot der NaturFreizeitverbund Niederrhein GmbH (NFN), die Stadt Hamminkeln als neue Gesellschafterin aufzunehmen. Die bestehenden kommunalen Gesellschafter, darunter die Städte Wesel und Rees sowie der Regionalverband Ruhr, haben die Bereitschaft signalisiert, eigene Anteile an die Stadt Hamminkeln zu veräußern.
Die NFN fungiert als Entwicklungsgesellschaft für das Projekt „NaturFreizeitverbund Niederrhein“. Ziel ist die Förderung des regionalen Strukturwandels durch eine nachhaltige Nutzung der niederrheinischen Kulturlandschaft, insbesondere unter Berücksichtigung von Auskiesungsflächen. Die Aufgaben der Gesellschaft umfassen die Untersuchung von Potenzialen, die Projektsteuerung sowie die Abstimmung mit Behörden und Kommunen, wobei die Gesellschaft nicht investiv tätig wird.
Die Verwaltung empfiehlt den Erwerb von 5 bis 10 Prozent der Geschäftsanteile aus dem Bestand der Stadt Wesel und des Regionalverbandes Ruhr. Die einmaligen Kosten für die Stammeinlage würden bei einem 10-prozentigen Anteil 1.250,00 Euro betragen. Die jährlichen Kosten für Betriebskostenzuschüsse und Vereinsanteile lägen derzeit unter 2.000,00 Euro, wobei eine Obergrenze von 3.750,00 Euro für die Zuschüsse vorgesehen ist.
Aus Sicht der Wirtschaftsförderung ermöglicht die Beteiligung der Stadt, Einfluss auf die Projektentwicklung zu nehmen und die Interessen des Ortsteils Mehrhoog zu wahren. Ein Beitritt soll dazu dienen, die zukünftige touristische Entwicklung der Region mitzugestalten und die Auswirkungen des zu erwartenden Gästeaufkommens für die Stadt nutzbar zu machen. Der Beitritt zur Gesellschaft erfordert eine Entscheidung des Rates.
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- 14.06.2006 · Rat (14. Sitzung)
- 08.06.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 51. Änderung des Stellenplanes 2006Zur Vorlage · 2006/0117 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2006/0117 befasst sich mit der ersten Änderung des Stellenplans für das Jahr 2006. Gegenstand der Vorlage ist die Umstrukturierung einer personellen Ressource innerhalb der Verwaltung.
Aufgrund des Ausscheidens des bisherigen Kämmerers im Rahmen von Altersteilzeit steht die entsprechende Stelle der Besoldungsgruppe A 14 BBesO nicht zur Neubesetzung zur Verfügung. Die Verwaltung schlägt stattdessen vor, eine Stelle der Besoldungsgruppe A 13 BBesO aus dem Bereich der Rechnungsprüfung in den Unterabschnitt der Gemeindeorgane zu verlagern. Gleichzeitig soll diese Stelle in die Besoldungsgruppe A 15 BBesO umgewandelt werden.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass eine geplante weitere Änderung des Stellenplans zunächst zurückgestellt wird, bis die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes neu besetzt ist. Durch die vorgeschlagene Maßnahme verändert sich die Gesamtzahl der Stellen im Stellenplan nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Änderung mittelbare finanzielle Auswirkungen hat. Der Bürgermeister legt dem Rat den Beschluss vor, die erste Änderung des Stellenplans 2006 in der dargestellten Form anzunehmen.
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- 14.06.2006 · Rat (14. Sitzung)
- 645. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wochenendhausgebiet Havelich) - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur BehördenbeteiligungZur Vorlage · 2006/0076 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes, konkret mit der Neuausweisung des Wochenendhausgebietes Havelich. Grundlage für diese Änderung ist die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Havelich“. Ziel der Anpassung ist es, das derzeit landwirtschaftlich genutzte Teilbaugebiet Nr. 6 am Isseltalweg als Sondergebietsfläche zurückzunehmen und stattdessen als Fläche für die Landwirtschaft festzusetzen. Damit soll die Bebauung des Wochenendhausgebietes mit dem vorhandenen Gebäudebestand im Wesentlichen abgeschlossen werden, sodass keine weiteren Gebietserweiterungen mehr möglich sind.
Da das betreffende Teilbaugebiet im aktuellen Flächennutzungsplan noch als Sondergebietsfläche für ein Wochenendhausgebiet dargestellt ist, ist eine entsprechende Änderung des Plans erforderlich. Der Rat der Stadt Hamminkeln hat bereits im Dezember 2005 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes gefasst. Da die Inhalte des Vorhabens bereits im Rahmen einer öffentlichen Bürgerversammlung im Januar 2006 vorgestellt wurden, sieht die Verwaltung gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf eine erneute frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit bei der Flächennutzungsplanänderung Verzicht.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
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- 14.06.2006 · Rat (14. Sitzung)
- 11.05.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 75. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 7 ''Ortskern westlich der B 473'' (ehemals B 473; jetzt L 602) in DingdenZur Vorlage · 2006/0077 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 7 „Ortskern westlich der B 473“ in Dingden befasst sich mit der Neugestaltung des Geländes der Firma Borgers am Stockkamp. Nachdem der Rat der Stadt am 23. März 2006 einen Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung gefasst hatte, liegen nun konkretisierte Umnutzungsabsichten vor.
Das vorliegende Konzept sieht die Errichtung eines zusammenhängenden, dreigeschossigen Gebäudekomplexes vor, der in der Endausbaustufe 35 barrierefreie Wohneinheiten bereitstellen soll. Die Zielgruppe der Bebauung liegt primär bei der Generation 55 plus. Ergänzend zum Hauptbaukörper sind zwei kleinere Gebäudekomplexe an den Straßen „Stockkamp“ und „Am Bahnhof“ geplant. Zudem ist die Nutzung eines Geländestreifens zwischen der Straße „Am Bahnhof“ und der Bahnlinie als Stellplatz- und Garagenanlage vorgesehen, was mit einer Umgestaltung des Straßenraumes einhergehen soll.
Das Konzept sieht eine primäre Wohnnutzung vor, während eine Einzelhandelsnutzung weitgehend ausgeschlossen wird, da im Ortsteil Dingden aktuell kein zusätzlicher Bedarf an Einzelhandelsflächen erkennbar ist. Die Verwaltung stellt fest, dass die Größe des Hauptbaukörpers eine gewisse Dominanz im Ortsbild erzeugen könnte, sich jedoch in das bestehende Siedlungsgefüge einfügt. Da der Antrag ein konkretes Bauvorhaben beschreibt, wird empfohlen, das Verfahren als vorhabenbezogenen Bebauungsplan weiterzuführen und den ursprünglichen Aufstellungsbeschluss entsprechend umzustellen.
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- 14.06.2006 · Rat (14. Sitzung)
- 11.05.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 84. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Diersfordter Straße'' in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung und zur BehördenbeteiligungZur Vorlage · 2006/0078 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2006/0078 wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ in Hamminkeln beantragt. Gegenstand des Antrags ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
Die Grundlage für die Änderung bildet die aktuelle Situation im Baugebiet, in dem die ersten Bauabschnitte weitgehend bebaut sind und der Straßenausbau in der Märkischen Straße sowie der Graf-von-Hardenberg-Straße bereits abgeschlossen wurde. Im Bereich der Märkischen Straße ist eine Fläche eines Stichweges bislang nicht abschließend hergestellt worden. Während dieser Stichweg ursprünglich als private Wegeerschließung in Miteigentumsanteilen für die direkten Anlieger vorgesehen war, sieht die Änderung vor, diese Fläche als öffentliche Verkehrsfläche auszuweisen. Die Verwaltung begründet dies mit der Notwendigkeit einer internen Vernetzung der Wegeflächen im Baugebiet, etwa um die Fußwege am angrenzenden Spielplatz zu ergänzen, sowie der Sicherstellung einer korrekten Beitragsabrechnung der Erschließungsanlagen.
Zusätzlich umfasst die Vorlage Anpassungen an zwei Detailpunkten im Bereich des Kindergartens. Hier sollen die Festsetzungen zur öffentlichen Verkehrsfläche hinsichtlich der Ausrundungsradien an die aktuelle Straßenausbauplanung angepasst werden. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2006 · Rat (14. Sitzung)
- 11.05.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 9Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 ''Ringenberger Straße'' in Hamminkeln Antragsteller: KampsZur Vorlage · 2006/0081 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2006/0081 liegt ein Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre im Zusammenhang mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ringenberger Straße“ vor. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte am 23. März 2006 den Aufstellungsbeschluss für diese Bebauungsplanänderung gefasst und eine entsprechende Veränderungssperre erlassen. Ziel der Planänderung ist es, eine städtebaulich verträgliche Nachfolgebebauung auf den Flächen des derzeitigen Speditionsgeländes zu gewährleisten. Die Veränderungssperre dient dazu, bauliche Maßnahmen zu verhindern, die den Planungszielen der Stadt widersprechen könnten.
Der Antragsteller, ein Speditionsunternehmen, strebt eine Verlängerung einer im Jahr 2002 erteilten Baugenehmigung für den Anbau einer Halle an eine bestehende Halle an. Da mit dem Bauvorhaben nicht begonnen wurde, ist die ursprüngliche Genehmigung im November 2005 erloschen. Die geplante Lagerhalle mit einer Nutzfläche von etwa 420 Quadratmetern entspricht nicht der Zielsetzung der beschlossenen Bebauungsplanänderung. Da der Betrieb jedoch Bestandsschutz genießt und für eine Nachnutzung der Flächen derzeit keine konkrete Perspektive vorliegt, wird die Genehmigung der Halle auf eine Dauer von fünf Jahren befristet vorgeschlagen. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Ausnahme von der Veränderungssperre zu beschließen und die Baugenehmigung für den Hallenanbau auf fünf Jahre zu befristen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2006 · Rat (14. Sitzung)
- 11.05.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen