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Beschlussvorlage

Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 ''Ringenberger Straße'' in Hamminkeln Antragsteller: Kamps

2006/0081

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2006/0081 liegt ein Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre im Zusammenhang mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ringenberger Straße“ vor. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte am 23. März 2006 den Aufstellungsbeschluss für diese Bebauungsplanänderung gefasst und eine entsprechende Veränderungssperre erlassen. Ziel der Planänderung ist es, eine städtebaulich verträgliche Nachfolgebebauung auf den Flächen des derzeitigen Speditionsgeländes zu gewährleisten. Die Veränderungssperre dient dazu, bauliche Maßnahmen zu verhindern, die den Planungszielen der Stadt widersprechen könnten.

Der Antragsteller, ein Speditionsunternehmen, strebt eine Verlängerung einer im Jahr 2002 erteilten Baugenehmigung für den Anbau einer Halle an eine bestehende Halle an. Da mit dem Bauvorhaben nicht begonnen wurde, ist die ursprüngliche Genehmigung im November 2005 erloschen. Die geplante Lagerhalle mit einer Nutzfläche von etwa 420 Quadratmetern entspricht nicht der Zielsetzung der beschlossenen Bebauungsplanänderung. Da der Betrieb jedoch Bestandsschutz genießt und für eine Nachnutzung der Flächen derzeit keine konkrete Perspektive vorliegt, wird die Genehmigung der Halle auf eine Dauer von fünf Jahren befristet vorgeschlagen. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Ausnahme von der Veränderungssperre zu beschließen und die Baugenehmigung für den Hallenanbau auf fünf Jahre zu befristen.

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