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Beschlussvorlage

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 ''Elleringdeich'' in Ringenberg - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB

2006/0079

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2006/0079 wird die Durchführung eines vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB für die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Elleringdeich“ in Ringenberg beantragt. Grundlage der Vorlage ist ein Änderungsentwurf der Verwaltung, der auf die Verlegung eines im ursprünglichen Bebauungsplan festgesetzten Fußweges abzielt.

Die Maßnahme folgt auf vorangegangene Beratungen im Planungsausschuss sowie im Rat. Ziel der Verlegung ist es, die Bebaubarkeit und Ausnutzbarkeit privater Grundstücksflächen zu verbessern und gleichzeitig die fußläufige Verbindung zwischen dem Wendehammer der Hirschweide und der Hauptstraße auf der Planungsebene sicherzustellen. Durch die Verschiebung des Weges ergibt sich eine notwendige Neuorientierung der überbaubaren Flächen auf einem nördlich gelegenen Antragsgrundstück sowie auf einer südlich gelegenen Parzelle. Die Art und das Maß der baulichen Nutzung bleiben dabei unverändert; zulässig sind weiterhin eingeschossige Einzel- und Doppelhäuser mit einer Firsthöhe von maximal 8,50 Metern.

Der Entwurf enthält zudem einen Hinweis auf die Hochwassergefährdung im Bereich der Issel, da dieser Bereich nach Darstellungen des Landesumweltamtes als überschwemmungsgefährdet einzustufen ist. Ein erneuter Antrag privater Grundstückseigentümer auf die vollständige Aufhebung des Fußweges liegt der Verwaltung vor, wobei der vorliegende Entwurf jedoch die Verlegung vorsieht.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 182 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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