Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 145. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wochenendhausgebiet Havelich) - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur BehördenbeteiligungZur Vorlage · 2006/0076 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes, konkret mit der Neuausweisung des Wochenendhausgebietes Havelich. Grundlage für diese Änderung ist die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Havelich“. Ziel der Anpassung ist es, das derzeit landwirtschaftlich genutzte Teilbaugebiet Nr. 6 am Isseltalweg als Sondergebietsfläche zurückzunehmen und stattdessen als Fläche für die Landwirtschaft festzusetzen. Damit soll die Bebauung des Wochenendhausgebietes mit dem vorhandenen Gebäudebestand im Wesentlichen abgeschlossen werden, sodass keine weiteren Gebietserweiterungen mehr möglich sind.
Da das betreffende Teilbaugebiet im aktuellen Flächennutzungsplan noch als Sondergebietsfläche für ein Wochenendhausgebiet dargestellt ist, ist eine entsprechende Änderung des Plans erforderlich. Der Rat der Stadt Hamminkeln hat bereits im Dezember 2005 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes gefasst. Da die Inhalte des Vorhabens bereits im Rahmen einer öffentlichen Bürgerversammlung im Januar 2006 vorgestellt wurden, sieht die Verwaltung gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf eine erneute frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit bei der Flächennutzungsplanänderung Verzicht.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2006 · Rat (14. Sitzung)
- 11.05.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 25. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 7 ''Ortskern westlich der B 473'' (ehemals B 473; jetzt L 602) in DingdenZur Vorlage · 2006/0077 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 7 „Ortskern westlich der B 473“ in Dingden befasst sich mit der Neugestaltung des Geländes der Firma Borgers am Stockkamp. Nachdem der Rat der Stadt am 23. März 2006 einen Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung gefasst hatte, liegen nun konkretisierte Umnutzungsabsichten vor.
Das vorliegende Konzept sieht die Errichtung eines zusammenhängenden, dreigeschossigen Gebäudekomplexes vor, der in der Endausbaustufe 35 barrierefreie Wohneinheiten bereitstellen soll. Die Zielgruppe der Bebauung liegt primär bei der Generation 55 plus. Ergänzend zum Hauptbaukörper sind zwei kleinere Gebäudekomplexe an den Straßen „Stockkamp“ und „Am Bahnhof“ geplant. Zudem ist die Nutzung eines Geländestreifens zwischen der Straße „Am Bahnhof“ und der Bahnlinie als Stellplatz- und Garagenanlage vorgesehen, was mit einer Umgestaltung des Straßenraumes einhergehen soll.
Das Konzept sieht eine primäre Wohnnutzung vor, während eine Einzelhandelsnutzung weitgehend ausgeschlossen wird, da im Ortsteil Dingden aktuell kein zusätzlicher Bedarf an Einzelhandelsflächen erkennbar ist. Die Verwaltung stellt fest, dass die Größe des Hauptbaukörpers eine gewisse Dominanz im Ortsbild erzeugen könnte, sich jedoch in das bestehende Siedlungsgefüge einfügt. Da der Antrag ein konkretes Bauvorhaben beschreibt, wird empfohlen, das Verfahren als vorhabenbezogenen Bebauungsplan weiterzuführen und den ursprünglichen Aufstellungsbeschluss entsprechend umzustellen.
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- 14.06.2006 · Rat (14. Sitzung)
- 11.05.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 34. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Diersfordter Straße'' in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung und zur BehördenbeteiligungZur Vorlage · 2006/0078 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2006/0078 wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ in Hamminkeln beantragt. Gegenstand des Antrags ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
Die Grundlage für die Änderung bildet die aktuelle Situation im Baugebiet, in dem die ersten Bauabschnitte weitgehend bebaut sind und der Straßenausbau in der Märkischen Straße sowie der Graf-von-Hardenberg-Straße bereits abgeschlossen wurde. Im Bereich der Märkischen Straße ist eine Fläche eines Stichweges bislang nicht abschließend hergestellt worden. Während dieser Stichweg ursprünglich als private Wegeerschließung in Miteigentumsanteilen für die direkten Anlieger vorgesehen war, sieht die Änderung vor, diese Fläche als öffentliche Verkehrsfläche auszuweisen. Die Verwaltung begründet dies mit der Notwendigkeit einer internen Vernetzung der Wegeflächen im Baugebiet, etwa um die Fußwege am angrenzenden Spielplatz zu ergänzen, sowie der Sicherstellung einer korrekten Beitragsabrechnung der Erschließungsanlagen.
Zusätzlich umfasst die Vorlage Anpassungen an zwei Detailpunkten im Bereich des Kindergartens. Hier sollen die Festsetzungen zur öffentlichen Verkehrsfläche hinsichtlich der Ausrundungsradien an die aktuelle Straßenausbauplanung angepasst werden. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren zu beauftragen.
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- 14.06.2006 · Rat (14. Sitzung)
- 11.05.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 43. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 ''Elleringdeich'' in Ringenberg - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGBZur Vorlage · 2006/0079 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2006/0079 wird die Durchführung eines vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB für die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Elleringdeich“ in Ringenberg beantragt. Grundlage der Vorlage ist ein Änderungsentwurf der Verwaltung, der auf die Verlegung eines im ursprünglichen Bebauungsplan festgesetzten Fußweges abzielt.
Die Maßnahme folgt auf vorangegangene Beratungen im Planungsausschuss sowie im Rat. Ziel der Verlegung ist es, die Bebaubarkeit und Ausnutzbarkeit privater Grundstücksflächen zu verbessern und gleichzeitig die fußläufige Verbindung zwischen dem Wendehammer der Hirschweide und der Hauptstraße auf der Planungsebene sicherzustellen. Durch die Verschiebung des Weges ergibt sich eine notwendige Neuorientierung der überbaubaren Flächen auf einem nördlich gelegenen Antragsgrundstück sowie auf einer südlich gelegenen Parzelle. Die Art und das Maß der baulichen Nutzung bleiben dabei unverändert; zulässig sind weiterhin eingeschossige Einzel- und Doppelhäuser mit einer Firsthöhe von maximal 8,50 Metern.
Der Entwurf enthält zudem einen Hinweis auf die Hochwassergefährdung im Bereich der Issel, da dieser Bereich nach Darstellungen des Landesumweltamtes als überschwemmungsgefährdet einzustufen ist. Ein erneuter Antrag privater Grundstückseigentümer auf die vollständige Aufhebung des Fußweges liegt der Verwaltung vor, wobei der vorliegende Entwurf jedoch die Verlegung vorsieht.
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- 11.05.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 5Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes Antragsteller: SkibbeZur Vorlage · 2006/0080 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2006/0080 liegt ein Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamminkeln vor. Der Rechtsbeistand eines Antragstellers hat beantragt, die Zweckbindung der im Flächennutzungsplan dargestellten Sonderbaufläche am Weikensee zu erweitern. Derzeit ist das Gebiet als Sondergebietsfläche mit der Zweckbindung „Hotel/Restaurant“ ausgewiesen. Die beantragte Änderung sieht vor, diese Zweckbindung um die Nutzung als „Ferien- und Wochenendhäuser“ zu ergänzen.
Die betreffende Fläche umfasst etwa zwei Hektar und erstreckt sich von der B 473 bis zum Weikensee. Neben bestehenden Gebäuden umfasst das Areal auch ungenutzte Freiflächen westlich der Bebauung. Die Verwaltung führt aus, dass eine isolierte Betrachtung des Einzelantrages nicht zielführend sei. Vielmehr müssten die Nutzungspotenziale der Freiflächen sowie die Nutzungsansprüche des direkten Umfelds des Sees in einem Gesamtzusammenhang betrachtet werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag in das Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes aufzunehmen. In diesem Rahmen soll geklärt werden, welche Funktionen der Bereich Weikensee für die Stadtentwicklung im Bereich Freizeit und Naherholung übernehmen soll und welche konkreten Nutzungen vorzusehen sind. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die Entscheidung über den Antrag zurückzustellen und die Behandlung im Rahmen der anstehenden Flächennutzungsplan-Fortschreibung vorzunehmen.
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- 11.05.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 6Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 ''Ringenberger Straße'' in Hamminkeln Antragsteller: KampsZur Vorlage · 2006/0081 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2006/0081 liegt ein Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre im Zusammenhang mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ringenberger Straße“ vor. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte am 23. März 2006 den Aufstellungsbeschluss für diese Bebauungsplanänderung gefasst und eine entsprechende Veränderungssperre erlassen. Ziel der Planänderung ist es, eine städtebaulich verträgliche Nachfolgebebauung auf den Flächen des derzeitigen Speditionsgeländes zu gewährleisten. Die Veränderungssperre dient dazu, bauliche Maßnahmen zu verhindern, die den Planungszielen der Stadt widersprechen könnten.
Der Antragsteller, ein Speditionsunternehmen, strebt eine Verlängerung einer im Jahr 2002 erteilten Baugenehmigung für den Anbau einer Halle an eine bestehende Halle an. Da mit dem Bauvorhaben nicht begonnen wurde, ist die ursprüngliche Genehmigung im November 2005 erloschen. Die geplante Lagerhalle mit einer Nutzfläche von etwa 420 Quadratmetern entspricht nicht der Zielsetzung der beschlossenen Bebauungsplanänderung. Da der Betrieb jedoch Bestandsschutz genießt und für eine Nachnutzung der Flächen derzeit keine konkrete Perspektive vorliegt, wird die Genehmigung der Halle auf eine Dauer von fünf Jahren befristet vorgeschlagen. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Ausnahme von der Veränderungssperre zu beschließen und die Baugenehmigung für den Hallenanbau auf fünf Jahre zu befristen.
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- 14.06.2006 · Rat (14. Sitzung)
- 11.05.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 7Ausbau der Diersfordter Straße in HamminkelnZur Vorlage · 2006/0082 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2006/0082 des Bürgermeisters befasst sich mit dem geplanten Ausbau der Diersfordter Straße in Hamminkeln, insbesondere des Abschnitts südlich der neuen Doppelturnhalle. Die Verwaltung führt an, dass im betreffenden Bereich vermehrt Beschwerden bezüglich des Straßenzustands, des Benutzerverhaltens und der Verkehrssicherheit eingegangen sind. Die Straße übernimmt als Zufahrtsachse zum Ortskern, als Hauptzufahrt zum Schulzentrum, zum Hallenbad sowie zum Sportgelände und als Sammelstraße für das Baugebiet Märkische Straße/Graf-von-Hardenberg-Straße/Neuhardenbergstraße wesentliche Funktionen, für die der aktuelle Ausbauzustand als unzureichend eingestuft wird.
Ein bereits im Jahr 2002 erstellter Vorentwurf für den Ausbau soll bei weiteren Planungen als Grundlage dienen. Die Vorlage weist jedoch auf technische und finanzielle Herausforderungen hin. Eine Entwässerung über einen Regenwasserkanal ist nach aktuellem Sachstand nur mit hohem Aufwand möglich, weslich eine Entwässerung über Versickerungsmulden eine Alternative darstellt, was jedoch zusätzlichen Grunderwerb erfordern würde. Da die Straße zunächst nur einseitig bebaut wäre, könnten die Baukosten nur eingeschränkt über Erschließungskostenbeiträge refinanziert werden. Vor diesem Hintergrund wird eine Beratung über die weitere Zielsetzung und das weitere Vorgehen angeregt. Die Vorlage ist für den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung sowie für den Rat vorgesehen.
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- 11.05.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 8Grundstücksaufteilung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 23 'Am Mumbecker Bach' in DingdenZur Vorlage · 2006/0089 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 23 „Am Mumbecker Bach“ in Dingden befindlichen Baulandflächen zu vermarkten. Die Stadt ist Eigentümerin dieser Flächen. Zur Vorbereitung der Vermarktung hat die Planungsabteilung einen Parzellierungsentwurf erarbeitet, der die Bebauung des derzeit bebaubaren Bereichs mit insgesamt 26 Wohngebäuden vorsieht.
Der Entwurf umfasst die Errichtung von 17 Einfamilienhäusern, 8 Doppelhaushälften sowie einem Mehrfamilienhaus. Das Grundstück für das Mehrfamilienhaus im Ostbereich des Plangebietes, nahe der Bocholter Straße, weist eine Größe von etwa 1.173 qm auf. Die für die Einfamilienhäuser vorgesehenen Grundstückszuschnitte orientieren sich an Größen von rund 400 qm, 450 qm und 500 qm, wobei zwei Bauplätze mit etwa 580 qm etwas größer dimensioniert sind. Die Flächen für die Doppelhaushälften sind mit rund 300 qm bemessen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Parzellierung der zu vermarktenden Bauflächen gemäß diesem Entwurf vorzunehmen. Sollte sich in den als 4b und 5 bezeichneten Abschnitten ebenfalls ein Baurecht ergeben, wird eine ähnliche Parzellierung angestrebt. Dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung wird vorgeschlagen, der vorgeschlagenen Parzellierung der Bauflächen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 23 zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 11.05.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (9. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen