Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fertigstellung des Gehweges der Blumenstraße in DingdenZur Vorlage · 2006/0144 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Fertigstellung der Gehwege in der Blumenstraße im Ortsteil Dingden. In dem betreffenden Bereich fehlt derzeit ein separates Gehwegnetz, wodurch die Fahrbahn gemeinsam von Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrzeugen genutzt wird. Da die Blumenstraße auch als Schulweg dient, wird dieser Zustand als Schwachstelle in der Schulwegsicherung eingestuft.
Anlass für die Vorlage ist ein Bürgerbegehren der Anwohner aus der Blumenstraße und den angrenzenden Straßen, das im Juni 2006 eingereicht wurde. Die Verwaltung führt aus, dass nach langjährigen Bemühungen der notwendige Grunderwerb für die Maßnahme realisiert werden konnte. Es wird daher die kurzfristige Erstellung der fehlenden Gehwege angestrebt.
Für die Umsetzung der Maßnahme sind keine gesonderten Mittel im Haushaltsplan vorgesehen. Die Gesamtkosten werden auf circa 28.500,00 Euro geschätzt. Die Finanzierung soll über die Haushaltsstelle 3.630.9500 erfolgen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bauausschuss die Verwaltung mit der Erstellung der Gehwege beauftragt und die Deckung der Kosten aus der genannten Haushaltsstelle bestätigt.
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Beratungsfolge
- 24.08.2006 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 2Errichtung und Betrieb eines Wertstoffhofes hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 27.01.2006Zur Vorlage · 2006/0145 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung befasst sich mit dem Antrag der CDU-Fraktion auf die Errichtung und den Betrieb eines Wertstoffhofes in Hamminkeln. Die Verwaltung führt dazu aus, dass eine solche Einrichtung zwar eine Serviceverbesserung darstellen kann, jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre, die eine Erhöhung der Abfallgebühren nach sich ziehen könnten.
In einer detaillierten Analyse der verschiedenen Abfallarten werden unterschiedliche Empfehlungen ausgesprochen. Während für Grünschnitt eine Fortführung des bestehenden Systems empfohlen wird, sieht die Verwaltung für Restabfall im Bringsystem keinen Kostenvorteil oder Servicegewinn. Bei Sperrgut wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für eine Annahme durch eine Reduzierung von Sperrguttouren kompensiert werden könnten. Für die Annahme von Elektroaltgeräten und Kühlgeräten wird eine kostenneutrale Lösung durch die Bereitstellung kostenloser Container unterhalb einer bestimmten Tagesmenge vorgeschlagen.
Die Annahme von Bauschutt wird aufgrund möglicher Auswirkungen auf bestehende gewerbliche Annahmesysteme kritisch betrachtet. Für besonders überwachungsbedürftige Problemstoffe wird aufgrund der erforderlichen Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und des notwendigen Personaleinsatzes von einer separaten Annahme auf einem Wertstoffhof abgeraten. Eine abschließende Kalkulation der Errichtungskosten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da die genaue Definition der anzunehmenden Stofffraktionen sowie der Sammelplatz noch nicht feststehen. Zudem ist die Auswirkung auf bestehende Entsorgungsverträge zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2006 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 3Solartechnik auf Dächern stadteigener Gebäude hier: CDU-Antrag vom 27.01.2006Zur Vorlage · 2006/0146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2006/0146 befasst sich mit der Nutzung von Dachflächen stadteigener Gebäude für Solartechnik, basierend auf einem Antrag der CDU vom 27. Januar 2006. Im Fokus steht dabei die Prüfung einer fotovoltaischen Nutzung, da solarthermische Lösungen nach aktuellem Stand nur bei der Installation spezifischer Heizungsarten wirtschaftlich in Betracht kommen.
Für eine Umsetzung der Photovoltaik müssen geeignete Dachflächen identifiziert werden, die nach Süden exponiert sind und eine Mindestneigung von 25 Grad aufweisen. Flachdächer sind zwar nutzbar, erfordern jedoch aufgrund notwendiger Aufständerungen höhere Kosten und erschweren die Wartung, da Module bei Dacharbeiten demontiert werden müssten.
Die Vorlage unterscheidet zwischen zwei Modellen der Nutzung. Bei einer Verpachtung an Dritte sind ein Vertrag zur Regelung von Laufzeiten und Pachtzinsen sowie eine Bankbürgschaft zur Absicherung von Rückbaukosten und möglichen Schäden erforderlich. Alternativ wird eine städtische Eigennutzung geprüft, die eine eigene Planung, Investitionen und die Versteuerung der Erträge voraussetzt. Als Beispiel für eine Anlage mit 10 kWp werden Investitionskosten von 40.000 Euro netto und ein kalkulierter Reinertrag von etwa 32.500 Euro über einen Zeitraum von 20 Jahren angeführt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bauausschuss die Verwaltung beauftragt, zunächst für ein einzelnes Objekt ein Konzept für eine Photovoltaik-Anlage in kommunaler Trägerschaft zu erstellen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2006 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 4- Einführung von Windelsäcken in Hamminkeln - Einführung einer ''Sozialklausel'' bei den Abfallgebühren - Entlastung von Familien mit Kleinkindern durch Gewährung eines jährlichen ZuschussesZur Vorlage · 2006/0147 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2006/0147 befasst sich mit drei verschiedenen Themenbereichen der Abfallentsorgung und Gebührenstruktur in Hamminkeln. Ein zentraler Punkt ist die mögliche Einführung eines Windelsacksystems. Die Verwaltung hat hierfür die Kosten und verschiedene Entsorgungsmodelle kalkuliert. Im Rahmen eines Bringsystems, bei dem die Säcke am Bauhof abgegeben werden, werden Kosten von etwa 1,00 Euro pro Sack geschätzt. Ein Holsystem durch den bestehenden Entsorger würde etwa 1,25 Euro pro Sack kosten. Berechtigt für das System wären Kinder bis zum 32. Lebensmonat sowie Personen mit krankheitsbedingter Inkontinenz gegen Vorlage eines ärztlichen Attests. Die Verwaltung empfiehlt, das Bringsystem für ein Jahr probeweise einzuführen, um die Auswirkungen auf das Gesamtsystem zu prüfen.
Hinsichtlich der Einführung einer Sozialklausel bei den Abfallgebühren stellt die Verwaltung fest, dass eine allgemeine Degression der Gebühren aufgrund der Familienverhältnisse rechtlich unzulässig ist. Eine Ermäßigung sei lediglich im Einzelfall bei unbilliger Härte möglich, wobei die daraus resultierenden Ausfälle aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren wären.
Zudem wurde die Gewährung eines jährlichen Zuschusses zur Entlastung von Familien mit Kleinkindern geprüft. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Zahlung einer solchen Beihilfe zur Ergänzung des allgemeinen Familienlastenausgleichs die kommunale Verbandskompetenz überschreiten könnte. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat daher, weder eine Sozialklausel noch den beantragten jährlichen Zuschuss einzuführen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2006 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 5Ausbau der Neuhardenbergstraße in Hamminkeln hier: BaubeschlussZur Vorlage · 2006/0148 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Ausbau der Neuhardenbergstraße in Hamminkeln sieht den endgültigen Ausbau eines bestimmten Straßenabschnitts sowie des Stichweges „A“ vor. Hintergrund der Maßnahme sind Niederschlagsereignisse im August 2006, die zu Überflutungen der Baustraße und Beeinträchtigungen der Zuwegung zu neu errichteten Einfamilienhäusern führten. Während in bereits ausgebauten Bereichen des Bebauungsplans Nr. 13 durch vorhandene Mulden- und Rigolensysteme kein Rückstau auftrat, soll der betroffene Bereich der Neuhardenbergstraße nun analog zu den Straßen Märkische Straße und Graf-von-Hardenbergstraße fertiggestellt werden. Der Ausbau des Stichweges „A“ ist zudem erforderlich, um die Abrechnung der Erschließungsbeiträge für die Märkische Straße durchführen zu können.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 76.350,00 Euro, wobei der Ausbau der Neuhardenbergstraße mit 63.500,00 Euro und die Errichtung des Stichweges „A“ mit 12.850,00 Euro veranschlagt werden. Da im Haushaltstitel für Straßenausbau im Bereich des Bebauungsplans Nr. 13 lediglich 2.240,75 Euro zur Verfügung stehen, wird als Deckungsvorschlag der Haushaltstitel für die Kanalisation im selben Bereich herangezogen, welcher über ein Guthaben von 93.826,04 Euro verfügt. Der Bauausschuss wird angehalten, den Baubeschluss vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat zu fassen und dem Rat die überplanmäßige Bereitstellung der Mittel zu empfehlen.
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Beratungsfolge
- 21.09.2006 · Rat (15. Sitzung)
- 24.08.2006 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 6Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 7Mitteilungen und Anfragen