Solartechnik auf Dächern stadteigener Gebäude hier: CDU-Antrag vom 27.01.2006
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Die Beschlussvorlage 2006/0146 befasst sich mit der Nutzung von Dachflächen stadteigener Gebäude für Solartechnik, basierend auf einem Antrag der CDU vom 27. Januar 2006. Im Fokus steht dabei die Prüfung einer fotovoltaischen Nutzung, da solarthermische Lösungen nach aktuellem Stand nur bei der Installation spezifischer Heizungsarten wirtschaftlich in Betracht kommen.
Für eine Umsetzung der Photovoltaik müssen geeignete Dachflächen identifiziert werden, die nach Süden exponiert sind und eine Mindestneigung von 25 Grad aufweisen. Flachdächer sind zwar nutzbar, erfordern jedoch aufgrund notwendiger Aufständerungen höhere Kosten und erschweren die Wartung, da Module bei Dacharbeiten demontiert werden müssten.
Die Vorlage unterscheidet zwischen zwei Modellen der Nutzung. Bei einer Verpachtung an Dritte sind ein Vertrag zur Regelung von Laufzeiten und Pachtzinsen sowie eine Bankbürgschaft zur Absicherung von Rückbaukosten und möglichen Schäden erforderlich. Alternativ wird eine städtische Eigennutzung geprüft, die eine eigene Planung, Investitionen und die Versteuerung der Erträge voraussetzt. Als Beispiel für eine Anlage mit 10 kWp werden Investitionskosten von 40.000 Euro netto und ein kalkulierter Reinertrag von etwa 32.500 Euro über einen Zeitraum von 20 Jahren angeführt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bauausschuss die Verwaltung beauftragt, zunächst für ein einzelnes Objekt ein Konzept für eine Photovoltaik-Anlage in kommunaler Trägerschaft zu erstellen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2006kein Ergebnis hinterlegt
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