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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Projekt "Jedem Kind sein Instrument"Zur Vorlage · 2009/0059 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Umsetzung des musikalpädagogischen Projekts „Jedem Kind sein Instrument“ in den Grundschulen der Stadt Hamminkeln ab dem Schuljahr 2009/2010. Das Projekt, das im Rahmen der Kulturhauptstadt 2010 als Kooperationsprojekt im Ruhrgebiet konzipiert wurde, ermöglicht es Erstklässlern, verschiedene Instrumente kennenzulernen. Die Gemeinschaftsgrundschulen Hamminkeln sowie die Grundschule Mehrhoog haben Interesse an einer Teilnahme bekundet.
Als Durchführungsorgan für das Angebot ist die Musikschule Hamminkeln vorgesehen. Im ersten Schuljahr findet der Unterricht entgeltfrei statt, wobei die Finanzierung durch Zuschüsse einer Stiftung erfolgt. Ab dem zweiten Schuljahr ist ein Elternbeitrag vorgesehen, wobei Kinder aus Familien, die ALG/II- oder Sozialhilfe beziehen, von den Gebühren befreit sind; die entsprechenden Ausfälle werden durch die Stiftung gedeckt.
Für die Anschaffung von Instrumenten ab dem zweiten Schuljahr ist eine Kostenbeteiligung der Kommune von 50 % vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass dieser kommunale Anteil durch private Spenden, Fördervereine oder die Nutzung vorhandener Instrumente reduziert werden kann. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Umsetzung des Projektes beschließt und die Verwaltung mit dem Abschluss der notwendigen Kooperationsvereinbarungen beauftragt. Über die Weiterführung und mögliche Erweiterung des Projekts soll in den Folgejahren entschieden werden.
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Beratungsfolge
- 18.06.2009 · Rat (33. Sitzung)
- 07.05.2009 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (17. Sitzung)
- 2Wahl von Schiedspersonen in der Stadt Hamminkeln
- 3Vorlage der Haushaltsrechnung des Kernhaushaltes für das Haushaltsjahr 2008Zur Vorlage · 2009/0080 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2009/0080 befasst sich mit der Vorlage der Haushaltsrechnung des Kernhaushaltes für das Haushaltsjahr 2008. Gemäß der geltenden Gemeindeordnung ist am Ende eines jeden Haushaltsjahres der Nachweis über das Ergebnis der Haushaltswirtschaft im Rahmen einer Jahresrechnung zu erbringen. Die Erstellung dieser Jahresrechnung obliegt der Kämmerin, wobei die Vorlage beim Rat bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen muss.
In der Begründung wird angeführt, dass der Jahresabschluss aufgrund einer Systemumstellung nicht zur Sitzung des Rates am 26. März vorgelegt werden konnte. Die nun vorliegende Jahresrechnung für den Kernhaushalt des Jahres 2008 ist den Sitzungsunterlagen beigefügt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Kernhaushaltes für das Jahr 2008 zur Kenntnis genommen wird. Zudem wird beantragt, dass der Rat die Jahresrechnung zur Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleitet. Dieser nutzt für die Durchführung der Prüfung das Rechnungsprüfungsamt.
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Beratungsfolge
- 18.06.2009 · Rat (33. Sitzung)
- 4Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung; hier: Vermessungskosten und Wertanpassungen im Rahmen der Vorfinanzierung des Radweges Loikum-WertherbruchZur Vorlage · 2009/0043 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, im Rahmen der Beschlussvorlage 2009/0043 eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von etwa 70.000 Euro bereitzustellen. Gegenstand der Vorlage ist die Deckung von Vermessungskosten sowie anstehenden Wertanpassungen im Zusammenhang mit der Vorfinanzierungsvereinbarung für den Neubau des Radweges zwischen der Ortsdurchfahrt Wertherbruch und der Antonius-Straße bei Loikum.
Im Dezember 2003 wurde mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen eine Vereinbarung zur Vorfinanzierung dieser Maßnahme getroffen. Während der Bau des Radweges bereits abgeschlossen ist, steht die Endabrechnung des Grunderwerbs noch aus. Der Landesbetrieb Straßenbau hat für die erworbenen Flächen Vermessungen in mehreren Abschnitten veranlasst. Neben bereits abgerechneten Kosten in Höhe von rund 20.700 Euro werden weitere Vermessungskosten von etwa 67.000 Euro erwartet. Zudem wird eine Summe von circa 3.000 Euro für voraussichtliche Wertanpassungen der Flächen veranschlagt. Aktuell liegt eine Teilrechnung eines Vermessungsingenieurs über rund 24.000 Euro zur Begleichung vor.
Die Verwaltung empfiehlt die Bereitstellung der Mittel für das laufende Jahr. Die Finanzierung soll durch Einsparungen aus der Baumaßnahme „Straßenausbau im B-Plan Nr. 2, Mehrhoog, An der kath. Kirche“ erfolgen. Es stehen entsprechende Ausgabeermächtigungen im Haushalt zur Verfügung. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel in der genannten Höhe beschließen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2009 · Rat (33. Sitzung)
- 57. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Marienthal" - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2009/0066 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2009/0066 befasst sich mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Marienthal“. Ziel der Änderung ist die Aktualisierung eines Teilbereichs an der Pastor-Winkelmann-Straße hinsichtlich städtebaulicher und verkehrstechnischer Anforderungen. Das Verfahren wurde bereits im Dezember 2008 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt.
Im Rahmen der Offenlage zwischen Februar und März 2009 gingen Stellungnahmen verschiedener Behörden ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl aufgrund der Lage im ehemaligen Kampfgebiet geophysikalische Untersuchungen sowie Sicherheitsdetektionen bei Erdarbeiten. Ein entsprechender Hinweis wurde in die Planung aufgenommen. Die Bauleitplanung der Bezirksregierung Düsseldorf wies darauf hin, dass Belange des Immissions-, Abfall-, Wasser- sowie Natur- und Landschaftsschutzes durch die Stadt Hamminkeln zu prüfen seien. Die Stadt hat diese Belange im Aufstellungsverfahren geprüft und den Kreis Wesel als Untere Immissionsschutzbehörde beteiligt, wobei seitens des Kreises keine Bedenken angemeldet wurden.
Der Kreis Wesel verwies zudem auf mögliche Geräuschemissionen durch Einzelhandelsbetriebe und ein Bistro gegenüber der angrenzenden Wohnnachbarschaft. Die Verwaltung hält fest, dass die bauliche Nutzung als Allgemeines Wohngebiet unverändert bleibt und die Betriebe somit den immissionsschutzrechtlichen Rahmen dieses Gebiets einhalten müssen. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Satzungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2009 · Rat (33. Sitzung)
- 13.05.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (29. Sitzung)
- 6Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 2009/0071 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2009/0071 befasst sich mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Nordrhein-Westfalen. Ziel der Richtlinie ist die Erreichung eines guten Zustands aller Oberflächengewässer und des Grundwassers bis spätestens 2027. Die rechtliche Grundlage bildet ein europäischer Ordnungsrahmen, der durch Bundes- und Landesrecht, wie das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz, in Deutschland und Nordrhein-Westfalen umgesetzt wurde.
Für die Bewirtschaftung wurden in Nordrhein-Westfalen Planungseinheiten definiert, die auf natürlichen Einzugsgebieten basieren. Für die Landesanteile an den Flussgebieten Rhein, Weser, Ems und Maas wurden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erstellt. Diese enthalten Analysen von Belastungsursachen, konkrete Bewirtschaftungsziele sowie Beschreibungen von Maßnahmen zur Minderung stofflicher Belastungen und zur ökologischen Gewässerentwicklung. Die Finanzierung der Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen wird auf etwa 2,1 Milliarden Euro bis zum Jahr 2027 geschätzt, wobei die Kosten je nach Zuständigkeit von Kommunen, Wasserverbänden oder anderen Trägern zu tragen sind.
Für die Stadt Hamminkeln sind spezifische Wasserkörpergruppen innerhalb des Flussgebietes Issel betroffen. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt empfiehlt, den Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen. Dabei soll sich die Stadtverwaltung das Recht vorbehalten, weitergehende Stellungnahmen zur Maßnahmen- und Kostenträgerschaft abzugeben. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit an den Entwürfen der Bewirtschaftungspläne ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2009 · Rat (33. Sitzung)
- 13.05.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (29. Sitzung)
- 7Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes: hier: Errichtung Feuerwehrgerätehaus MehrhoogZur Vorlage · 2009/0088 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes durch die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Mehrhoog. Als Standort wurde der Bereich „Schnellenhof“ vorgesehen, für den bereits im Jahr 2006 eine Entscheidung des Rates vorlag. Die aktuelle Entwurfsplanung sieht auf einem städtischen Grundstück von etwa 1.450 Quadratmetern einen Baukörper mit einer Brutto-Grundfläche von 325 Quadratmetern vor. Dieser umfasst ein Mannschaftsgebäude sowie eine Fahrzeughalle.
Die Planung berücksichtigt den Wunsch der Wehrführung, Kapazitäten für zukünftige Entwicklungen zu schaffen. So ist die Unterbringung von zwei Großfahrzeugen sowie die Bereitstellung einer Reservefläche für ein weiteres Mannschaftstransportfahrzeug vorgesehen. Insgesamt sollen auf dem Grundstück 21 Stellplätze errichtet werden. Die Kostenschätzung für das Bauvorhaben beläuft sich inklusive Nebenkosten, Außenanlagen und Inneneinrichtung auf 560.000 Euro.
Ein Vergleich der Standorte ergab, dass die Errichtung am Standort „Schnellenhof“ wirtschaftlicher ist als ein Umbau eines Objektes in der Reeser Straße. Die Verwaltung favorisiert diesen Standort zudem, da hier die baurechtlichen Grundlagen für eine bedarfsgerechte Planung eingehalten werden können. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Errichtung auf Basis der vorliegenden Planung zu beschließen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2009 sollen außerplanmäßig aus dem Konjunkturpaket II bereitgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 18.06.2009 · Rat (33. Sitzung)
- 04.06.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung)
- 8Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes: hier: Schaffung von Umkleideräumen und Stellflächen für das Feuerwehrgerätehaus BrünenZur Vorlage · 2009/0089 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2009/0089 befasst sich mit der Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes, konkret mit der Schaffung von Umkleideräumen und Stellflächen für das Feuerwehrgerätehaus in Brünen. Im Auftrag des Feuerschutsausschusses aus dem Jahr 2008 wurden verschiedene Konzepte zur Behebung bestehender Defizite entwickelt, wobei auch alternative Standorte untersucht wurden.
Die Verwaltung schlägt vor, am bestehenden Standort in Brünen Umkleidemöglichkeiten im Gebäude zu schaffen, Parkmöglichkeiten einzurichten und einen kreuzungsfreien Verkehr zu gewährleisten. Diese Maßnahmen, die auch eine energetische Aufwertung des Gebäudes beinhalten, werden nach einer Kostenschätzung auf 493.969 Euro kalkuliert. Ein Neubau am Standort Mattenkamp wird mit geschätzten Kosten von 981.500 Euro gegenübergestellt, wobei die Verwaltung darauf hinweist, dass die Gebäudesubstanz des aktuellen Standorts in einem altersentsprechend guten Zustand ist. Zudem wird angemerkt, dass die Erwerbung notwendiger Grundstücksflächen im direkten Umfeld des derzeitigen Feuerwehrgerätehauses nicht möglich ist.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellplatzsituation am Feuerwehrgerätehaus Brünen zu verbessern und die neuen Umkleideräumlichkeiten zu schaffen. Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel soll im Haushaltsjahr 2010 erfolgen, wobei die Umsetzung mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II geplant ist.
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Beratungsfolge
- 18.06.2009 · Rat (33. Sitzung)
- 04.06.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung)
- 9Mittelverwendung im Rahmen des Konjunkturpaketes IIZur Vorlage · 2009/0084 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2009/0084 befasst sich mit der Verwendung von Mitteln aus dem Konjunkturpaket II, die der Stadt Hamminkeln von der Bezirksregierung Düsseldorf zugewiesen wurden. Insgesamt stehen hierfür 2.291.064 € zur Verfügung, wobei 1.187.093 € für die Bildungsinfrastruktur und 1.103.971 € für die allgemeine Infrastruktur vorgesehen sind. Die Finanzierung setzt sich aus 75 % Bundesmitteln, 12,5 % Landesmitteln und einem Eigenanteil von 12,5 % zusammen. Für Maßnahmen, die bis Ende 2010 begonnen wurden, muss die Auszahlung bis spätestens 31.12.2011 erfolgen.
Im Bereich der Bildungsinfrastruktur schlägt die Verwaltung die energetische Sanierung des Schulzentrums Hamminkeln inklusive einer Gebäudeverbindung für etwa 800.000 € sowie energetische Aufwertungen der Hauptschule und der Grundschulen Dingden für circa 390.000 € vor. Zudem ist die Errichtung einer Bücherei im Untergeschoss der Realschule am Schulzentrum geplant, die mit rund 200.000 € kalkuliert wird. Dieses Vorhaben soll einen barrierefreien Zugang für die Öffentlichkeit ermöglichen und die Umsetzung wird aus dem Investitionsprogramm von 2010 nach 2009 vorgezogen.
Für den Bereich Infrastruktur sieht die Vorlage den Bau eines Feuerwehrgerätehauses in Mehrhoog für etwa 560.000 € sowie die Umgestaltung und energetische Aufwertung am Standort Brünen für circa 400.000 € vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, diese Mittelverwendung zu beschließen und die Verwaltung zu ermächtigen, Prioritäten bei bestimmten Maßnahmen festzulegen. Zudem wird die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel für das Jahr 2009 beschlossen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2009 · Rat (33. Sitzung)
- 04.06.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung)
- 10Sanierung und Erweiterung Jugendtreff WertherbruchZur Vorlage · 2009/0095 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2009/0095 liegt ein Antrag vor, der die Nutzungsvereinbarung für das Jugendtreffgebäude in Wertherbruch sowie die geplante Sanierung und Erweiterung des Objekts betrifft. Der Bürgerbusverein Loikum – Wertherbruch e.V. und der Alte Herrlichkeit Wertherbruch e.V. beantragen, den Verein Alte Herrlichkeit Wertherbruch e.V. anstelle der Rheinischen Landjugend in die bestehende Vereinbarung mit der Stadt Hamminkeln über die Nutzung des Gebäudes aufzunehmen. Beide Vereine beabsichtigen, die Unterhaltskosten des Jugendtreffs gemeinsam zu tragen.
Zudem beantragt ein neu formierter Arbeitskreis Umbau Jugendtreff Wertherbruch, dass die Stadt Hamminkeln einen LEADER-Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf für die geplante Erweiterung und Sanierung stellt. Das Vorhaben sieht vor, das Gebäude zu einer Dorfgemeinschaftseinrichtung auszubauen, indem ebenerdige öffentliche Versammlungsräume mit einer Gesamtnutzfläche von 50 Quadratmetern sowie eine Garage für den Bürgerbus geschaffen werden. Die Sanierungsmaßnahmen umfassen die Erneuerung der Sanitäranlagen inklusive einer behindertengerechten Toilette, die Instandsetzung von Türen und Fenstern sowie die Anbringung einer Wärmedämmung.
Die kalkulierten Gesamtkosten belaufen sich auf 165.035,11 Euro. Ein Teilbetrag von 88.364,92 Euro soll durch LEADER-Mittel zu 50 Prozent gefördert werden, sofern die Stadt Hamminkeln die entsprechende Gegenfinanzierung bereitstellt. Nach Abzug von Förderungen, Eigenleistungen und Spenden verbleibt ein Finanzierungsbedarf der Stadt in Höhe von 42.445,00 Euro. Der Rat wird gebeten, die Änderung der Nutzungsvereinbarung sowie die Beantragung der Fördermittel und die außerplanmäßige Bereitstellung der Haushaltsmittel zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2009 · Rat (33. Sitzung)
- 11Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2010Zur Vorlage · 2009/0077 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln mit der Nummer 2009/0077 befasst sich mit der Planung der Ausbildungskapazitäten für das Jahr 2010. Die Verwaltung legt dar, dass derzeit Ausbildungen in verschiedenen Bereichen der Verwaltung sowie in den Bereichen Bauhof, Kläranlage und Bäderbetriebe stattfinden. Die Anzahl der Auszubildenden variiert je nach Berufsgruppe und Abschlussjahrgang.
Der Vorschlag sieht vor, die Einstellung neuer Auszubildender auf jene Berufe zu beschränken, in denen im Jahr 2010 eine Ausbildung beendet wird. Dabei sollen die räumlichen Kapazitäten sowie die Betreuungsmöglichkeiten berücksichtigt werden. Ein weiterer Aspekt der Planung ist die Berücksichtigung der personellen Bindung, da nach Abschluss der Ausbildung in der Regel eine einjährige Anschlussbeschäftigung angestrebt wird.
Der konkrete Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss sieht vor, im Jahr 2010 eine Ausbildungsstelle für eine Fachkraft für Abwassertechnik einzurichten. Die finanziellen Auswirkungen werden mit Personalauszahlungen in Höhe von etwa 12.000 Euro pro Jahr angegeben, wobei entsprechende Ausgabeermächtigungen im Haushalt zur Verfügung stehen. Die Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 4. Juni 2009 sowie des Rates am 18. Juni 2009 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2009 · Rat (33. Sitzung)
- 04.06.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung)
- 12Erwerb einer Mitgliedschaft hier: Förderverein der Hochschule Rhein-WaalZur Vorlage · 2009/0093 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, dem Förderverein der Hochschule Rhein-Waal beizutreten. Die entsprechende Beschlussvorlage wurde nach einer Berichterstattung im Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung für die Ratssitzung am 18. Juni 2009 vorgelegt.
Der Förderverein wurde im Rahmen einer Gründungsversammlung am 21. April 2009 ins Leben gerufen. Die Geschäftsführung des Vereins wird durch die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer wahrgenommen. Ziel der Organisation ist die ideelle sowie finanzielle Unterstützung der Hochschule Rhein-Waal.
Für die Mitgliedschaft ist ein jährlicher Beitrag in Höhe von 230 Euro vorgesehen. Die finanziellen Mittel hierfür sind im Haushalt unter den entsprechenden Ausgabeermächtigungen des jeweiligen Produkts verfügbar.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Beitritt zum Förderverein der Hochschule Rhein-Waal e.V. beschließt. Zudem ist vorgesehen, dass der Bürgermeister die Stadt Hamminkeln als Vertreter in der Mitgliederversammlung des Vereins vertritt.
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Beratungsfolge
- 18.06.2009 · Rat (33. Sitzung)
- 13Querungshilfen auf der Pastor-Winkelmann-Straße in Marienthal hier: Unterrichtung des RatesZur Vorlage · 2009/0094 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2009/0094 dient der Unterrichtung des Rates über die Situation der Querungshilfen in der Pastor-Winkelmann-Straße im Ortsteil Marienthal. Der Bürgermeister hat das Dokument zur Beratung in der Ratssitzung am 18. Juni 2009 vorgelegt.
Der Inhalt der Vorlage beschränkt sich auf die Information über den Sachverhalt bezüglich der genannten Querungshilfen. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass entsprechende Ausgabeermächtigungen im Rahmen des Produkts unter dem zuständigen Sachkonto zur Verfügung stehen. Eine weitere inhaltliche Erläuterung zum konkreten Zustand oder zu geplanten Maßnahmen geht aus dem vorliegenden Dokument nicht hervor.
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Beratungsfolge
- 18.06.2009 · Rat (33. Sitzung)
- 14Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 15Mitteilungen und Anfragen