Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Nordrhein-Westfalen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2009/0071 befasst sich mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Nordrhein-Westfalen. Ziel der Richtlinie ist die Erreichung eines guten Zustands aller Oberflächengewässer und des Grundwassers bis spätestens 2027. Die rechtliche Grundlage bildet ein europäischer Ordnungsrahmen, der durch Bundes- und Landesrecht, wie das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz, in Deutschland und Nordrhein-Westfalen umgesetzt wurde.
Für die Bewirtschaftung wurden in Nordrhein-Westfalen Planungseinheiten definiert, die auf natürlichen Einzugsgebieten basieren. Für die Landesanteile an den Flussgebieten Rhein, Weser, Ems und Maas wurden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erstellt. Diese enthalten Analysen von Belastungsursachen, konkrete Bewirtschaftungsziele sowie Beschreibungen von Maßnahmen zur Minderung stofflicher Belastungen und zur ökologischen Gewässerentwicklung. Die Finanzierung der Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen wird auf etwa 2,1 Milliarden Euro bis zum Jahr 2027 geschätzt, wobei die Kosten je nach Zuständigkeit von Kommunen, Wasserverbänden oder anderen Trägern zu tragen sind.
Für die Stadt Hamminkeln sind spezifische Wasserkörpergruppen innerhalb des Flussgebietes Issel betroffen. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt empfiehlt, den Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen. Dabei soll sich die Stadtverwaltung das Recht vorbehalten, weitergehende Stellungnahmen zur Maßnahmen- und Kostenträgerschaft abzugeben. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit an den Entwürfen der Bewirtschaftungspläne ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2009kein Ergebnis hinterlegt
- 13.05.2009kein Ergebnis hinterlegt
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