Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (29. Sitzung)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 17. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Marienthal" - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2009/0066 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2009/0066 befasst sich mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Marienthal“. Ziel der Änderung ist die Aktualisierung eines Teilbereichs an der Pastor-Winkelmann-Straße hinsichtlich städtebaulicher und verkehrstechnischer Anforderungen. Das Verfahren wurde bereits im Dezember 2008 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt.
Im Rahmen der Offenlage zwischen Februar und März 2009 gingen Stellungnahmen verschiedener Behörden ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl aufgrund der Lage im ehemaligen Kampfgebiet geophysikalische Untersuchungen sowie Sicherheitsdetektionen bei Erdarbeiten. Ein entsprechender Hinweis wurde in die Planung aufgenommen. Die Bauleitplanung der Bezirksregierung Düsseldorf wies darauf hin, dass Belange des Immissions-, Abfall-, Wasser- sowie Natur- und Landschaftsschutzes durch die Stadt Hamminkeln zu prüfen seien. Die Stadt hat diese Belange im Aufstellungsverfahren geprüft und den Kreis Wesel als Untere Immissionsschutzbehörde beteiligt, wobei seitens des Kreises keine Bedenken angemeldet wurden.
Der Kreis Wesel verwies zudem auf mögliche Geräuschemissionen durch Einzelhandelsbetriebe und ein Bistro gegenüber der angrenzenden Wohnnachbarschaft. Die Verwaltung hält fest, dass die bauliche Nutzung als Allgemeines Wohngebiet unverändert bleibt und die Betriebe somit den immissionsschutzrechtlichen Rahmen dieses Gebiets einhalten müssen. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Satzungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2009 · Rat (33. Sitzung)
- 13.05.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (29. Sitzung)
- 28. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 "Ortskern östlich der B 473 (ehemals B 473, jetzt L 602) in Dingden - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2009/0067 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2009/0067 behandelt die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 „Ortskern östlich der B 473“ in Dingden. Grundlage für den Vorgang ist ein im Juli 2008 gestellter Antrag, der die Aufhebung einer Fußwegfläche zwischen der Weberstraße und der Straße „Am Spiegelkamp“ sowie eine Überprüfung der Wendehammerfläche zum Ziel hat.
Der von der Verwaltung erarbeitete Änderungsentwurf sieht vor, die Straße „Am Spiegelkamp“ als öffentliche Verkehrsfläche festzusetzen, wodurch die bisherige Fußwegfläche in eine Mischgebietsfläche umgewandelt wird. Aufgrund der neuen Verkehrsführung soll die Aufweitung des Wendehammers reduziert werden. Zudem wird eine Fläche südlich der Nordbrocker Straße, die bisher als Parkfläche diente, als Mischgebietsfläche ausgewiesen. Das Flurstück 1014, das im bestehenden Plan als Grünfläche geführt wird, soll im Entwurf als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (verkehrsberuhigter Bereich) festgesetzt werden.
Hinsichtlich der baulichen Nutzung sieht der Entwurf vor, die Flächen grundsätzlich als Mischgebiet auszuweisen, mit Ausnahme des Grundstücks der Feuerwehr, das als Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt wird. Die Bauweise orientiert sich am Bestand, wobei im Bereich der Nordbrocker Straße und „Am Spiegelkamp“ eine eingeschossige Bauweise vorgesehen ist. Am Kreisverkehr ist eine Bebauung bis zu drei Vollgeschossen möglich. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung wird gebeten, die Verwaltung mit der Durchführung der Behördenbeteiligung sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 13.05.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (29. Sitzung)
- 33. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Mehrhoog" - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2009/0068 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2009/0068 wird die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“ zur Beratung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB.
Die Grundlage der Vorlage bilden Bauvoranfragen aus dem Jahr 2007. Eine vorangegangene Beteiligung der Fachbehörden hat ergeben, dass wesentliche Belange des Landschafts- und Gewässerschutzes einer Änderung des Bebauungsplanes nicht entgegenstehen.
Der Inhalt der geplanten Änderung umfasst die Erweiterung der gewerblich nutzbaren und überbaubaren Grundstücksfläche in östlicher Richtung. Damit einhergehend sollen die privaten Grünflächen eingekürzt werden. Zudem ist der Entfall der Zweckbindung der Flächen als Kleingärten sowie der Wegfall des Fußweges entlang des Wolfstranges vorgesehen, da dieser für die Erschließung der Kleingärten nicht mehr benötigt wird.
Der zusätzliche Eingriff in Natur und Landschaft soll durch die Rücknahme der Kleingartennutzung auf den verbleibenden Flächen teilweise kompensiert werden. Als weitere Maßnahmen sind eine Abgründung der gewerblichen Baufläche zum Niederungsbereich des Wolfstranges sowie punktuelle Pflanzmaßnahmen auf der privaten Grünfläche vorgesehen. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung zu fassen.
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- 13.05.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (29. Sitzung)
- 4Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Fläche als Sondergebiet in WertherbruchZur Vorlage · 2009/0070 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2009/0070 liegt ein Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamminkeln vor. Ziel ist die Ausweisung einer Fläche als Sondergebiet im Ortsteil Wertherbruch, um eine Erweiterung der bestehenden Nutzung am Standort Hölzer Weg zu ermöglichen.
An dem betreffenden Standort im Außenbereich wird seit 1998 ein Weinkontor betrieben, der über die reine Lagerung hinaus auch Räumlichkeiten für Weinverkostungen, Verkäufe und Schulungen umfasst. Da der Standort im aktuellen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist, ist die geplante Erweiterung der Nutzung, die insbesondere die Einrichtung einer Gastronomie umfasst, derzeit nicht genehmigungsfähig. Die Verwaltung führt aus, dass die angestrebte gastronomische Nutzung bauordnungsrechtlich als eigenständiger Betriebszweig einzustufen ist und nicht als bloße Erweiterung des bestehenden Betriebs gewertet werden kann.
Um die beabsichtigte Entwicklung zu ermöglichen, wird die Einrichtung eines Sondergebiets vorgeschlagen, welches inhaltlich auf die geplanten Nutzungen begrenzt werden soll. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll darüber beraten, ob die beschriebene Standortentwicklung erwünscht ist und eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet werden soll. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Ausschusses am 13. Mai 2009 sowie des Rates am 18. Juni 2009 vorgesehen.
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- 13.05.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (29. Sitzung)
- 5Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 2009/0071 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2009/0071 befasst sich mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Nordrhein-Westfalen. Ziel der Richtlinie ist die Erreichung eines guten Zustands aller Oberflächengewässer und des Grundwassers bis spätestens 2027. Die rechtliche Grundlage bildet ein europäischer Ordnungsrahmen, der durch Bundes- und Landesrecht, wie das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz, in Deutschland und Nordrhein-Westfalen umgesetzt wurde.
Für die Bewirtschaftung wurden in Nordrhein-Westfalen Planungseinheiten definiert, die auf natürlichen Einzugsgebieten basieren. Für die Landesanteile an den Flussgebieten Rhein, Weser, Ems und Maas wurden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erstellt. Diese enthalten Analysen von Belastungsursachen, konkrete Bewirtschaftungsziele sowie Beschreibungen von Maßnahmen zur Minderung stofflicher Belastungen und zur ökologischen Gewässerentwicklung. Die Finanzierung der Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen wird auf etwa 2,1 Milliarden Euro bis zum Jahr 2027 geschätzt, wobei die Kosten je nach Zuständigkeit von Kommunen, Wasserverbänden oder anderen Trägern zu tragen sind.
Für die Stadt Hamminkeln sind spezifische Wasserkörpergruppen innerhalb des Flussgebietes Issel betroffen. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt empfiehlt, den Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen. Dabei soll sich die Stadtverwaltung das Recht vorbehalten, weitergehende Stellungnahmen zur Maßnahmen- und Kostenträgerschaft abzugeben. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit an den Entwürfen der Bewirtschaftungspläne ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2009 · Rat (33. Sitzung)
- 13.05.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (29. Sitzung)
- 62. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Gewerbegebiet an der Issel" in Hamminkeln - SachstandsberichtZur Vorlage · 2009/0072 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2009/0072 informiert die Verwaltung über den aktuellen Sachstand zur zweiten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Gewerbegebiet an der Issel“. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Gleisanschlusses auf dem Gelände eines Unternehmens.
Im Rahmen der Planung wurde die Anordnung der Ladegleise angepasst, um Teile des vorhandenen Gehölzbestandes zu erhalten. Dies betrifft Bereiche an der ehemaligen Kleingartenanlage sowie Abschnitte entlang der Industriestraße. Die Umsetzung erfolgt nach dem Grundsatz der Innenentwicklung, wodurch die Erstellung eines Umweltberichts sowie die Verpflichtung zu Ausgleichsmaßnahmen entfallen.
Dennoch ist eine artenschutzrechtliche Prüfung aufgrund von Fledermausvorkommen erforderlich. Die hierfür notwendigen faunistischen Untersuchungen werden voraussichtlich im Sommer abgeschlossen. Parallel dazu werden bis zum Sommer auch die immissionsschutzrechtlichen Untersuchungen zur Verträglichkeit der Maßnahmen mit dem baulichen Umfeld durchgeführt. Erst nach Vorliegen dieser Ergebnisse kann das formelle Beteiligungsverfahren eingeleitet werden. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung wird gebeten, den Sachstand zur Kenntnis zu nehmen.
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- 13.05.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (29. Sitzung)
- 749. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fläche für Energieversorgung in Mehrhoog) - SachstandsberichtZur Vorlage · 2009/0073 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2009/0073 informiert über den aktuellen Sachstand zur 49. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamminkeln. Ziel dieser Änderung ist die Ausweisung einer Fläche für die Energieversorgung im Bereich Wittenhorst. Hintergrund des Vorhabens ist die Errichtung einer Schaltanlage am Netzknoten Wittenhorst, die für die Einspeisung des Stroms aus dem im Industriepark Mussum geplanten GDKW-Kraftwerk in das RWE-Netz erforderlich ist.
Im Rahmen eines parallel laufenden Bauantragsgesuchs forderte die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Wesel eine Überprüfung weiterer möglicher Standorte im Landschaftsschutzgebiet. Hierzu wurden Flächen unmittelbar östlich und westlich der K 6 (Schledenhorster Straße) untersucht. Die durch die RWE durchgeführten Untersuchungen ergaben in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde, dass der ursprünglich vorgesehene Standort beibehalten werden kann.
Die Planung für diesen Standort wurde im Zuge des Antragsverfahrens lediglich geringfügig modifiziert. Der im Dezember 2008 gefasste Aufstellungsbeschluss bleibt von dieser Anpassung weitgehend unberührt. Die weiteren notwendigen Verfahrensschritte zur Durchführung der Flächennutzungsplanänderung werden nun auf Basis der modifizierten Planung und des ergänzten Umweltberichtes fortgeführt. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung wird gebeten, die Informationen zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 13.05.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (29. Sitzung)
- 8Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 9Mitteilungen und Anfragen