7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Marienthal" - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2009/0066 befasst sich mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Marienthal“. Ziel der Änderung ist die Aktualisierung eines Teilbereichs an der Pastor-Winkelmann-Straße hinsichtlich städtebaulicher und verkehrstechnischer Anforderungen. Das Verfahren wurde bereits im Dezember 2008 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt.
Im Rahmen der Offenlage zwischen Februar und März 2009 gingen Stellungnahmen verschiedener Behörden ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl aufgrund der Lage im ehemaligen Kampfgebiet geophysikalische Untersuchungen sowie Sicherheitsdetektionen bei Erdarbeiten. Ein entsprechender Hinweis wurde in die Planung aufgenommen. Die Bauleitplanung der Bezirksregierung Düsseldorf wies darauf hin, dass Belange des Immissions-, Abfall-, Wasser- sowie Natur- und Landschaftsschutzes durch die Stadt Hamminkeln zu prüfen seien. Die Stadt hat diese Belange im Aufstellungsverfahren geprüft und den Kreis Wesel als Untere Immissionsschutzbehörde beteiligt, wobei seitens des Kreises keine Bedenken angemeldet wurden.
Der Kreis Wesel verwies zudem auf mögliche Geräuschemissionen durch Einzelhandelsbetriebe und ein Bistro gegenüber der angrenzenden Wohnnachbarschaft. Die Verwaltung hält fest, dass die bauliche Nutzung als Allgemeines Wohngebiet unverändert bleibt und die Betriebe somit den immissionsschutzrechtlichen Rahmen dieses Gebiets einhalten müssen. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Satzungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2009kein Ergebnis hinterlegt
- 13.05.2009kein Ergebnis hinterlegt
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