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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Finanzierung der Sportanlage Mühlenrott in HamminkelnZur Vorlage · 2009/0132 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2009/0132 erläutert die Finanzierung der neuen Sportanlage „Mühlenrott“ in Hamminkeln. Die Finanzierung der Anlage erfolgt zum Teil durch einen Investitionszuschuss in Höhe von 3,5 Millionen Euro, der der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung für das Wirtschaftsjahr 2008 gewährt wurde. Der darüber hinausgehende Mittelbedarf wird durch bereits vorhandene sowie künftig anzusammelnde Sportstättenpauschalen gedeckt. Die Verwaltung stellt dazu fest, dass die direkte Finanzierung des Neubaus im Wesentlichen durch den Abfluss vorhandener liquider Mittel und nicht durch Veräußerungserlöse erfolgt.
Gleichzeitig wird die Bedeutung von Grundstücksverkäufen zur Sicherstellung der städtischen Liquidität hervorgehoben. Während im Neubaugebiet „Halfmannsfeld“ Bauland für etwa 120 Wohneinheiten zur Verfügung steht, ist die Erschließung aufgrund fehlender Nachfrage noch ausstehend. Im Baugebiet „Diersfordter Straße“ stehen 9.316 Quadratmeter Bauland für etwa 20 Wohneinheiten bereit, wobei eine kurzfristige Vermarktung aufgrund der konjunkturellen Lage derzeit nicht in Aussicht gestellt wird.
Hinsichtlich der bisherigen Sportplatzfläche an der Brüner Straße vertritt die Verwaltung derzeit nicht die Befürwortung einer Aufschließung für Wohnbebauung. Aufgrund eingeschränkter Freigaben durch die Bezirksregierung wird das Areal als Baulandreserve für eine zukünftige Entwicklung betrachtet. Die planerische Aufbereitung des Geländes an der Brüner Straße verfolgte ursprünglich das Ziel, durch eine Umplanung der Fläche eine vermarktungsfähige Nutzung zu schaffen, um die neue Sportanlage mitzufinanzieren.
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- 24.09.2009 · Rat (34. Sitzung)
- 2Zustimmung zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes NRW hier: Teilplan SiedlungsabfälleZur Vorlage · 2009/0098 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2009/0098 befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamminkeln zum Entwurf des neuen landesweiten Abfallwirtschaftsplanes Nordrhein-Westfalen. Der Entwurf, der durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellt wurde, verfolgt drei Kernziele: die Beseitigung von Abfällen ausschließlich innerhalb des Landes, die Begrenzung von Abfallimporten auf freie Kapazitäten sowie die Verstärkung des Marktgeschehens durch die Aufhebung bisheriger Verbindlichkeitserklärungen.
Die Verwaltung legt dar, dass die Stadt Hamminkeln und der Kreis Wesel hinsichtlich der Beseitigung im Land sowie der Abfallimporte keine Bedenken haben. Kritisch wird jedoch die geplante Aufhebung der Verbindlichkeitserklärungen bewertet. Die Stadt fordert, dass für alle Entsorgungsanlagen gleiche Bedingungen gelten müssen, sei es durch eine einheitliche Zuweisung von Abfällen oder durch einen einheitlichen Wettbewerb, der kommunale Investitionen berücksichtigt.
Zudem werden Fragen zur rechtssicheren Ausschreibung von Entsorgungsleistungen nach dem Prinzip der Nähe sowie zur flächendeckenden Sammlung von Bioabfällen aufgeworfen. Bei der Bioabfallsammlung wird die Berücksichtigung lokaler Faktoren wie Kosten und Abfallvermeidung gefordert. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, die vorliegende Stellungnahme gegenüber der zuständigen Landesbehörde abzugeben.
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Beratungsfolge
- 24.09.2009 · Rat (34. Sitzung)
- 01.07.2009 · Betriebsausschuss (11. Sitzung)
- 33. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Mehrhoog" - erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2009/0118 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“ sieht einen erneuten Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB vor.
Im Rahmen der Überarbeitung der Änderung wird eine Erweiterung des Geltungsbereichs vorgeschlagen. Neben dem östlich gelegenen Flurstück 318, das bisher als Dauerkleingarten ausgewiesen ist und im Änderungsentwurf als private Grünfläche festgesetzt werden soll, sollen weitere Flächen einbezogen werden. Hierbei handelt es sich um Teile der Flurstücke 249, 248, 247 sowie die angrenzenden Flurstücke 297 und 54. Da auf diesen Flächen keine Kleingartennutzung erfolgt oder zu erwarten ist, sollen diese ebenfalls als private Grünflächen festgesetzt werden, um einen ganzheitlichen Planungsansatz zu ermöglichen.
Durch die Erweiterung des Plangebietes werden auch der Wolfsstrang sowie ein Fuß- und Radweg Teil der Änderung. Nach Rücksprache mit dem Wasser- und Bodenverband Untere Issel Süd ist ein beidseitiger Unterhaltungsstreifen entlang des Wolfstrangs erforderlich. Aufgrund des Hinweises der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Wesel auf die Notwendigkeit einer integrierten Umweltprüfung schlägt die Verwaltung vor, die Änderung im Normalverfahren statt im vereinfachten Verfahren durchzuführen. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2009 · Rat (34. Sitzung)
- 27.08.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (30. Sitzung)
- 4Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB im Bereich der Unterbauernschaft in BrünenZur Vorlage · 2009/0120 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB im Bereich der Unterbauernschaft in Brünen. Ziel ist es, die bauliche Entwicklung der dort ansässigen Gewerbebetriebe, insbesondere eines Elektrounternehmens sowie eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmens, rechtlich abzusichern.
Bisher erfolgte die Erweiterung der Betriebsstätten durch Einzelgenehmigungen auf Basis des § 35 BauGB. Da der Kreis Wesel in seiner Funktion als Untere Landschaftsbehörde für weitere Befreiungen von landschaftsschutzrechtlichen Bestimmungen im ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet keine Zusage mehr in Aussicht stellt, wird ein Satzungsverfahren angestrebt. Da eine Aufstellung eines Bebauungsplanes an der fehlenden landesplanerischen Zustimmung gescheitert ist und eine Außenbereichssatzung keine Erweiterungsflächen erfassen kann, wird die Einleitung einer Innenbereichsatzung in Kombination mit einer Ergänzungssatzung vorgeschlagen.
Durch diese Maßnahme soll die bestehende Bebauung als Innenbereich deklariert und durch einzelne Außenbereichsgrundstücke ergänzt werden. Dies ermöglicht die Planung von Erweiterungsflächen für die betroffenen Betriebe und schafft öffentlich-rechtliche Verbindlichkeit. Die Fachverwaltung weist darauf hin, dass die Einstufung als Innenbereich im Vergleich zu ähnlichen Strukturen weitreichend ist, sieht das Verfahren jedoch als derzeit einzige Möglichkeit an, die weitere Entwicklung der ansässigen Betriebe sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2009 · Rat (34. Sitzung)
- 27.08.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (30. Sitzung)
- 5Anregung gemäß § 24 GO für einen Bereich in Marienthal - Geplanter Brückenbau zwischen dem Pfarrheim und dem WohngebietZur Vorlage · 2009/0122 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2009/0122 befasst sich mit einem Bürgerantrag, der den Verzicht auf den Bau einer zusätzlichen Brücke in Marienthal fordert. Der Antrag wurde durch die Marienthaler Kaufleute e.V. gestellt. Demgegenüber liegt ein Schreiben einer Anliegerin vor, welche die Realisierung der Brücke befürwortet.
Der geplante Brückenbau ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohnpark Klostermühle“. Die Brücke soll eine fußläufige Verbindung in Nordsüdrichtung zwischen dem Wohngebiet Im Isselgrund und der Wohnbebauung am Klosterweg schaffen. Diese Verbindung soll unabhängig von der Nutzung der Pastor-Winkelmann-Straße funktionieren.
Die Verwaltung führt aus, dass im Rahmen des früheren Aufstellungsverfahrens zum Verkehrserschließungsplan Klostermühle eine alternative Wegeführung nicht durchsetzbar war. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs wurden keine Bedenken gegen die Brückenführung geäußert. Nach Ansicht der Verwaltung haben sich seit dem damaligen Erkenntnisstand keine wesentlichen Änderungen ergeben, die gegen den Bau sprechen. Die Brücke dient der internen Vernetzung der Wohngebiete nördlich und südlich der Issel, da außerhalb der Pastor-Winkelmann-Straße keine weitere Verbindung besteht.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Bürgerantrag nicht zu folgen. Die Vorlage ist zur Beratung im Ausschuss am 27. August 2009 und im Rat am 24. September 2009 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2009 · Rat (34. Sitzung)
- 27.08.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (30. Sitzung)
- 6Über- und außerplanmäßige Ausgaben vom 01.01.2009 bis zum 31.08.2009Zur Vorlage · 2009/0126 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2009/0126 informiert den Rat über die im Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. August 2009 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Die vorliegenden Informationen basieren auf der Auswertung der Zahlungsströme durch die Kämmerei.
Dem Dokument ist zu entnehmen, dass die entsprechenden Auszahlungen und Aufwendungen innerhalb dieses Zeitraums von der Kämmerin genehmigt wurden. Die entsprechenden Details zu den einzelnen Posten sind in einer Anlage zur Vorlage aufgeführt. Zudem wird festgehalten, dass die Deckung der zusätzlichen Auszahlungen sowie der entstandenen Aufwendungen im genannten Zeitraum gewährleistet war. Die Vorlage dient der Information des Rats im Rahmen der Sitzung am 24. September 2009.
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Beratungsfolge
- 24.09.2009 · Rat (34. Sitzung)
- 7Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 8Mitteilungen und Anfragen