3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Mehrhoog" - erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“ sieht einen erneuten Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB vor.
Im Rahmen der Überarbeitung der Änderung wird eine Erweiterung des Geltungsbereichs vorgeschlagen. Neben dem östlich gelegenen Flurstück 318, das bisher als Dauerkleingarten ausgewiesen ist und im Änderungsentwurf als private Grünfläche festgesetzt werden soll, sollen weitere Flächen einbezogen werden. Hierbei handelt es sich um Teile der Flurstücke 249, 248, 247 sowie die angrenzenden Flurstücke 297 und 54. Da auf diesen Flächen keine Kleingartennutzung erfolgt oder zu erwarten ist, sollen diese ebenfalls als private Grünflächen festgesetzt werden, um einen ganzheitlichen Planungsansatz zu ermöglichen.
Durch die Erweiterung des Plangebietes werden auch der Wolfsstrang sowie ein Fuß- und Radweg Teil der Änderung. Nach Rücksprache mit dem Wasser- und Bodenverband Untere Issel Süd ist ein beidseitiger Unterhaltungsstreifen entlang des Wolfstrangs erforderlich. Aufgrund des Hinweises der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Wesel auf die Notwendigkeit einer integrierten Umweltprüfung schlägt die Verwaltung vor, die Änderung im Normalverfahren statt im vereinfachten Verfahren durchzuführen. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2009kein Ergebnis hinterlegt
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