Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (30. Sitzung)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 "Ortskern östlich der B 473" (ehemals B 473, jetzt L 602) in Dingden - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2009/0114 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2009/0114 befasst sich mit der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 „Ortskern östlich der B 473“ in Dingden. Ziel der Überarbeitung ist die Anpassung veralteter Festsetzungen an aktuelle städtebauliche Gesichtspunkte, insbesondere im Bereich der Verkehrsflächen. Die Änderung basiert unter anderem auf einem Antrag von Grundstückseigentümern, der den Wegfall eines Fußweges sowie die Reduzierung eines Wendehammers vorsieht.
Im Rahmen der bereits durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden verschiedene Anregungen vorgebracht, die im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung geprüft wurden. Die Verwaltung empfiehlt, die Erweiterung der überbaubaren Fläche auf Flurstück 549, die Zulassung einer zweigeschossigen Bauweise mit einer maximalen Firsthöhe von 9 Metern für innenliegende Grundstücke sowie die planungsrechtliche Absicherung einer Zufahrt zum Flurstück 1025 und die vertragliche Regelung zur Aufgabe eines Stallgebäudes bei Grunderwerb zu berücksichtigen. Demgegenüber stehen Empfehlungen, die Verringerung der Baugrenzen auf Flurstück 640 sowie die Gestaltung der Verkehrsfläche hinsichtlich einer Sichtachse zur Kirche nicht zu berücksichtigen.
Hinsichtlich der Umsetzung wird darauf hingewiesen, dass eine kurzfristige Realisierung im Bereich des Flurstücks 640 aufgrund der aktuellen Nutzung durch den Eigentümer derzeit nicht möglich ist. Dennoch schlägt die Verwaltung vor, das Verfahren fortzuführen, da eine Überarbeitung der Verkehrssituation und der überbaubaren Flächen als dringend eingestuft wird. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Behörden auf Grundlage des Entwurfes durchzuführen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.08.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (30. Sitzung)
- 22. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Gewerbegebiet an der Issel" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2009/0115 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Hamminkeln hat die öffentliche Auslegung des Planentwurfs zur zweiten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Gewerbegebiet an der Issel“ beschlossen. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Gleisanschlusses auf dem Gelände der Firma Max Bögl Fertigteilwerke GmbH & Co. KG.
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden verschiedene Anregungen in die Abwägung einbezogen. Für bestehende Gasleitungen wird ein Schutzstreifen von fünf Metern im Bebauungsplan eingetragen. Aufgrund des Verdachts auf Kampfmittel im Plangebiet werden die Standorte eines vermuteten Bombenblindgängers sowie eines Schützenloches gekennzeichnet; zudem ist vor Baubeginn die Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf einzuschalten. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sowie das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege wurden berücksichtigt, wobei die Stadt als Untere Denkmalbehörde bei Funden informiert werden muss.
Hinsichtlich des Straßenbaus wurde festgestellt, dass die Sichtdreiecke am Knotenpunkt L 480 und Güterstraße nicht durch die Planänderung betroffen sind. Die Wehrbereichsverwaltung West wird bei baulichen Anlagen über 20 Meter Höhe einzubeziehen. Der Landesbetrieb Wald und Holz wird durch die Ausweisung bestimmter Flächen als Waldflächen berücksichtigt. Die artenschutzrechtliche Prüfung wird bis zum Offenlegungsbeschluss abgeschlossen. Parallel zum Bebauungsplanverfahren läuft das Plangenehmigungsverfahren für die Gleisanlagen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.08.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (30. Sitzung)
- 336. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbegebiet "Daßhorst Ost" in Hamminkeln) - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2009/0116 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2009/0116 befasst sich mit der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Ausweitung der gewerblichen Bauflächen des Gewerbegebietes „Daßhorst Ost“ im Ortsteil Hamminkel, während im Ortsteil Brünen entsprechende Flächen im Gewerbegebiet „An der B 70“ zurückgenommen und als landwirtschaftliche Flächen dargestellt werden sollen.
Im Rahmen der Trägerbeteiligung wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden und Institutionen berücksichtigt. Die Bezirksregierung Düsseldorf sowie der Kreis Wesel haben keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung geäußert. Der Kreis Wesel verwies auf die Notwendigkeit eines ökologischen Ausgleichs sowie einer artenschutzrechtlichen Prüfung, worauf die Verwaltung mit Verweisen auf das parallel laufende Bebauungsplanverfahren sowie die Aufstockung des Ökokontos reagiert. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW (Niederlassung Wesel) hat keine Einwände, sofern keine Erschließung über klassifizierte Straßen erfolgt und Sicherheitsabstände bei Neuanpflanzungen eingehalten werden.
Weitere Stellungnahmen des Landesbetriebs Straßenbau NRW (Niederlassung Krefeld), des Wasserwerkes Wittenhorst, der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke GmbH, der Landwirtschaftskammer NRW sowie der Wehrbereichsverwaltung West wurden geprüft. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die Hinweise der Bezirksregierung, des Kreises Wesel und des Landesbetriebs Straßenbau NRW (Wesel) zu berücksichtigen, während andere Hinweise aufgrund fehlender Planungsrelevanz oder bereits vorhandener Regelungen nicht in die Änderung einzubeziehen sind. Der Ausschuss beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.08.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (30. Sitzung)
- 4Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst Ost" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2009/0117 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2009/0117 behandelt den Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst Ost“ in Hamminkeln, der die Erweiterung gewerblicher Bauflächen sowie die Anlegung eines Kreisverkehrs vorsieht. Aufgrund eines Urteils des OVG Nordrhein-Westfalen wird die textliche Festsetzung zur Integration von Wohnungen in Betriebsgebäude angepasst. Der Wohnungsanteil wird künftig auf maximal 30 % der Bruttogeschossfläche und eine Fläche von höchstens 150 m² begrenzt.
Im Rahmen der Abwägung werden verschiedene Belange berücksichtigt. Die bauliche Nutzung im eingeschränkten Gewerbegebiet sowie im westlichen Teilbereich wird auf eine maximale Gebäudehöhe von 9 m reduziert, wobei die besondere Bauweise durch die offene Bauweise ersetzt wird. Entlang der B 473 ist eine Begrünung durch eine Baumreihe vorgesehen. Die Grundstückseigentümer an der L 602 behalten bei nicht-gewerblicher Nutzung den Bestandsschutz ihrer Zufahrten; bei gewerblicher Nutzung ist eine Erschließung über die geplante Straße nur durch private Einigung möglich. Neue Zufahrten von der B 473 und L 602 sind nicht geplant, zudem müssen Grundstücke entlang dieser Straßen lückenlos eingefriedet werden.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die Anregungen aus der Bürgerversammlung sowie die Einwände einer Grundstückseigentümerin nicht zu berücksichtigen. Die Hinweise des Landesbetriebs Straßenbau NRW, des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege, des Wasserwerkes Wittenhorst und der Wehrbereichsverwaltung West sollen übernommen werden. Die Anregung der Stadt Bocholt zur Begrenzung von Verkaufsflächen für zentrenrelevantes Sortiment wird ebenfalls zur Umsetzung empfohlen. Der Ausschuss beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.08.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (30. Sitzung)
- 53. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Mehrhoog" - erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2009/0118 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“ sieht einen erneuten Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB vor.
Im Rahmen der Überarbeitung der Änderung wird eine Erweiterung des Geltungsbereichs vorgeschlagen. Neben dem östlich gelegenen Flurstück 318, das bisher als Dauerkleingarten ausgewiesen ist und im Änderungsentwurf als private Grünfläche festgesetzt werden soll, sollen weitere Flächen einbezogen werden. Hierbei handelt es sich um Teile der Flurstücke 249, 248, 247 sowie die angrenzenden Flurstücke 297 und 54. Da auf diesen Flächen keine Kleingartennutzung erfolgt oder zu erwarten ist, sollen diese ebenfalls als private Grünflächen festgesetzt werden, um einen ganzheitlichen Planungsansatz zu ermöglichen.
Durch die Erweiterung des Plangebietes werden auch der Wolfsstrang sowie ein Fuß- und Radweg Teil der Änderung. Nach Rücksprache mit dem Wasser- und Bodenverband Untere Issel Süd ist ein beidseitiger Unterhaltungsstreifen entlang des Wolfstrangs erforderlich. Aufgrund des Hinweises der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Wesel auf die Notwendigkeit einer integrierten Umweltprüfung schlägt die Verwaltung vor, die Änderung im Normalverfahren statt im vereinfachten Verfahren durchzuführen. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren zu beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2009 · Rat (34. Sitzung)
- 27.08.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (30. Sitzung)
- 63. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Saatweide" in Ringenberg - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2009/0119 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Saatweide“ in Ringenberg. Ziel der Änderung ist die Anpassung der textlichen Festsetzungen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes. Konkret soll die bisherige Regelung, die das Abstellen von Fahrzeugen in den Vorgärten ausschloss, aufgehoben werden. Durch die Neuregelung werden Stellplätze im Vorgartenbereich zugelassen, wobei die Anzahl und die Lage dieser Stellplätze in den textlichen Festsetzungen definiert werden. Von dieser Änderung ist der Bereich der zweiten Änderung des Bebauungsplanes ausgenommen, da dieser keine vergleichbare Vorgartenfläche im planungsrechtlichen Sinne aufweist.
Im Rahmen des Verfahrens werden zudem die üblichen Hinweise der zuständigen Behörden bezüglich möglicher archäologischer Bodenfunde sowie Kampfmittelfunde und Vorgaben zur baulichen Höhe in die Planung einbezogen. Die Verwaltung wird im Rahmen des Beschlussvorschlags beauftragt, für diese dritte Änderung des Bebauungsplanes das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.08.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (30. Sitzung)
- 7Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 "Brauereigelände" in Hamminkeln - Vorstellung des BebauungsplanentwurfesZur Vorlage · 2009/0124 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 2009/0124 befasst sich mit der Vorstellung des Entwurfs für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Brauereigelände“ in Hamminkeln. Ziel des Plans ist die Umnutzung des Brauereigeländes an der Mehrhooger Straße. Auf Basis eines Immissionsgutachtens wurde der Entwurf konkretisiert. Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass durch Schallschutzmaßnahmen die Nutzung des westlichen Teils des Geländes als allgemeines Wohngebiet möglich ist, während der Brauereibetrieb im mittleren und östlichen Teil als Mischgebiet fortgeführt werden kann.
Für den westlichen Grundstücksteil ist die Errichtung eines Wohnheims für Menschen mit Behinderung durch den Verein „Evangelisches Kinderheim Wesel e.V.“ vorgesehen. Die überbaubaren Flächen sind hierfür festgelegt, ergänzt um ein zusätzliches Baufeld am Weißdornweg für eine spätere Erweiterung. Im mittleren Teil des Geländes wird eine überbaubare Fläche als Block definiert, um Flexibilität für künftige Nutzungen zu ermöglichen. Der bestehende Brauereibetrieb erhält im Rahmen der Mischgebietsfestsetzung erweiterten Bestandsschutz.
Die Verwaltung beabsichtigt, trotz der rechtlichen Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens sowohl eine informelle Beteiligung der Fachbehörden als auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Ziel ist es, die Baugenehmigung für das geplante Wohnheim bis Ende November 2009 zu ermöglichen, um die Bewilligung beantragter Fördermittel sicherzustellen. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll über die Einleitung dieser Beteiligungsverfahren beraten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.08.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (30. Sitzung)
- 8Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB im Bereich der Unterbauernschaft in BrünenZur Vorlage · 2009/0120 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB im Bereich der Unterbauernschaft in Brünen. Ziel ist es, die bauliche Entwicklung der dort ansässigen Gewerbebetriebe, insbesondere eines Elektrounternehmens sowie eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmens, rechtlich abzusichern.
Bisher erfolgte die Erweiterung der Betriebsstätten durch Einzelgenehmigungen auf Basis des § 35 BauGB. Da der Kreis Wesel in seiner Funktion als Untere Landschaftsbehörde für weitere Befreiungen von landschaftsschutzrechtlichen Bestimmungen im ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet keine Zusage mehr in Aussicht stellt, wird ein Satzungsverfahren angestrebt. Da eine Aufstellung eines Bebauungsplanes an der fehlenden landesplanerischen Zustimmung gescheitert ist und eine Außenbereichssatzung keine Erweiterungsflächen erfassen kann, wird die Einleitung einer Innenbereichsatzung in Kombination mit einer Ergänzungssatzung vorgeschlagen.
Durch diese Maßnahme soll die bestehende Bebauung als Innenbereich deklariert und durch einzelne Außenbereichsgrundstücke ergänzt werden. Dies ermöglicht die Planung von Erweiterungsflächen für die betroffenen Betriebe und schafft öffentlich-rechtliche Verbindlichkeit. Die Fachverwaltung weist darauf hin, dass die Einstufung als Innenbereich im Vergleich zu ähnlichen Strukturen weitreichend ist, sieht das Verfahren jedoch als derzeit einzige Möglichkeit an, die weitere Entwicklung der ansässigen Betriebe sicherzustellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2009 · Rat (34. Sitzung)
- 27.08.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (30. Sitzung)
- 9Planung für die Sicherstellung der Erreichbarkeit der Häuser Bergfrede 12 bis 28a in Hamminkeln - Antrag SPD-Ortsverein HamminkelnZur Vorlage · 2009/0121 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2009/0121 befasst sich mit der Planung zur Sicherstellung der Erreichbarkeit der Wohnhäuser Bergfrede 12 bis 28a in Hamminkeln. Hintergrund des Antrags des SPD-Ortsvereins Hamminkeln ist die Erschließungssituation im Baugebiet Bergfrede/Hellefisch. Die Erschließung der genannten Objekte erfolgt über einen teilweise nur drei Meter breiten Stichweg zur Straße Bergfrede.
Nach Angaben der Verwaltung ist die bauordnungsrechtliche Erschließung durch die vorhandenen Stichwegbreiten ausreichend sichergestellt. Ein direkter Handlungsbedarf zur Verbesserung der Erreichbarkeit besteht laut der vorliegenden Einschätzung nicht, lediglich ein Ausbauzustand könnte thematisiert werden. Eine Optimierung der bestehenden Situation durch Verbreiterung der Wege wird als schwierig eingestuft, da dies Eingriffe in privates Eigentum erfordern würde. Zudem ist die während der Bauphase genutzte provisorische Zufahrt über ein benachbartes Feld nach Abschluss der Baumaßnahmen zu beseitigen.
Als alternative Lösung für eine nachhaltige Verbesserung der Erschließungssituation wird die Neuplanung einer Wohnbaufläche östlich des bestehenden Wohngebiets vorgeschlagen. Diese könnte über einen neuen Stichweg erschlossen werden, der an die Straße Hellefisch sowie an den östlichen Stichweg der Bergfrede anschließt. Sollte dieser Ansatz als tragfähig bewertet werden, müsste die Verwaltung die weiteren planerischen Grundlagen, wie die landesplanerische Abstimmung, den Hochwasserschutz und das Bodenmanagement, prüfen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.08.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (30. Sitzung)
- 10Anregung gemäß § 24 GO für einen Bereich in Marienthal - Geplanter Brückenbau zwischen dem Pfarrheim und dem WohngebietZur Vorlage · 2009/0122 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2009/0122 befasst sich mit einem Bürgerantrag, der den Verzicht auf den Bau einer zusätzlichen Brücke in Marienthal fordert. Der Antrag wurde durch die Marienthaler Kaufleute e.V. gestellt. Demgegenüber liegt ein Schreiben einer Anliegerin vor, welche die Realisierung der Brücke befürwortet.
Der geplante Brückenbau ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohnpark Klostermühle“. Die Brücke soll eine fußläufige Verbindung in Nordsüdrichtung zwischen dem Wohngebiet Im Isselgrund und der Wohnbebauung am Klosterweg schaffen. Diese Verbindung soll unabhängig von der Nutzung der Pastor-Winkelmann-Straße funktionieren.
Die Verwaltung führt aus, dass im Rahmen des früheren Aufstellungsverfahrens zum Verkehrserschließungsplan Klostermühle eine alternative Wegeführung nicht durchsetzbar war. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs wurden keine Bedenken gegen die Brückenführung geäußert. Nach Ansicht der Verwaltung haben sich seit dem damaligen Erkenntnisstand keine wesentlichen Änderungen ergeben, die gegen den Bau sprechen. Die Brücke dient der internen Vernetzung der Wohngebiete nördlich und südlich der Issel, da außerhalb der Pastor-Winkelmann-Straße keine weitere Verbindung besteht.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Bürgerantrag nicht zu folgen. Die Vorlage ist zur Beratung im Ausschuss am 27. August 2009 und im Rat am 24. September 2009 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2009 · Rat (34. Sitzung)
- 27.08.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (30. Sitzung)
- 11Mitteilung über das angestrebte Planfeststellungsverfahren für den Neubau der L 480n und Bahnübergangsbeseitigung Hamminkeln - DiersfordtZur Vorlage · 2009/0123 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat die Bezirksregierung Düsseldorf über die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens informiert. Gegenstand des Verfahrens ist der Neubau der L 480n sowie die Beseitigung des Bahnübergangs zwischen Hamminkeln und Diersfordt im Bereich Mutter Busch.
Die eingereichten Planunterlagen sehen vor, den bestehenden schienengleichen Bahnübergang zu schließen und durch eine Straßenbrücke als Überführung zu ersetzen. Die neue Straßenführung sowie das Brückenbauwerk sollen in einem Bogen südlich des aktuellen Bahnübergangs und der angrenzenden Bebauung verlaufen. Diese Planung entspricht den bereits im Rahmen der Vorplanung bekannten Entwürfen.
Die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens obliegt der Bezirksregierung Düsseldorf. Die Stadt Hamminkeln ist in diesem Verfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Mitteilungsvorlage dient der Information des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.08.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (30. Sitzung)
- 12Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 13Mitteilungen und Anfragen