2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Gewerbegebiet an der Issel" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Hamminkeln hat die öffentliche Auslegung des Planentwurfs zur zweiten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Gewerbegebiet an der Issel“ beschlossen. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Gleisanschlusses auf dem Gelände der Firma Max Bögl Fertigteilwerke GmbH & Co. KG.
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden verschiedene Anregungen in die Abwägung einbezogen. Für bestehende Gasleitungen wird ein Schutzstreifen von fünf Metern im Bebauungsplan eingetragen. Aufgrund des Verdachts auf Kampfmittel im Plangebiet werden die Standorte eines vermuteten Bombenblindgängers sowie eines Schützenloches gekennzeichnet; zudem ist vor Baubeginn die Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf einzuschalten. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sowie das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege wurden berücksichtigt, wobei die Stadt als Untere Denkmalbehörde bei Funden informiert werden muss.
Hinsichtlich des Straßenbaus wurde festgestellt, dass die Sichtdreiecke am Knotenpunkt L 480 und Güterstraße nicht durch die Planänderung betroffen sind. Die Wehrbereichsverwaltung West wird bei baulichen Anlagen über 20 Meter Höhe einzubeziehen. Der Landesbetrieb Wald und Holz wird durch die Ausweisung bestimmter Flächen als Waldflächen berücksichtigt. Die artenschutzrechtliche Prüfung wird bis zum Offenlegungsbeschluss abgeschlossen. Parallel zum Bebauungsplanverfahren läuft das Plangenehmigungsverfahren für die Gleisanlagen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz.
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- 27.08.2009kein Ergebnis hinterlegt
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