Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst Ost" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
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Die Beschlussvorlage 2009/0117 behandelt den Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst Ost“ in Hamminkeln, der die Erweiterung gewerblicher Bauflächen sowie die Anlegung eines Kreisverkehrs vorsieht. Aufgrund eines Urteils des OVG Nordrhein-Westfalen wird die textliche Festsetzung zur Integration von Wohnungen in Betriebsgebäude angepasst. Der Wohnungsanteil wird künftig auf maximal 30 % der Bruttogeschossfläche und eine Fläche von höchstens 150 m² begrenzt.
Im Rahmen der Abwägung werden verschiedene Belange berücksichtigt. Die bauliche Nutzung im eingeschränkten Gewerbegebiet sowie im westlichen Teilbereich wird auf eine maximale Gebäudehöhe von 9 m reduziert, wobei die besondere Bauweise durch die offene Bauweise ersetzt wird. Entlang der B 473 ist eine Begrünung durch eine Baumreihe vorgesehen. Die Grundstückseigentümer an der L 602 behalten bei nicht-gewerblicher Nutzung den Bestandsschutz ihrer Zufahrten; bei gewerblicher Nutzung ist eine Erschließung über die geplante Straße nur durch private Einigung möglich. Neue Zufahrten von der B 473 und L 602 sind nicht geplant, zudem müssen Grundstücke entlang dieser Straßen lückenlos eingefriedet werden.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die Anregungen aus der Bürgerversammlung sowie die Einwände einer Grundstückseigentümerin nicht zu berücksichtigen. Die Hinweise des Landesbetriebs Straßenbau NRW, des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege, des Wasserwerkes Wittenhorst und der Wehrbereichsverwaltung West sollen übernommen werden. Die Anregung der Stadt Bocholt zur Begrenzung von Verkaufsflächen für zentrenrelevantes Sortiment wird ebenfalls zur Umsetzung empfohlen. Der Ausschuss beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
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Beratungsfolge
- 27.08.2009kein Ergebnis hinterlegt
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