3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Saatweide" in Ringenberg - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Saatweide“ in Ringenberg. Ziel der Änderung ist die Anpassung der textlichen Festsetzungen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes. Konkret soll die bisherige Regelung, die das Abstellen von Fahrzeugen in den Vorgärten ausschloss, aufgehoben werden. Durch die Neuregelung werden Stellplätze im Vorgartenbereich zugelassen, wobei die Anzahl und die Lage dieser Stellplätze in den textlichen Festsetzungen definiert werden. Von dieser Änderung ist der Bereich der zweiten Änderung des Bebauungsplanes ausgenommen, da dieser keine vergleichbare Vorgartenfläche im planungsrechtlichen Sinne aufweist.
Im Rahmen des Verfahrens werden zudem die üblichen Hinweise der zuständigen Behörden bezüglich möglicher archäologischer Bodenfunde sowie Kampfmittelfunde und Vorgaben zur baulichen Höhe in die Planung einbezogen. Die Verwaltung wird im Rahmen des Beschlussvorschlags beauftragt, für diese dritte Änderung des Bebauungsplanes das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 27.08.2009kein Ergebnis hinterlegt
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