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Beschlussvorlage

36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbegebiet "Daßhorst Ost" in Hamminkeln) - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

2009/0116

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2009/0116 befasst sich mit der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Ausweitung der gewerblichen Bauflächen des Gewerbegebietes „Daßhorst Ost“ im Ortsteil Hamminkel, während im Ortsteil Brünen entsprechende Flächen im Gewerbegebiet „An der B 70“ zurückgenommen und als landwirtschaftliche Flächen dargestellt werden sollen.

Im Rahmen der Trägerbeteiligung wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden und Institutionen berücksichtigt. Die Bezirksregierung Düsseldorf sowie der Kreis Wesel haben keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung geäußert. Der Kreis Wesel verwies auf die Notwendigkeit eines ökologischen Ausgleichs sowie einer artenschutzrechtlichen Prüfung, worauf die Verwaltung mit Verweisen auf das parallel laufende Bebauungsplanverfahren sowie die Aufstockung des Ökokontos reagiert. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW (Niederlassung Wesel) hat keine Einwände, sofern keine Erschließung über klassifizierte Straßen erfolgt und Sicherheitsabstände bei Neuanpflanzungen eingehalten werden.

Weitere Stellungnahmen des Landesbetriebs Straßenbau NRW (Niederlassung Krefeld), des Wasserwerkes Wittenhorst, der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke GmbH, der Landwirtschaftskammer NRW sowie der Wehrbereichsverwaltung West wurden geprüft. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die Hinweise der Bezirksregierung, des Kreises Wesel und des Landesbetriebs Straßenbau NRW (Wesel) zu berücksichtigen, während andere Hinweise aufgrund fehlender Planungsrelevanz oder bereits vorhandener Regelungen nicht in die Änderung einzubeziehen sind. Der Ausschuss beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes.

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