Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 "Brauereigelände" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2010/0002 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2010/0002 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Brauereigelände“ in Hamminkeln. Ziel des Plans ist die Umnutzung des Areals an der Mehrhooger Straße in ein Misch- und allgemeines Wohngebiet, wobei der bestehende Brauereibetrieb erhalten bleiben soll.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der Offenlage wurden verschiedene Anliegen geprüft. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, das Baufenster am Weißdornweg in Bezug auf Größe und Lage zu modifizieren sowie Festsetzungen zu Dachneigung, Traufhöhe, Firsthöhe und Gaubenbreite zu treffen. Die Empfehlung sieht zudem vor, die Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf, des Kreises Wesel, des Landschaftsverbandes Rheinland und der Handwerkskammer Düsseldorf zu berücksichtigen. Eine Anregung zur Reduzierung der Baudichte soll hingegen nicht befolgt werden.
Hinsichtlich der Infrastruktur liegen Hinweise der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke zu Gasleitungen sowie der Deutschen Telekom zur Notwendigkeit neuer Telekommunikationslinien vor. Der Ausschuss empfiehlt, diese Hinweise nicht in den Bebauungsplan aufzunehmen, aber den Vorhabenträger darüber zu informieren. Auf die Bedenken eines Bürgers bezüglich der Wohnverdichtung nahe Funksenderanlagen auf dem Sudhaus der Brauerei wird nicht eingegangen, da eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur die Einhaltung der 26. BImSchV bestätigt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6.
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Beratungsfolge
- 18.02.2010 · Rat (5. Sitzung)
- 21.01.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 23. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Saatweide" in Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2010/0003 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2010/0003 behandelt die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Saatweide“ in Ringenberg. Gegenstand der Änderung sind textliche Festsetzungen zur Zulässigkeit von Stellplätzen im Vorgartenbereich. Während Stellplätze dort bislang ausgeschlossen waren, sollen künftig maximal zwei nebeneinander liegende Stellplätze in der Vorgartenfläche zulässig sein.
Im Rahmen der Offenlage wurden verschiedene Anregungen und Hinweise geprüft. Ein Anwohner regte eine andere Lage der Stellplätze an, um die optische Qualität des Vorgartens zu erhalten; der Ausschuss empfiehlt jedoch, diese Anregung nicht zu berücksichtigen, um die Kompaktheit der Vorgartenflächen städtebaulich zu wahren. Bezüglich der Kampfmittelproblematik in dem Gebiet empfiehlt der Ausschuss, den Hinweis der Bezirksregierung Düsseldorf zur möglichen Durchführung geophysikalischer Untersuchungen bei Erdarbeiten aufzunehmen. Ebenso soll der Hinweis der Bauleitplanung der Bezirksregierung zur Prüfung der Immissionsschutzbelange durch den Kreis Wesel berücksichtigt werden.
Hinsichtlich der Anbaubeschränkungszone der Autobahn 3 wird ein entsprechender Hinweis in den Planentwurf aufgenommen. Die Hinweise der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke GmbH werden nicht in den Bebauungsplan übernommen, da diese primär bei Straßenausbaumaßnahmen relevant sind. Der Hinweis des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Issel“ zur Genehmigungspflicht bei baulichen Anlagen in Gewässernähe soll hingegen berücksichtigt werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die Änderung unter Berücksichtigung der ergänzten Hinweise zu fassen.
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Beratungsfolge
- 18.02.2010 · Rat (5. Sitzung)
- 21.01.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 3Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes HamminkelnZur Vorlage · 2010/0004 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) für den Ortsteil Hamminkeln. Der ursprüngliche Plan wurde im Jahr 1990 verabschiedet und im Jahr 1996 um eine Ergänzung erweitert, welche die Planung der Westtangente sowie eine geänderte Führung der Diersfordter Straße beinhaltete. Während verschiedene Maßnahmen, wie die Einrichtung einer Zone 30 und die Umgestaltung der Marktstraße, bereits umgesetzt wurden, steht die Realisierung der Westtangente noch aus.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass für das Projekt der Westtangente bereits ein Einplanungsantrag zur Erlangung von Fördermitteln beim Land gestellt wurde und die Förderfähigkeit grundsätzlich anerkannt ist. Zudem wurden bereits Flächen für den Grunderwerb erworben. Da die Entscheidung über die Aufnahme der Westtangente in den VEP auf Daten aus den 1990er Jahren basiert, besteht die Notwendigkeit, die aktuelle Verkehrssituation neu zu bewerten.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurden Mittel bereitgestellt, um Planungsleistungen für die Erarbeitung eines Zuschussantrages zu beauftragen. Die Verwaltung schlägt vor, eine Verkehrsuntersuchung durch ein Planungsbüro in Auftrag zu geben. Ziel dieser Untersuchung ist es, durch Verkehrszählungen das aktuelle Verkehrsgeschehen zu analysieren und Prognosen unter Berücksichtigung der baulichen und siedlungsbezogenen Entwicklungen zu erstellen. Die daraus resultierenden Ergebnisse sollen als Grundlage für weitere Planungsschritte dienen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird beauftragt, die Verwaltung mit der Vergabe dieser Planungsleistungen zu betrauen.
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Beratungsfolge
- 21.01.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 4Erweiterungsantrag "Abgrabung Loikum Kleine Issel" - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2010/0005 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die DK Sand- und Kiesgewinnungsgesellschaft mbH hat einen Antrag auf Fortführung des Planfeststellungsverfahrens zur Erweiterung der bereits 1996 genehmigten Abgrabung im Bereich Loikum-Dingden gestellt. Das Vorhaben sieht eine Erweiterung der Abgrabungsfläche um insgesamt 15,7 Hektar vor, aufgeteilt in einen nordöstlichen Bereich von 12,2 Hektar und einen südwestlichen Bereich von 3,5 Hektar. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Verlegung des Verlaufs der Kleinen Issel an den Ostrand des Erweiterungsgebiets.
Im Rahmen der Planung ist vorgesehen, im Südwesten einen separaten Abgrabungsbereich zu schaffen, wobei die Straße „Im Klosterbusch“ in ihrer jetzigen Lage verbleiben soll. Für den Einsatz eines Schwimmbaggers ist eine zeitweise Unterbrechung der Straße von bis zu drei Monaten sowie eine Verrohrung unter der Straße für ein Transportband vorgesehen. Zur Aufwertung der Infrastruktur sollen neue Wegeverbindungen zwischen dem Rissenweg und der Straße „Am Klosterbusch“ geschaffen werden, die unter anderem zwei Brückenbauwerke umfassen. Die Kosten für diese Maßnahmen sowie die Unterhaltung der Wege trägt der Antragsteller.
Die erweiterten Flächen sollen zudem der Arten- und Biotopschutz sowie der Hochwasserentlastung als Retentionsräume dienen. Die Verwaltung stellt fest, dass keine begründeten Bedenken gegen das Vorhaben bestehen, sofern die temporäre Inanspruchnahme der Straße „Am Klosterbusch“ durch eine entsprechende Vereinbarung geregelt wird. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.
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- 18.02.2010 · Rat (5. Sitzung)
- 21.01.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 5Geplante 110-/380 kV-Hochspannungsfreileitung Niederrhein/Wesel - Bundesgrenze (Doetinchen/NL) - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2010/0006 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die RWE-Transportnetz Strom GmbH plant gemeinsam mit dem niederländischen Netzbetreiber TenneT TGO B.V. den Bau einer 110-/380 kV-Hochspannungsfreileitung zwischen der Umspannanlage Niederrhein in Wesel und der Umspannanlage Doetinschen in den Niederlanden. Ziel des Vorhabens ist die Erhöhung der Transportkapazität sowie der Systemsicherheit zwischen den Netzen. Die Trassenführung wurde im Rahmen einer raumordnerischen und landespflegerischen Vorprüfung als Vorzugstrasse entwickelt.
Das Stadtgebiet Hamminkeln ist von den Abschnitten 2 und 3 des Trassenverlaufs betroffen. Während in diesen Bereichen die Maßnahmen vorrangig im Trassenraum vorhandener Leitungen erfolgen sollen, sieht Abschnitt 3 ab dem Leitungspunkt Wittenhorst in Richtung Haldern einen Ersatz der vorhandenen Leitung durch neue Tragmasten mit einer Gesamthöhe von bis zu 56,5 Metern vor.
Im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens wurden eine Raumverträglichkeitsuntersuchung sowie eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung durchgeführt. Die Ergebnisse des Berichts deuten darauf hin, dass keine unüberwindbaren Restriktionen für die Realisierung erkennbar sind und keine erheblichen Beeinträchtigungen für Natura 2000-Gebiete zu erwarten sind. Die Prüfung einer Erdkabel-Variante ergab laut Bericht keine tragfähige Alternative aufgrund geringerer Kapazitäten, geringerer Betriebssicherheit und höherer Kosten.
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung vor, eine Stellungnahme abzugeben, die keine Bedenken gegen das Vorhaben äußert, jedoch die weitere Verfolgung der Erdkabel-Variante als Alternative fordert.
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- 18.02.2010 · Rat (5. Sitzung)
- 21.01.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 6Strukturkonzept Natur- und Freizeitverbund Niederrhein - Vorstellung des KonzeptesZur Vorlage · 2010/0007 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2010/0007 dient der Vorstellung des Strukturkonzepts Natur- und Freizeitverbund Niederrhein im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung. Der Gegenstand der Vorlage knüpft an eine Beratung vom 25. November 2009 an, bei der eine Entscheidung vertagt worden war.
Nach Angaben der Verwaltung hat die Gesellschafterversammlung am 9. Dezember 2009 den Endbericht des Strukturkonzepts einstimmig zur Kenntnis genommen. Dabei sprachen sich die Gesellschafter für die auf Basis von Raumeinheiten entwickelten Projektvorschläge aus, wobei die Stadt Hamminkeln sich bei diesem Beschluss enthielt. Obwohl dieser Beschluss der Gesellschafter keine direkte Bindungswirkung für die Stadt Hamminkeln entfaltet, wird auf die inhaltliche Relevanz hingewiesen. Es wird zudem angemerkt, dass nicht alle im Konzept aufgeführten Projekte von den Gesellschaftern einvernehmlich beschlossen wurden.
Die Verwaltung schlägt vor, das Strukturkonzept im Ausschuss zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Sollte eine darüber hinausgehende Bindungswirkung für die Stadt angestrebt werden, müsste der vorliegende Beschlussvorschlag im Hinblick auf die Umsetzung des Konzepts ergänzt werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Kenntnisnahme des Strukturkonzepts Natur- und Freizeitverbund zustimmend zu verabschieden.
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- 18.02.2010 · Rat (5. Sitzung)
- 21.01.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 7Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Auffüllung des ÖkokontosZur Vorlage · 2010/0008 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, einen städtebaulichen Vertrag mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft abzuschließen, um das städtische Ökokonto aufzustocken. Das Konto dient dem Ausgleich von Eingriffen, die durch die Bauleitplanung entstehen. Da für anstehende Planungen, insbesondere für den Bebauungsplan H31 „Daßhorst Ost“, nicht ausreichend Biotopwertpunkte zur Verfügung stehen, ist eine Auffüllung des Kontos vorgesehen. Die hierfür erforderlichen Mittel wurden im Haushalt 2010 bereitgestellt.
Im Rahmen des geplanten Vertrages übernimmt die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft die Herstellung, Pflege und Aufrechterhaltung von Kompensationsmaßnahmen. Das Maßnahmenpaket umfasst die Umwandlung von Ackerflächen in Grünland, Grünlandextensivierung sowie die Anlage von Grünlandsäumen, Ackerrandstreifen und einer Streuobstwiese. Die dafür vorgesehenen Flächen befinden sich in der Gemarkung Hamminkeln auf den Flurstücken 1217, 1218, 1219, 1220 und 1130 (Flur 1). Diese Flächen stehen in einem räumlichen und ökologischen Zusammenhang mit den Eingriffsflächen am Daßhorst. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen werden dem Ökokonto der Stadt Hamminkeln 123.150 Biotopwertpunkte gutgeschrieben. Der Vertrag wird dem Herstellungsverfahren zur Genehmigung vorgelegt.
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- 8Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein"Zur Vorlage · 2010/0009 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2010/0009 informiert über die aktuelle Entwicklung des Vogelschutzgebietes „Unterer Niederrhein“ (DE – 4203-401), welches einen Teil des Hamminkelner Stadtgebiets im Bereich Mehrhoog umfasst. Ursprünglich umfasste das Gebiet eine Fläche von 20.271 Hektar. Aufgrund der Einschätzung der EU-Kommission, dass diese Fläche für die wandernden arktischen Wildgänse unzureichend sei, wurde eine Erweiterung um 30.000 Hektar gefordert.
Im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens zur Vogelschutzrichtlinie wurde ein Verhandlungsergebnis erzielt, welches eine Erweiterung des Schutzgebietes um 5.500 Hektar vorsieht. Das Stadtgebiet Hamminkeln ist von dieser Flächenerweiterung nicht betroffen. Die EU-Kommission hat die Regelung jedoch an die Bedingung geknüpft, dass ein Maßnahmenkonzept zur Sicherung und Verbesserung der Lebensräume der wertgebenden Vogelarten innerhalb des Schutzgebietes erarbeitet wird.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) wurde durch das Ministerium für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (MUNLV) mit der Erstellung dieses Maßnahmenkonzeptes beauftragt. Unter der Federführung des LANUV führen lokale biologische Stationen derzeit Kartierungen durch. Sobald die Datenerhebung abgeschlossen ist und ein Planentwurf vorliegt, wird das LANUV die betroffenen Kommunen zu einem Informationsgespräch einladen.
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- 21.01.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen