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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2009 des GBHZur Vorlage · 2012/0081 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2012/0081 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2009 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung GBH. Der Jahresabschluss nebst Anhang und Lagebericht wurde vom Kämmerer aufgestellt und durch die Betriebsleitung bestätigt. Zur Prüfung der Unterlagen wurde die BPW-Treuhand GmbH beauftragt, welche in ihrem Prüfbericht vom 19. März 2012 keine Einwendungen gegen den Abschluss feststellte.
Die Unterlagen wurden der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne übermittelt. Nach einer Abschlussbesprechung im Rathaus am 12. April 2012 wird mitgeteilt, dass die Gemeindeprüfungsanstalt keine Ergänzungen zum Bestätigungsvermerk vornehmen wird. Sobald der Rat den Jahresabschluss förmlich feststellt, wird die Gemeindeprüfungsanstalt den endgültigen Bestätigungsvermerk erteilen, woraufhin die Bekanntmachung nach Ortssitte erfolgt.
Dem Betriebsausschuss sowie dem Rat wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss 2009 festzustellen. Dabei ist vorgesehen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.706.754,49 € auf das Wirtschaftsjahr 2010 vorzutragen. Der Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss beinhaltet zudem die Entlastung der Betriebsleitung sowie des Kämmerers.
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Beratungsfolge
- 03.05.2012 · Rat (17. Sitzung)
- 25.04.2012 · Betriebsausschuss (16. Sitzung)
- 2Vorlage des ersten Quartalsberichtes 2012 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2012/0054 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Fachdienste 20 enthält den Quartalsbericht für das erste Quartal 2012 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Stadt Hamminkeln. Der Bericht umfasst die Ergebnis- und Finanzrechnungen der einzelnen Produkte sowie eine Gesamtdarstellung für die Monate Januar bis März 2012.
Die Erträge beliefen sich im ersten Quartal auf 22 % der für das Gesamtjahr geplanten Beträge. Die größten Anteile entfielen auf Kostenerstattungen und Kostenumlagen mit 44 %, gefolgt von öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten mit 23 %. Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten wurden 21 % erreicht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bestimmte Erträge, wie die Auflösung von Sonderposten oder die Erhebung von Nutzungsentgelten für Sportstätten, erst im weiteren Jahresverlauf oder bei den Jahresabschlussarbeiten verbucht werden.
Die Aufwendungen erreichten im Berichtszeitraum 24 % des Jahresplans. Die Personalaufwendungen lagen bei 21 %, wobei die tatsächliche Tarifsteigerung von 3,5 % unter der geplanten Steigerung von 4 % lag. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen beliefen sich auf 24 %. Hierbei sind noch ausstehende Erstattungen an den Kernhaushalt sowie die abschließende Abrechnung der Bewirtschaftungskosten nicht berücksichtigt. Die bilanziellen Abschreibungen sowie sonstige ordentliche Aufwendungen lagen jeweils bei 23 % bzw. 24 %.
Aufgrund technischer Einschränkungen im System DZ Kommunalmaster ist derzeit keine automatisierte Gegenüberstellung von Plan- und Ist-Werten zur frühzeitigen Steuerung möglich. Das Rechenzentrum arbeitet an einer neuen Software, die voraussichtlich 2013 einsatzbereit sein wird. Bis dahin wird die bisherige Darstellungsweise mit Grafiken beibehalten.
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Beratungsfolge
- 25.04.2012 · Betriebsausschuss (16. Sitzung)
- 3Erweiterung der Straßenbeleuchtung hier: Umrüstung auf LED-TechnikZur Vorlage · 2012/0057 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Erweiterung der Straßenbeleuchtung durch die Umrüstung auf LED-Technik sowie den Austausch von Leuchtmitteln. Im Rahmen von Energieeffizienzmaßnahmen im Jahr 2011 wurden bereits 240 Leuchtstellen in Wohngebieten auf LED-Technik umgestellt, was zu jährlichen Energiekosteneinsparungen von etwa 16.000 Euro führte. Aufgrund einer EU-Richtlinie, die den Einsatz von Quecksilberdampflampen ab dem Jahr 2015 untersagt, wurde die weitere Vorgehensweise mit der RWE AG erörtert.
Für das Jahr 2012 wird vorgeschlagen, insgesamt 735 Leuchtenköpfe gegen LED-Modelle auszutauschen. Dabei kommen 636 Stück des Typs ECO Park mit 17 Watt Leistung und 99 Stück des Typs ECO Twin mit 34 Watt Leistung zum Einsatz, wobei die Wahl des Typs von der Lichtpunkthöhe abhängt. Zusätzlich sollen 920 weitere Leuchten von Quecksilberdampflampen auf Natriumdampflampen umgerüstet werden, um Energieeinsparungen von bis zu 20 Prozent zu erreichen.
Die Gesamtkosten für die Investition belaufen sich auf 350.000 Euro. Die RWE AG bietet eine Förderung in Höhe von maximal 260.000 Euro an, sodass die Stadt Hamminkeln einen Kostenanteil von 90.000 Euro zu tragen hat. Nach Kalkulation der RWE AG wird eine jährliche Energieeinsparung von circa 60.000 Euro erwartet, wodurch sich die Investition innerhalb von 1,5 Jahren amortisiert. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem HFA, die Maßnahmen im Jahr 2012 umzusetzen.
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Beratungsfolge
- 25.04.2012 · Betriebsausschuss (16. Sitzung)
- 4Energetische Sanierung des alten Verwaltungsgebäudes, Rathausstraße 17 (Polizeiwache, Jugendamt)Zur Vorlage · 2012/0058 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2012/0058 der Fachdienste 65 sieht den Baubeschluss für die energetische Sanierung sowie die bauliche Modernisierung des ehemaligen Verwaltungsgebäudes in der Rathausstraße 17 vor, welches derzeit als Polizeiwache und Jugendamt genutzt wird. Die geplanten Maßnahmen umfassen den Austausch der Fenster, den Einbau einer Isolierverglasung hinter der bestehenden Buntverglasung, die Dämmung der Heizkörpernischen sowie der oberen Geschossdecke und die Installation eines Windfanges. Zudem sind die Sanierung der Toiletten auf beiden Geschossen, die Aufarbeitung der Parkettböden, die Instandsetzung der Elektroinstallation sowie die Schaffung eines barrierefreien Zugangs vorgesehen. Eine Vollfassadendämmung wurde aufgrund einer Amortisationszeit von über 25 Jahren nicht in die Planung aufgenommen.
Die geschätzten Gesamtkosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf 164.760 Euro. Zur Finanzierung stehen eine Instandhaltungsrückstellung in Höhe von 150.000 Euro sowie ein Restbetrag aus einer weiteren Rückstellung für das Rathaus zur Verfügung.
Hinsichtlich der Nutzung des Gebäudes signalisierte die Kreispolizeibehörde unter Vorbehalt der Zustimmung des zuständigen Landesamtes für Polizeiliche Dienste ein Einvernehmen mit einer Flächenmehrung und einer Mietzinsanpassung. Mit dem Kreis Wesel stehen die Abstimmungen bezüglich des Ausbaus im Obergeschoss noch aus, wobei über die Ergebnisse in einer späteren Sitzung berichtet werden soll. Der Baubeschluss wird zur Vorlage beim Betriebsausschuss eingereicht.
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Beratungsfolge
- 25.04.2012 · Betriebsausschuss (16. Sitzung)
- 5Energetische Sanierung des Kindergartens in LoikumZur Vorlage · 2012/0059 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 sieht die energetische Sanierung des Kindergartens in Loikum vor. Die geplante Maßnahme umfasst den Austausch der Heizungsanlage durch einen Öl-Brennwertkessel, wobei alternative regenerative Heizmöglichkeiten geprüft werden. Zudem sind die Dämmung der Außenwände mit Mineralwolle und Eternitverkleidung, die Wärmedämmung des Dachgeschosses sowie die Erneuerung von Fenstern und Türen vorgesehen. Eine Sockelsanierung und weitere Nebenarbeiten sind ebenfalls Bestandteil des Vorhabens.
Ein Energieberatungsbericht weist darauf hin, dass durch die Sanierung der Primärenergiebedarf von aktuell 425,2 kWh/(m²a) auf 212 kWh/(m²a) gesenkt werden kann, was dem Standard eines Neubaus entspricht. Es wird eine Brennstoffeinsparung von etwa 55 Prozent sowie eine Reduktion der CO2-Emissionen um circa 25.594 kg pro Jahr prognostiziert.
Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf 217.000 Euro, zuzüglich 3.600 Euro für Ingenieurleistungen. Zur Finanzierung stehen Rückstellungen in Höhe von 190.000 Euro zur Verfügung, während der verbleibende Betrag von 30.000 Euro aus Instandhaltungsrücklagen der Realschule gedeckt werden soll.
Das Mietverhältnis zwischen der Stadt und dem Träger St. Antonius Loikum soll im Zuge der Sanierung neu verhandelt werden. Ziel ist eine Anpassung des Mietvertrages, wobei eine Refinanzierung der Kosten durch mögliche Mieteinnahnahmen in etwa sieben Jahren angestrebt wird. Der Baubeschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kirchenvorstandes zur Neufassung des Mietvertrages.
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Beratungsfolge
- 25.04.2012 · Betriebsausschuss (16. Sitzung)
- 6Kanal- und Straßenendausbau der Straße "Horst" in Ringenberg hier: BaubeschlussZur Vorlage · 2012/0060 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 zum Thema Kanal- und Straßenendausbau der Straße „Horst“ in Ringenberg befasst sich mit der notwendigen Erneuerung der Infrastruktur im Gewerbegebiet. Aufgrund der Abwasserbeseitigungspflicht gemäß Landeswassergesetz NRW ist die Stadt Hamminkeln für die Entwässerung der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sowie der behandlungsbedürftigen Niederschlagswasseranteile der privaten Gewerbeflächen verantwortlich. In Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Wesel ist vorgesehen, etwa 100 Meter eines Mischwasserkanals der Nennweite DN 50
zu verlegen sowie die erforderlichen Anschlussleitungen zu den Straßenabläufen und Grundstücksentwässerungsleitungen zu erstellen.
Im Zuge dieser Maßnahmen ist auch der Ausbau der Straße „Horst“ geplant. Die Vorlage führt aus, dass Teile der Straße bereits asphaltiert oder gepflastert sind, während andere Abschnitte eine Anspritzdecke aufweisen. Der geplante Ausbau sieht eine Asphaltbauweise vor, um dem vorhandenen Schwerlastverkehr gerecht zu werden. Die Fahrbahn soll eine Breite von 6,00 Metern aufweisen, ergänzt durch einen zwei Meter breiten gepflasterten Parkstreifen auf der Gewerbeseite sowie einen zwei Meter breiten Fußweg auf der Seite der Wohnbebauung. Die Einfassung der Fahrbahn soll mittels zweireihiger Betonsteinrinne und Betonfaserstein erfolgen.
Die Kosten für die Erstellung der Mischwasserkanalisation werden mit 70.000,00 Euro veranschlagt, während die Kostenschätzung für den Straßenbau bei 396.000,00 Euro liegt. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss der Verwaltung, den Auftrag zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses, zur Durchführung der Ausschreibung sowie zur Bauausführung zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 25.04.2012 · Betriebsausschuss (16. Sitzung)
- 7Erneuerung der elektrotechnischen Anlagen auf dem Betriebspunkt "Zum Tollberg" hier: BaubeschlussZur Vorlage · 2012/0062 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2012/0062 der Fachdienste 65 sieht die Erneuerung der elektrotechnischen Anlagen am Betriebspunkt „Zum Tollberg“ in Dingden vor. Im Rahmen einer geplanten Gesamtmaßnahme soll die bestehende Ausrüstung des Pumpwerkes, welches die Schmutzwasserförderung des Ortsteiles zur Zentralkläranlage übernimmt, modernisiert werden.
Das Vorhaben umfasst den Ersatz der bisher drei Abwasserpumpen durch zwei neue Aggregate mit je ca. 32 kW, die mit Frequenzumformern zur Drehzahlregelung ausgestattet werden. Zudem sollen die Rohrleitungen, Armaturen sowie die Elektroschaltanlage, die Durchflussmengenmessung und die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik erneuert werden. Die neue Anlage soll auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden und eine speicherprogrammierbare Steuerung sowie eine neue Fernwirkunterstation beinhalten. Zur Sicherstellung der Kommunikation bei Netzausfall ist eine Notstrom-Batteriekleinanlage vorgesehen.
Der Arbeitsablauf umfasst die Errichtung einer zentralen Niederspannungshauptverteilung, die Erneuerung der Ortsmontage und Verkabelung sowie die Demontage der alten Elektroausrüstung. Während der Umbauphase soll ein Provisorium zur Aufrechterhaltung der Schmutzwasserförderung erstellt werden. Die Kosten für die Erneuerung der Elektrotechnik werden auf brutto 200.000 € geschätzt. Für die Vergabe der Arbeiten ist eine beschränkte Ausschreibung vorgesehen, wobei die beauftragten Unternehmen Fachkenntnisse in der Abwassertechnik und der Steuerung von Pumpanlagen nachweisen müssen. Der Betriebsausschuss wird gebeten, die Betriebsleitung mit der Ausführungsplanung, der Ausschreibung und der Umsetzung der Maßnahme zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 25.04.2012 · Betriebsausschuss (16. Sitzung)
- 8Herstellung einer Brücke über dem KönigsbachZur Vorlage · 2012/0063 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2012/0063 der Fachdienste 65 befasst sich mit der geplanten Herstellung einer Brücke über den Königsbach im Bereich des B-Plangebietes Nr. 21 „Dingden Süd“. Das Bauwerk soll als Deckbrücke für Fußgänger und Radfahrer dienen und die Wege der ersten und zweiten Bauabschnitte des Gebiets miteinander verbinden. Zudem wird durch die Brücke die Anbindung des zweiten Bauabschnitts an den östlich gelegenen Kinderspielplatz ermöglicht.
Die technische Planung sieht eine Konstruktion aus Holz vor, bei der die Fahrbahnplatte über Längsträgern angeordnet ist. Die Brücke soll eine Spannweite von etwa 6,50 Metern und eine Breite von 2,50 Metern zuzüglich Handlauf aufweisen und auf Betonwiderlagern aufliegen. Da die Errichtung eine Anlage im Gewässer darstellt, wurde ein Genehmigungsantrag bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Wesel sowie beim zuständigen Wasser- und Bodenverband eingereicht.
Die kalkulierten Baukosten belaufen sich auf 37.000,00 Euro, zuzüglich der Kosten für Anpassungsarbeiten an den bestehenden Wegen. Finanziert werden die Maßnahmen durch Investitionszuweisungen in Höhe von 10.000,00 Euro. Die Durchführung der Arbeiten ist nach Vorliegen der Genehmigung und der Rechtskraft des Haushaltsplanes in Form einer beschränkten Ausschreibung vorgesehen. Die Vorlage ist für die Sitzung des Betriebsausschusses am 25. April 2012 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.04.2012 · Betriebsausschuss (16. Sitzung)
- 9Straßenendausbau der KiepenkerlstraßeZur Vorlage · 2012/0064 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2012/0064 der Fachdienste 65 informiert über den anstehenden Straßenendausbau der Kiepenkerlstraße sowie der Straße „Up de Woort“. Grundlage hierfür ist ein am 7. September 2007 zwischen der Stadt Hamminkeln und der VSK Grund GmbH geschlossener Erschließungsvertrag für den ersten Bauabschnitt des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dingden – Süd“.
Gemäß den Vereinbarungen im Erschließungsvertrag führt die VSK Grund GmbH die Ausbaumaßnahmen inklusive der erforderlichen Ingenieurleistungen für die Stadt Hamminkeln aus. Die Stadt übernimmt die Erstattung der Herstellungs- und Ingenieurkosten nach fachlicher Prüfung der Rechnungen durch das zuständige Fachamt. Die Arbeiten umfassen die Herstellung der Regenwasserkanalisation, die Schmutzwasserkanalisation im Bereich der Kiepenkerlstraße sowie den endgültigen Straßenendausbau.
Da die Bebauung im Bereich der Kiepenkerlstraße fortgeschritten ist und der Straßenendausbau des ersten Bauabschnitts durch den Erschließungsträger im Mai bzw. Juni 2012 beginnt, soll der Endausbau der Kiepenkerlstraße zeitgleich in verkehrsberuhigter Bauweise erfolgen. Für die Umsetzung stehen im Rahmen der Ausgabeermächtigungen 140.000,00 Euro zur Verfügung, während Einnahmen aus Beiträgen in Höhe von 40.000,00 Euro verzeichnet sind.
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Beratungsfolge
- 25.04.2012 · Betriebsausschuss (16. Sitzung)
- 10Straßenendausbau der Stichwege an der Wertherbrucher Straße hier: BaubeschlussZur Vorlage · 2012/0065 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit dem geplanten Straßenendausbau der Stichwege an der Wertherbrucher Straße im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 2 „Wertherbruch“. Ziel des Vorhabens ist die bauliche Umsetzung der im Bebauungsplan vorgesehenen Erschließung, wobei der zweite Stichweg zur Aufnahme von Stellplätzen aufgeweitet werden soll. Ein zuvor nicht realisierbarer Ausbau aufgrund fehlender privater Grundstücksanteile kann nun durch einen erfolgten Grunderwerb umgesetzt werden.
Der Ausbau umfasst eine Fläche von circa 605 Quadratmetern. Die Fahrbahnen der beiden Stichwege sollen eine Breite von 5,50 Metern beziehungsweise 5,00 Metern aufweisen und mit Betonsteinpflaster versehen werden. Zur Verkehrsberuhigung im Einfahrbereich sind Rampensteine vorgesehen, die die Geschwindigkeit beim Ausfahren begrenzen und Radfahrer schützen sollen. Da im Planungsbereich keine Regenentwässerung vorhanden ist, wird die Entwässerung über ein Gefälle hinweg zu einer Mulde realisiert, die bei Starkregen über einen Überlauf in einen Graben leitet.
Die Kostenschätzung für die Arbeiten inklusive Entwässerung beläuft sich auf 112.000,00 Euro. Finanziert werden die Kosten durch Einnahmen aus Beiträgen in Höhe von 90.000,00 Euro sowie durch vorhandene Ausgabeermächtigungen. Der Betriebsausschuss empfiehlt, dem Hauptausschuss der Verwaltung den Auftrag zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses und zur Durchführung der Ausschreibung zu erteilen.
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- 25.04.2012 · Betriebsausschuss (16. Sitzung)
- 11Ausschreibung der GebäudeversicherungenZur Vorlage · 2012/0067 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2012/0067 der Fachdienste 65 befasst sich mit der Neuausschreibung der Gebäude- und Inventarversicherungen. Im Rahmen der kommunalen Neuordnung wurden die bisherigen Versicherungsverträge der ehemals selbstständigen Verwaltungen in einem Rahmenvertrag zusammengeführt. Dieser Vertrag deckt für die auf die Gemeinde Hamminkeln übergegangenen Immobilien die Risiken Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl sowie Glasbruch ab.
Der bestehende Rahmenvertrag, der im Jahr 2005 abgeschlossen wurde, verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht zum 30. September des laufenden Versicherungsjahres gekündigt wird. Aufgrund der geltenden Vergabevorschriften und der EU-weiten Ausschreibungspflicht ist eine Verlängerung des aktuellen Vertrages jedoch nur für eine maximale Laufzeit von vier bis fünf Jahren möglich.
Um den vergaberechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, beabsichtigt die Verwaltung, die Versicherung der Gebäude und deren Inhalte unter Hinzuziehung eines externen Versicherungsberaters neu auszuschreiben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss die Verwaltung dazu beauftragt, die Versicherungsleistungen gemäß dem aktuellen Vergaberecht auszuschreiben. Die Vorlage war für die Sitzung des Betriebsausschusses am 25. April 2012 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.04.2012 · Betriebsausschuss (16. Sitzung)
- 12Ausschreibung des StromliefervertragsZur Vorlage · 2012/0068 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2012/0068 der Fachdienste 65 befasst sich mit der Neuregelung der Stromversorgung für die städtischen Liegenschaften in Hamminkeln. Hintergrund des Antrags ist das Auslaufen der aktuell gültigen Stromlieferverträge zum 31. Dezember 2012.
Nach Angaben der Fachdienste 65 sind die bestehenden Verträge, welche ursprünglich im Dezember 2005 abgeschlossen und im März 2007 verlängert wurden, aus vergaberechtlichen Gründen nicht weiter anzupassen oder zu verlängern. Um die Versorgung der Liegenschaften ab dem 1. Januar 2013 sicherzustellen, ist eine Neuvergabe der Leistungen erforderlich.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss die Verwaltung dazu beauftragt, die Lieferung von Strom zum 1. Januar 2013 gemäß den geltenden EU-weiten Vergaberegelungen auszuschreiben. Die Vorlage war für die Sitzung des Betriebsausschusses am 25. April 2012 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.04.2012 · Betriebsausschuss (16. Sitzung)
- 13Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 14Mitteilungen und Anfragen