Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Zustandsbericht der Kläranlage hier: Sanierungsbedarf, zukünftige Maßnahmen und Genehmigungsstand, inkl. Rundgang auf der KläranlageZur Vorlage · 2012/0151 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2012/0151 der Fachdienste 65 bietet einen Zustandsbericht zur Infrastruktur des Abwasserbetriebs in Hamminkeln. Der Fokus liegt auf dem Sanierungsbedarf der Betonbauwerke der Zentralkläranlage sowie auf den technischen Eckdaten des Abwasserentsorgungssystems.
Die Zentralkläranlage versorgt die Ortsteile Brünen, Dingden, Hamminkeln, Loikum, Mehrhoog, Ringenberg und Wertherbruch mit einer Kapazität von 55.000 Einwohnergleichwerten. Ergänzend dazu dient die Kläranlage Marienthal der Entsorgung von Abwasser aus Marienthal und dem Gebiet Havelich. Das Kanalnetz umfasst 123 Kilometer Freispiegelkanäle, 270 Pumpwerke der Druckentwässerung sowie verschiedene Abwasserbetriebspunkte und Transportdruckleitungen. Für Grundstücke ohne Anschluss an das Kanalnetz wird ein „Rollender Kanal“ zur Entsorgung von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus abflusslosen Gruben genutzt.
Für die Sanierung der Betonbauwerke an der Zentralkläranlage wurde durch ein Ingenieurbüro eine Kostenschätzung erstellt. Die kalkulierten Kosten umfassen die Sanierung des Einlaufs, der Rechenrinne, des Sandfangs und der Venturizinne (ca. 190.000 €), der Silos 1 und 2 (ca. 300.000 €) sowie der Nachklärbecken und Denibecken (insgesamt ca. 345.000 €). Die Arbeiten sollen über mehrere Jahre verteilt werden, um den Anlagenbetrieb aufrechtzuerhalten. Hinsichtlich der Problematik von Mikroschadstoffen im Abwasser wird festgehalten, dass eine Ertüchtigung der kommunalen Kläranlagen in Hamminkeln derzeit nicht erforderlich ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.09.2012 · Betriebsausschuss (18. Sitzung)
- 2Mögliche Optimierung der KlärschlammverwertungZur Vorlage · 2012/0152 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage 2012/0152 der Fachdienste 65 befasst sich mit der möglichen Optimierung der Klärschlammverwertung auf der Kläranlage Hamminkeln. Derzeit fallen dort jährlich etwa 2.200 Tonnen Klärschlamm mit einem Trockensubstanzgehalt von rund 25 % an. Der Schlamm wird aktuell durch ein Lohnunternehmen entwässert und größtenteils über ein Dienstleistungsunternehmen zur thermischen Entsorgung in ein Kraftwerk abgefahren, während nur geringe Mengen landwirtschaftlich genutzt werden.
Aufgrund der laufenden Novellierung der Klärschlammverordnung und der Düngemittelverordnung des Bundes ist mit einer Verschärfung der Schadstoffgrenzwerte zu rechnen, was eine künftige landwirtschaftliche Verwertung unwahrscheinlich macht. Zudem wird aufgrund begrenzter Verbrennungskapazitäten mit steigenden Entsorgungskosten gerechnet. Eine Erhöhung des Trockensubstanzgehalts auf über 70 % würde den Heizwert des Schlamms vergleichbar mit Rohbraunkohle machen und die Transportkosten durch die geringere Masse reduzieren.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Werkleitung, eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie für eine Klärschlammtrocknungsanlage in Auftrag zu geben. Ein zentraler Aspekt der Untersuchung soll die Bereitstellung kostengünstiger Zusatzwärme für thermosolare Trocknungsverfahren sein. Der Kostenrahmen für die Beauftragung eines externen Planers wird auf netto 25.000 Euro begrenzt, wobei die entsprechenden Mittel im Wirtschaftsplan 2013 vorgesehen sind. Der Betriebsausschuss soll die Durchführung der Studie beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.09.2012 · Betriebsausschuss (18. Sitzung)
- 3Gewässerstrukturverbesserung der Bruchgosse im Bereich des Auslaufes des Regenrückhaltebeckens Dingden SüdZur Vorlage · 2012/0153 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2012/0153 der Fachdienste 65 befasst sich mit der Gewässerstrukturverbesserung der Bruchgosse im Bereich des Auslaufes des Regenrückhaltebeckens Dingden Süd. Im Rahmen der Erschließung des Baugebietes Dingden Süd wurden durch die Bezirksregierung Düsseldorf Auflagen zur Niederschlagswasserbeseitigung für private befestigte Flächen sowie öffentliche Verkehrsflächen festgelegt. Diese betreffen die Einleitung aus dem Regenrückhaltebecken in die Bruchgosse. Die baulichen Maßnahmen zur Erschließung des Gebiets, einschließlich der Umgestaltung des Gewässers, sind durch einen Vertrag zwischen der Stadt Hamminkeln und der VSK-Grund GmbH Wesel geregelt.
Die Neugestaltung der Bruchgosse ist Teil des Umsetzungsfahrplans der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Ziel der Maßnahme ist die ökologische Aufwertung des Gewässers durch die Schaffung von Retentionsvolumen. Im Bereich „Kerkenpatt“ soll ein Auenbereich mit einem Rückhaltevolumen von etwa 500 Kubikmetern entstehen. Hierfür wird die ursprüngliche trapezförmige Form des Gewässers aufgegeben und durch Bodenaushub ein Bereich mit Kolken und gewässertypischer Bepflanzung geschaffen. Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme werden auf 62.000 Euro geschätzt. Die Unterhaltung des umgestalteten Gewässers wird durch den Gemeinschaftsbetrieb übernommen. Ein entsprechender Gestaltungsplan wird dem Betriebsausschuss zur Sitzung am 12. September 2012 vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.09.2012 · Betriebsausschuss (18. Sitzung)
- 4Novelle des KreislaufwirtschaftsgesetzesZur Vorlage · 2012/0154 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2012/0154 der Fachdienste 65 informiert über die Neuerungen durch das am 1. Juni 2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Das Gesetz basiert auf der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie und führt eine neue fünfstufige Abfallhierarchie ein. Diese unterteilt die Verwertungsstufe nun in die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling sowie die sonstige Verwertung, wie etwa die energetische Verwertung.
Der Abfallbegriff wurde erweitert, wobei jedoch belastete Böden am Ursprungsort sowie dauerhaft mit dem Grund verbundene Bauwerke weiterhin vom Anwendungsbereich ausgenommen bleiben. Für die Verwertung gilt nun eine einheitliche Definition, die sich auf die Substitutionswirkung konzentriert, ohne zwischen stofflicher und energetischer Verwertung zu unterscheiden. Zudem sieht das Gesetz die Einführung einer Wertstofftonne vor, um neben Verpackungen auch stoffgleiche Nicht-Verpackungen aus Metall oder Kunststoff zu erfassen.
Hinsichtlich gewerblicher Sammlungen wurde klargestellt, dass die Sammlung gemischter Abfälle aus privaten Haushalten unzulässig ist. Eine gewerbliche Sammlung ist nur dann zulässig, wenn das überwiegende öffentliche Interesse, also die Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, nicht gefährdet wird. Dies ist der Fall, wenn die wirtschaftlich ausgewogenen Bedingungen oder die Planungssicherheit der Entsorgung beeinträchtigt werden. Für die getrennte Erfassung von Bioabfällen bleibt die künftige Umsetzung in das Landesabfallgesetz abzuwarten. Es wird empfohlen, die gesetzlichen Änderungen in die kommunalen Ortssatzungen zu übernehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.09.2012 · Betriebsausschuss (18. Sitzung)
- 5Einrichtung eines Wertstoffhofes hier: SachstandZur Vorlage · 2012/0156 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2012/0156 der Fachdienste 65 befasst sich mit dem Sachstand zur Einrichtung eines Wertstoffhofes in Hamminkeln. Im Rahmen einer Besichtigung durch eine Arbeitsgruppe wurden zwei verschiedene Annahmestellen für Haushaltsabfälle und Wertstoffe untersucht.
Zunächst wurde die von der Firma Schönmackers im Auftrag der Gemeinden Sonsbeck, Alpen und Xanten betriebene Annahmestelle in Xanten/Birten besichtigt. Dort erfolgt die Annahme von Grünschnitt, Sperrmüll, Metall, Kühlgeräten, E-Schrott und Altpapier kostenfrei, während für andere Stoffgruppen wie Bauschutt oder Altreifen Gebühren anfallen.
Anschließend wurde die in Hamminkeln betriebene Sperrgutannahmestelle begutachtet, die im Auftrag der Stadt von der Firma ACD Bachmann geführt wird. Aktuell ist die Abgabe von satzungsgemäßem Sperrgut, Kühlgeräten und E-Schrott dort nur bei Vorliegen eines Härtefalls, wie etwa einem Umzug oder Wasserrohrbruch, möglich. Die Resonanz der Nutzer wird als verhalten beschrieben.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe befürworten eine Liberalisierung der aktuellen Regelungen. Die bestehende Annahmestelle wird als effiziente Lösung bewertet, da das Betriebsgelände der Firma ACD zudem über Reserveflächen für die Aufstellung weiterer Wertstoffcontainer, etwa für Altkleider oder Bioabfall, verfügt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Betriebsleitung zu beauftragen, künftig auch außerhalb der Härtefallregelung Abgabemöglichkeiten für Sperrgut, Kühlgeräte und E-Schrott am Hamminkelner Wertstoffhof vorzusehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.09.2012 · Betriebsausschuss (18. Sitzung)
- 6Gehwegerweiterung an der Mehrhooger StraßeZur Vorlage · 2012/0158 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2012/0158 der Fachdienste 65 befasst sich mit der geplanten Erweiterung des Gehweges an der nördlichen Seite der Mehrhooger Straße, zwischen der Feldschlösschen Brauerei und dem Weißdornweg. Ein Antrag der SPD sieht vor, auf einer Länge von etwa 80 Metern eine Lücke im vorhandenen Gehweg zu schließen. Ziel ist es, den Bewohnern einer neu errichteten Wohnanlage für Außengruppen des evangelischen Kinderheimes Wesel ein gefahrloses Gehen in Richtung Ortsmitte sowie das Überqueren der Fahrbahn im Bereich des Weißdornwegs zu ermöglichen.
Eine Auswertung von Luftbildern zeigt, dass eine Gehwegbreite zwischen 1,20 m und 1,40 m zwischen dem Hochbordstein und der Grundstücksgrenze technisch möglich wäre. Diese Breite unterschreitet jedoch die Regelbreite nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt). Eine Reduzierung auf eine Breite von 1,50 m wäre nur durch eine Änderung der Bordsteinführung und eine Verringerung der Fahrbahnbreite realisierbar, was Kosten von etwa 42.000,00 € verursachen würde.
Eine kostengünstigere Variante mit einem Ausbau auf 1,20 m bis 1,40 m würde Kosten von circa 13.000,00 € verursachen, erfordert jedoch die Entfernung einer vorhandenen Weißdornhecke. Da der Bebauungsplan Nr. 6 „Brauerei“ den Erhalt dieser Hecke vorsieht, ist eine Einigung mit den Grundstückseigentümern über eine Neupflanzung notwendig. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der Verhandlung über die Entfernung und Neupflanzung der Hecke zu beauftragen und die erforderlichen Mittel in Höhe von 13.000,00 € für das Haushaltsjahr 2013 einzuplanen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.09.2012 · Betriebsausschuss (18. Sitzung)
- 7Vorlage des zweiten Quartalsberichtes 2012 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2012/0137 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Fachdienste 20 enthält den zweiten Quartalsbericht 2012 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Hamminkeln. Der Bericht umfasst die Ergebnis- und Finanzrechnungen der einzelnen Produkte sowie eine Übersicht über den Stand der Investitionsprojekte für den Zeitraum von Januar bis Juni 2012.
Im Bereich der Erträge wurden in der ersten Jahreshälfte 42 % der für das Gesamtjahr geplanten Beträge realisiert. Die Erträge setzen sich aus verschiedenen Quellen zusammen, darunter Zuwendungen, öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen sowie sonstige ordentliche Erträge. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bestimmte Buchungen, wie die Auflösung von Sonderposten oder die Verrechnung von Overheadanteilen, erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erfolgen werden. Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten sind zudem die Erhebung der Nutzungsentgelte für Sportstätten für den August vorgesehen.
Die Aufwendungen beliefen sich im ersten Halbjahr auf 42 % der geplanten Jahreswerte. Die Personalaufwendungen liegen aufgrund einer geringeren Tarifsteigerung als geplant unter dem Planansatz. Bei den Sach- und Dienstleistungen sind die Erstattungen an den Kernhaushalt noch nicht berücksichtigt.
Hinsichtlich der baulichen Unterhaltung zeigt der Bericht, dass das Globalbudget für das Gebäudemanagement bis zur Jahresmitte bereits stark beansprucht wurde, während bei den spezifischen Einzelmaßnahmen erst 9 % des Planwertes angefallen sind. Die Umsetzung der geplanten Instandhaltungsmaßnahmen variiert je nach Projekt zwischen bereits abgeschlossenen Arbeiten, laufenden Planungen und zurückgestellten Vorhaben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.09.2012 · Betriebsausschuss (18. Sitzung)
- 8Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 9Mitteilungen und Anfragen