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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Errichtung einer Windkraftanlage auf dem Gelände der Zentralkläranlage Hamminkeln hier: Antrag der USDZur Vorlage · 2013/0156 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2013/0156 des Vorstandsbereichs III befasst sich mit dem Antrag der USD Freie Wählergemeinschaft auf die Planung einer Windkraftanlage auf dem Gelände der Zentralkläranlage Hamminkeln. Ziel der Maßnahme ist die Förderung erneuerbarer Energien sowie die Senkung der Betriebskosten der Kläranlage durch Eigenstromerzeugung. Da die Kläranlage mit einem Jahresstrombezug von etwa 1,6 Millionen kWh der größte Stromverbrauch im Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln ist und die Kompressoren eine hohe Grundlast erzeugen, wird das Vorhaben als wirtschaftlich sinnvoll geprüft.
Im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Hamminkeln ist das Projekt als Leuchtturmprojekt für Kleinwindanlagen vorgesehen, um die CO2-Emissionen zu reduzieren und die regenerative Stromerzeugung zu steigern. Als konkrete Option wird die Übernahme einer gebrauchten Windenergieanlage des Typs Enercon E17 aus dem Kreis Steinfurt untersucht. Diese Anlage muss aufgrund der Genehmigung einer größeren Windkraftanlage am ursprünglichen Standort außer Betrieb genommen werden.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger führt derzeit im Auftrag des GBH eine Voruntersuchung durch. Das Gutachten soll die technische Umsetzbarkeit, die Baugenehmigung, die Kosten sowie die zu erwartenden Erträge am neuen Standort bewerten. Der entsprechende Bericht zur Entscheidungsfindung steht noch aus und wird nach Vorliegen den Mitgliedern des Betriebsausschusses zur Verfügung gestellt.
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Beratungsfolge
- 20.11.2013 · Betriebsausschuss (24. Sitzung)
- 2Vorlage des dritten Quartalsberichtes 2013 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2013/0140 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2013/0140 des Vorstandsbereichs III legt den Quartalsbericht des dritten Quartals 2013 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Hamminkeln vor. In den ersten drei Monaten des Jahres sind insgesamt 70 % der geplanten Erträge angefallen, während die Aufwendungen bei 64 % des Planansatzes liegen.
Bei den Erträgen wurden 45 % der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen verbucht. Hierbei sind noch ausstehend, dass ein Bundeszuschuss für die LED-Umrüstung sowie ein Stromkostenzuschuss des Freibadvereins im Jahr 2014 erfolgen. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte erreichten einen Stand von 72 %, während die privatrechtlichen Leistungsentgelte bei 73 % liegen. Im Bereich der Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurden 45 % der Planwerte realisiert, wobei Erstattungen der Agentur für Arbeit die Planung um etwa 10.000 € überstiegen. Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen wurden 80 % verbucht, unter anderem durch die Auflösung von Instandhaltungsrückstellungen nach Veräußerungen von Gebäuden.
Die Aufwendungen für Personal setzten sich zu 71 % des Planwertes zusammen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegen bei 55 %. Im Bereich des Gebäudemanagements ist der Umsetzungsstand von Instandhaltungsmaßnahmen dokumentiert, etwa der Austausch von Fenstern im Kindergarten Loikum oder die energetische Sanierung in der Rathausstraße. Die Erneuerung der Heizungsanlage im Rathaus wird derzeit ausgeführt.
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Beratungsfolge
- 20.11.2013 · Betriebsausschuss (24. Sitzung)
- 3Sanierung der Innenbeleuchtung städtischer GebäudeZur Vorlage · 2013/0152 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2013/0152 des Vorstandsbereichs III befasst sich mit der Sanierung der Innenbeleuchtung städtischer Gebäude in Hamminkeln. Ziel der Maßnahmen ist der Einsatz hocheffizienter LED-Technik, um die CO2-Emissionen zu senken. Die Umsetzung basiert auf zwei Förderanträgen beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), die im August 2013 positiv beschieden wurden.
Die erste Maßnahme umfasst die Sanierung der Beleuchtung in der Hauptschule Hamminkeln sowie der dazugehörigen Schulsporthalle. Die Kosten belaufen sich auf etwa 167.000 Euro, wobei nach Abzug einer Förderquote von 40 % voraussichtlich Eigenmittel in Höhe von 100.200 Euro sowie Honorarkosten für die Fachplanung in Höhe von 36.000 Euro im Wirtschaftsplan 2014 bereitgestellt werden müssen. Zwei Leuchtensysteme in der Schulsporthalle wurden aufgrund nicht erfüllter Förderbedingungen aus dem Antrag ausgeschlossen.
Die zweite Maßnahme betrifft die Grundschule Mehrhoog sowie den Kindergarten Am Bach in Dingden. Hier belaufen sich die Kosten auf circa 79.000 Euro, wovon nach der 40-prozentigen Förderung etwa 47.400 Euro als Eigenmittel anfallen, zuzüglich 20.000 Euro für die Fachplanung.
Die Verwaltung plant die Umsetzung der Umrüstungen in den Oster- und Sommerferien 2014. Ein Ausschreibungsverfahren soll im Januar 2014 stattfinden. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, den Gemeinschaftsbetrieb mit der Umsetzung der Maßnahmen zu beauftragen und die entsprechenden Haushaltsmittel im Wirtschaftsplan 2014 einzustellen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 20.11.2013 · Betriebsausschuss (24. Sitzung)
- 4Erweiterung der Mensa am Schulzentrum Hamminkeln - Kostenfeststellung 1. Bauabschnitt - Baubeschluss 2. BauabschnittZur Vorlage · 2013/0153 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2013/0153 der Fachdienste 65 befasst sich mit der Erweiterung der Mensa am Schulzentrum Hamminkeln. Nach der bereits durchgeführten baulichen Erweiterung des ersten Bauabschnitts, welche die Kosten von ursprünglich geschätzten 324.000 € auf etwa 370.000 € erhöhte, wird nun der zweite Bauabschnitt beantragt. Diese Kostensteigerung resultierte insbesondere aus den technischen Gewerken wie Heizung, Lüftung und Sanitär.
Aufgrund der Aufnahme der neuen Gesamtschule und des damit verbundenen Anstiegs der Essensteilnehmer auf durchschnittlich 140 bis 150 Personen pro Tag wird eine weitere Kapazitätserweiterung als notwendig erachtet. Ein Anbau in Richtung Diersfordter Straße soll zusätzliche 78 Sitzplätze schaffen. Die geschätzten Kosten für diesen zweiten Bauabschnitt belaufen sich auf etwa 330.000 €, wobei durch die notwendige Instandsetzung der Dachabdichtung Gesamtkosten von circa 350.000 € zu erwarten sind.
Um eine Fertigstellung bis zum Schuljahr 2014/15 zu gewährleisten, ist ein Baubeginn im Frühjahr 2014 vorgesehen, wofür das Ausschreibungsverfahren bis Januar 2014 abgeschlossen sein muss. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, den Baubeschluss für die zweite Erweiterung zu fassen, sofern die Zustimmung des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport vorliegt. Zudem wird die Beauftragung eines Architekturbüros mit der weiteren Planung sowie die Bereitstellung der Haushaltsmittel im Wirtschaftsplan 2014 vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 20.11.2013 · Betriebsausschuss (24. Sitzung)
- 5Dichtigkeitsprüfung privater Abwasserleitungen hier: Landesverordnung zur DichtigkeitsprüfungZur Vorlage · 2013/0154 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 (Nummer 2013/0154) befasst sich mit den Regelungen zur Dichtigkeitsprüfung privater Abwasserleitungen infolge der neuen Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW 2013). Diese Verordnung wurde vom Landtag NRW verabschiedet und ergänzt das geänderte Landeswassergesetz NRW.
Die Verordnung regelt die Selbstüberwachung öffentlicher Kanalisationen sowie privater Abwasserleitungen. Im Bereich der privaten Leitungen liegt der Fokus auf der Prüfung von Neuanlagen sowie bestehenden Leitungen in Wasserschutzgebieten. Für Neuanlagen oder wesentliche Änderungen an Abwasserleitungen ist eine unverzügliche Prüfung vorgeschrieben.
In Wasserschutzgebieten wurden spezifische Fristen für die Erstprüfung festgelegt: Leitungen für häusliches Abwasser, die vor 1965 errichtet wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2015 geprüft werden, während für Leitungen ab 1965 eine Frist bis zum 31. Dezember 2020 gilt. Für gewerbliche oder industrielle Abwasserleitungen, die vor 1990 errichtet wurden, gilt eine Frist bis zum 31. Dezember 2015. Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind für bestimmte industrielle Abwasserleitungen Prüfungen bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehen.
Die technische Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, etwa nach DIN 1986-30 oder DIN EN 1610, erfolgen. Betroffen sind alle im Erdreich oder unzugänglich verlegten Teile der privaten Abwasserleitung, die nicht Bestandteil der öffentlichen Anlage sind. Reine Niederschlagswasserleitungen sowie Kleinkläranlagen sind von der Prüfpflicht ausgenommen, wobei die Zuleitungen zu Kleinkläranlagen in Wasserschutzgebieten der Prüfung unterliegen.
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- 20.11.2013 · Betriebsausschuss (24. Sitzung)
- 6Klimaschutzteilkonzept für städtische GebäudeZur Vorlage · 2013/0155 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2013/0155 der Fachdienste 65 befasst sich mit der Erstellung eines Klimaschutzteilkonzeptes für städtische Gebäude in Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der CDU-Fraktion aus den Haushaltsberatungen 2013, der die Erarbeitung von Konzepten zur energieeinsparenden Wärme- und Stromversorgung in kommunalen Liegenschaften vorsah. Dies umfasst unter anderem die Entwicklung eines Beleuchtungskonzeptes auf LED-Basis sowie eines Heizungskonzeptes.
Das Vorhaben knüpft an das bereits im Oktober 2013 beschlossene Klimaschutzkonzept der Stadt an. Dieses verfolgt das Leitziel, die CO2-Emissionen im Stadtgebiet bis 2<0xC2>30 im Vergleich zum Jahr 2010 um 30 % zu reduzieren. Ein weiteres Ziel ist die CO2-neutrale Verwaltung bis 2030, wobei die Gebäude der Stadtverwaltung klimaneutral versorgt werden sollen. Hierzu sollen der Energiebedarf durch Optimierungen an Gebäudehüllen und technischer Ausstattung gesenkt sowie regenerative Energien genutzt werden.
Das geplante Teilkonzept soll als Steuerungsinstrument dienen, um Treibhausgas-Emissionen und Energiekosten dauerhaft zu senken. Es umfasst die Bereiche Klimaschutz-Management, Gebäudebewertung sowie Feinanalysen zur Festlegung konkreter Sanierungsmaßnahmen. Zur Finanzierung wird die Nutzung von Fördermitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative angestrebt, die bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben übernehmen kann. Der Betriebsausschuss wird beauftragt, die Antragsstellung und Ausschreibung vorzubereiten und bei Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln im Jahr 2014 den Förderantrag zu stellen.
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Beratungsfolge
- 20.11.2013 · Betriebsausschuss (24. Sitzung)
- 7Änderung und Ergänzung des Straßenverzeichnisses zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2013/0157 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2013/0157 der Fachdienste 65 sieht eine Änderung und Ergänzung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamminkeln vor. Hintergrund der Vorlage sind Neuerschließungen im Stadtgebiet, die eine Anpassung der Zuständigkeiten für die Fahrbahnreinigung erforderlich machen.
Im Rahmen der Anpassung wird die Übertragung der Reinigungspflicht auf die Stadt, welche eine maschinelle Reinigung vorsieht, insbesondere auf Abschnitte der neuen Westtangente in Dingden ausgeweitet. Betroffen sind hierbei Bereiche der Straßen Am Bahnhof, Am Depot und Klausenhofstraße sowie Teile der Loikumer Straße.
Im Gegensatz dazu wird die Reinigungspflicht für neu ausgebaute Wohnstraßen auf die Anlieger übertragen. Dies betrifft Abschnitte in den Ortsteilen Hamminkeln, Mehrhoog und Marienthal, unter anderem in den Bereichen Am Hallenbad, Erna-Schmidthals-Weg, Neuhardenbergstraße, Weikenrott, Zum Schnellenhof sowie An der alten Molkerei und Klostermühle.
Der Betriebsausschuss des Gemeinschaftsbetriebes Hamminkeln hat die Änderungen im Straßenverzeichnis bereits einstimmig empfohlen. Die Vorlage wurde zur abschließenden Entscheidung an den Rat der Stadt Hamminkeln weitergeleitet.
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- 12.12.2013 · Rat (26. Sitzung)
- 20.11.2013 · Betriebsausschuss (24. Sitzung)
- 8Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 9Mitteilungen und Anfragen