Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 226. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2016/0038 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines Wohngebietes auf dem Gelände des ehemaligen Sportplatzes an der Brüner Straße zu schaffen. Gleichzeitig soll eine Grünfläche in Form einer Obstbaumwiese südlich der Brüner Straße im Bestand gesichert werden. Die Änderung sieht vor, die bisherige Sportplatzfläche als Wohnbaufläche darzustellen und im Gegenzug eine neue Grünfläche auf der Fläche der derzeitigen Obstbaumwiese festzulegen.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Die Bezirksregierung Düsseldorf forderte den Nachweis einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung. Die Verwaltung führt hierzu ein Abwasserbeseitigungskonzept aus, welches die Anschlussfähigkeit des Gebiets an das Kanalnetz sowie die örtliche Versickerung von Niederschlagswasser sicherstellt. Der Kreis Wesel wies auf eine ehemalige Altlastverdachtsfläche sowie auf mögliche Geräuschimmissionen hin; die Verwaltung stellte fest, dass die Untersuchung der Fläche keine Bedenken mehr ergab und die prognostizierten Geräusche unterhalb der relevanten Schwellenwerte liegen.
Der Wasser- und Bodenverband „Mittlere Issel“ sowie die Untere Wasserbehörde des Kreises Wesel bezüglich des Gewässers „Molkereigraben“ werden berücksichtigt, da das anfallende Niederschlagswasser auf den Grundstücken versickert und nicht in das Gewässer eingeleitet wird. Hinweise der Gelsenwasser Energienetze GmbH zu unterirdischen Gasleitungen wurden als für die aktuelle Abwägung nicht relevant eingestuft. Der zuständige Fachausschuss empfiehlt dem Rat, die vorliegenden Abwägungsbeschlüsse in der beschriebenen Form zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 03.03.2016 · Rat (11. Sitzung)
- 02.03.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 3Bebauungsplan Nr. 14 I "Brüner Straße Teilbereich I" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2016/0039 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/0039 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 14 I „Brüner Straße Teilbereich I“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Planung ist die Schaffung eines Wohnbaugebietes auf einem ehemaligen Sportplatz sowie die planungsrechtliche Absicherung einer Obstbaumwiese südlich der Brüner Straße.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden Anregungen zur Nutzung als Grünfläche sowie zur Flexibilisierung der maximal zulässigen Wohneinheiten pro Gebäude vorgebracht. Der Ausschuss empfiehlt, der Forderung nach einer reinen Grünfläche nicht zu folgen, da ein Bedarf an Wohnraum, insbesondere für kleinere Haushalte und Senioren, bestehe. Der Anregung, die Höchstgrenze der Wohneinheiten von sechs auf neun pro Gebäude anzuheben, wird hingegen einmütig zugestimmt, um die Realisierung von barrierefreien Wohnformen zu ermöglichen.
Hinsichtlich der Behördenbeteiligung empfiehlt der Ausschuss, die Anregungen der Bezirksregierung Düsseldorf bezüglich der Abwasserentsorgung nur unter der Bedingung zu berücksichtigen, dass das Abwasserbeseitigungskonzept zeitnah fertiggestellt wird. Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienstes sowie der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Wesel werden nicht berücksichtigt, da entsprechende Hinweise im Plan enthalten sind oder die Gefahrenlage gekläert wurde. Die Vorgaben des Kreises Wesel zum Klimaschutz werden hingegen berücksichtigt, indem eine extensive Flachdachbegrünung als Maßnahme zur Reduzierung von Abflussspitzen bei Starkregen festgeschrieben wird.
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Beratungsfolge
- 03.03.2016 · Rat (11. Sitzung)
- 02.03.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 44. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Gewerbegebiet am Uhlandsweg" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2016/0040 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0040 der Fachdienste 61 befasst sich mit der vierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Gewerbegebiet am Uhlandsweg“ im Ortsteil Dingden. Gegenstand der Planung ist die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden auf einer vorgesehenen Gemeinbedarfsfläche.
Im Rahmen der Abwägung von Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Vorschlag eines Bürgers, den Standort zur Reduzierung von Gefahren für Kinder zu verschieben, nicht berücksichtigt. Die Verwaltung begründet dies mit der Notwendigkeit, die Flächen zwischen dem Mumbecker Bach und der Straße „Schwanenschlatt“ als Retentionsbereich für den Wasserabfluss zu erhalten.
Bezüglich der Behördenbeteiligung empfiehlt der Ausschuss, die Anregungen der Bezirksregierung Düsseldorf zu berücksichtigen. Dies umfasst die Einbeziehung der unteren Denkmalbehörde sowie die zeitnahe Erstellung eines Abwasserbeseitigungskonzepts, wobei Bedenken zur Schmutzwasserentsorgung bereits ausgeräumt werden konnten. Die Empfehlungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zur Überprüfung der Fläche werden nicht übernommen, da entsprechende Hinweise bereits im Entwurf enthalten sind.
Von der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Wesel werden Schallschutzmaßnahmen sowie die Festsetzung einer Hecke gefordert, was im Plan berücksichtigt wird. Die Anregung, alternative Standorte außerhalb von Grünflächen zu prüfen, wird nicht befolgt, da die Stadt aufgrund der Flüchtlingszahlen auf diese Flächen angewiesen ist. Die Handwerkskammer Düsseldorf weist auf potenzielle Immissionskonflikte und Einschränkungen der gewerblichen Entwicklung hin.
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Beratungsfolge
- 03.03.2016 · Rat (11. Sitzung)
- 02.03.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 5Projektaufruf "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen" - Vorstellung Projektanträge - Beschluss AntragstellungZur Vorlage · 2016/0043 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, im Rahmen des Sonderprogramms „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ des Landes Nordrhein-Westfalen Fördermittel zu beantragen. Das Programm des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr sieht eine Förderung von 70 Prozent der förderfähigen Kosten vor, während die verbleibenden 30 Prozent von den Kommunen zu tragen sind.
Die Verwaltung hat bereits drei Förderanträge bei der Bezirksregierung eingereicht. Gegenstand der Beschlussvorlage ist die Errichtung von Begegnungsstätten mit Quartiersmanagement in den Ortsteilen Dingden, Hamminkeln und Mehrhoog. Die geplanten Einrichtungen sollen als neutrale Anlaufpunkte dienen und verschiedene Nutzungen wie Mütterberatung, Kindertagespflege oder Workshops ermöglichen. Ein Quartiersmanager soll die Koordination der Standorte übernehmen. Ziel der Maßnahmen ist die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements sowie die Förderung der Integration durch die Schaffung von Begegnungsräumen.
Die Kosten für die Errichtung einer solchen Begegnungsstätte werden durchschnittlich mit 472.000 Euro veranschlagt, wobei für das Quartiersmanagement pro Standort rund 200.000 Euro für einen Zeitraum von zwei Jahren kalkuliert sind. Der Eigenanteil der Stadt beläuft sich somit auf durchschnittlich 202.000 Euro pro Maßnahme. Der entsprechende Ratsbeschluss soll aufgrund der kurzen Antragsfristen bis zum 11. März 2016 nachgereicht werden.
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Beratungsfolge
- 03.03.2016 · Rat (11. Sitzung)
- 02.03.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 6Standortkonzept WohnbauentwicklungZur Vorlage · 2016/0047 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0047 der Fachdienste 61 befasst sich mit einem Konzeptentwurf zur Wohnbauentwicklung in Hamminkeln. Ziel des Entwurfs ist es, die Versorgung mit dauerhaftem Wohnraum, insbesondere im Kontext der Unterbringung von Flüchtlingen, planerisch zu regeln. Das Konzept beschreibt den Übergang von temporären zu dauerhaften Wohnformen und definiert Flächen für die Quartiersentwicklung durch öffentlich geförderten Wohnungsbau.
Strukturell gliedert sich das Dokument in die Beschreibung der Ausgangslage, eine Analyse der Bedarfssituation, die Festlegung von Rahmenbedingungen für neue Baugebiete sowie die Bestimmung prioritärer Standorte. Als Grundlage für die Flächennutzung dienen die im Stadtmarketingkonzept von 2004 definierten Erweiterungsflächen der ersten und zweiten Priorität. Dabei ist eine Verschiebung der baulichen Nutzung von klassischen Einfamilienhäusern hin zum geförderten Geschosswohnungsbau vorgesehen.
Der Entwurf sieht vor, dass die Fraktionen das Konzept zunächst beraten. Im Anschluss ist ein interfraktionelles Gespräch durch die Verwaltung geplant, um offene Fragen zu klären und die inhaltliche Ausrichtung zu diskutieren. Das langfristige Ziel ist die Beschlussfassung im Fachausschuss sowie im Rat, um das Konzept als Leitlinie für die künftige gemeindliche Planung zu etablieren. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll den Entwurf zunächst zur Kenntnis nehmen und zur weiteren Beratung an die Fraktionen verweisen.
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Beratungsfolge
- 02.03.2016 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 7Kenntnisnahme der Niederschriften der letzten drei Sitzungen und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 8Mitteilungen und Anfragen