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Beschlussvorlage

26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Feststellungsbeschluss

2016/0038 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2016/0038 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln. Gegenstand der Planung ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche auf dem ehemaligen Sportplatz der Brüner Straße sowie die Sicherung einer Grünfläche in Form einer Obstbaumwiese südlich der Straße.

Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden Stellungnahmen verschiedener Institutionen geprüft. Die Bezirksregierung Düsseldorf forderte einen Nachweis zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung, woraufhin die Erstellung eines Abwasserbeseitigungskonzepts bis zum Jahresende vorgesehen ist. Der Kreis Wesel äußerte keine grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich Altlasten oder Immissionen, forderte jedoch die Berücksichtigung des Molkereigrabens. Die Gelsenwasser Energienetze GmbH wies auf bestehende Gasleitungen hin, während der Wasser- und Bodenverband „Mittlere Issel“ ein wasserrechtliches Verfahren bei Einleitung von Niederschlagswasser anforderte, wobei eine lokale Versickerung geplant ist. Zudem wurden technische Belange der Deutschen Telekom sowie Hinweise der Bezirksregierungen Düsseldorf und Arnsberg sowie des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr und der Unteren Denkmalbehörde zu Bauhöhen und Bodendenkmälern geprüft.

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Anregungen der Bezirksregierung Düsseldorf zur Erstellung des Abwasserkonzepts sowie die Einbindung der Unteren Denkmalbehörde zu berücksichtigen. Die Forderung des Kreises Wesel zur Berücksichtigung des Molkereigrabens soll übernommen werden. Die Anforderungen der Unteren Landschaftsbehörde bezüglich Ausgleichsmaßnahmen und einer Artenschutzbetrachtung sowie die Einbeziehung des Landesbetriebs Straßenbau NRW hinsichtlich externer Kompensationsmaßnahmen werden ebenfalls übernommen. Die weiteren Hinweise der beteiligten Institutionen sollen nicht berücksichtigt werden. Es wird vorgeschlagen, den Feststellungsbeschluss für die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.

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